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1853.
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Wochenblatt
Hanau, Donnerstag den SS April L8LT.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Premierlieutenant v. Ocunhausen vom 2- Infanterieregiment zum Hauptmann und Kompagniechef im Jagerbataillon zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruket:
den Obersinanzassessor v. Wille mit den Geschäften eines Referenten bei der Abtheilung des Finanzministeriums für die Domänen zu beauftragen-
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Geheime Regierungsrath v. Heppe zu Rin- teln die Brunnendirektorstelle zu Nenndorf als Nebenstelle zu übertragen; auch
den Oberkomroleur Völker zu Frißlar, und
den Rentmeister Reinhard zu Homberg in den Ruhestand zu versehen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den seither mit den wundärztlichen Verrichtungen im Landkrankenhause zu Rinteln beauftragten AmtS- Wundarzt Schrader daselbst definitiv zum Landkrankenhauswundarzt zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Nachdem die Bestellung eines PhystkuS und AmtewundarzteS (in einer Person) für das Amt Hwankenau, mit dem Wohnsihe in der Stadt Fran- kenau, genehmigt worden ist, werden qualifizirte
Kompetenten aufgefordert, ihre BcwerbungSge« suche, unter Nachweisung ihrer allenthalbigen Befähigung,, bei unterfertigter Behörde binnen vier Wochen einzureichen. Zugleich wird bemerkt, daß nach Besehung der Stelle auf die Anlegung einer Apotheke in Frankenau Bedacht genommen werden wird.
Marburg am 6. April 1852.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Oberhessen.
W e g n e r.
vt. Etienne.
2. Nachbenannte Militairpflichtige der diesjährigen Aushebung:
Karl August Hu m bracht aus Rannenberg, Johann Konrad Meier, und Jakob Seligln ann, aus Grove,
sind zum Musterungstermine in Cassel am 1. April d. J. nicht erschienen.
Dieselben werden daher aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, bei Meidung der im §. 69 des Re« krutirungögeseheö vom 29. September 1848 auf das Austreren geseyten Strafen, dahier zu stellen, um ihre Militairpflicht zu erfüllen.
Rinteln am 14. April 1852.
Kurfürstliche Regierungskommission. Heppe.
vt. Keller.
3. Bewerber um die Stelle des Gehülfsarztes an dem Landkrankenhause der Provinz Niederhessen bei Cassel haben ihre Gesuche binnen 3 Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. '
Cassel am 20. April 1852.
Kurfürst!. Direktion des Landkrankenhauses. H e r a e u S.