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Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Königlich Dänischen Kammerherrn und Ma­jor v. Blücher, Adjutanten Seiner Majestät des Königs von Dänemark, das Kommandeurkreuz deS Kurfürstlichen WühelmöordenS zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Hauptmann v. S o d e n st e r n vom zweiten Infanterieregiment zum dritten Infanterieregiment zu versehen, und

den Premier-lieutenant a- D- Werner zum Pre­mierlieutenant im Jägerbataillon zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der. Oberbehörden.

1. Nachdem die Bestellung eines Physikus «ind AmtewundarzteS (in einer Person) für das Amt Frankenau, mit dem Wohnsitze in der Statt Frans kenan, genehmigt worden ist, werden qualisizirte Kompetenten aufgefordert, ihre Bewerbungsge- suche, unter Nachweisung ihrer allenthalbigen Be­fähigung, bei unterfertigter Behörde binnen vier Wochen einzureichen. Zugleich wird bemerkt, daß nach Besetzung der Stelle auf die Anlegung einer Apotheke in Frankenau Bedacht genommen wer­den wird,

Marburg am 6- April 1852.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Oberhessen.

W e g n e r.

vt. Etienne.

2. Nachbenannte Militairpflichtige der diesjährigen Aushebung:

Karl August Hu mb rächt auS Rannenberg, Johann Konrad Meier, und Jakob Selig­ln a n n, aus Grove, sind zum Musterungstermine in Cassel am 1. April 6. I. nicht erschienen.

Dieselben werden daher aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, bei Meidung der im §. 69 des Re- krutirungsgesehes vom 29. September 1848 auf das Austreten gesetzten Strafen, dahier zu stellen, um ihre Militairpflicht zu erfüllen.

Rinteln am 14. April 1852.

Kurfürstliche Regierunaskommission.

H e p p e.

vt. Keller-

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Landrathsamt Hanau. Der bei der am 26., 27-, 28. Und 29. Januar d. J. dahier Statt gehabten Militairaushebung nicht erschienene und

deshalb für ungehorsam erklärte Militairpflichtige Peter Pitz aus NeuwiedermuS wird hierdurch aufgefordert, sich noch binnen 3 Monaten, von heute an, zur nachträglichen Erfüllung seiner Mi- licairpflichr dahier zu sifhren, widrigenfalls gegen denselben nach §. 68 des Rekrutiruugögesehes vom 29. September 1848 als Ausgetretenen verfahren werden wird.

Hanau am 27. März 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt. Weber.

2. Ediktall ad ung. — Die nachbenannten,- bei der diesjährigen Aushebung nicht erschienenen Mi- litairpfliäuigen:

1) Wilhelm Siebert von Homberg; 2) Wil­helm Heinemann von Caßdorf; 3) Jsaak Wal­lach von Falkenberg; 4) Adam Eckhardt von Mardorf; 5) Konrad Schmidt von Nemsseld; 6) Johannes Häßler von Gombeth; 7) Georg Hellwig, und 8) Peter Vogel, von Neuenhain; 9) Andreas Wiederhold von Trockenerfurth; 10) Gerson Mai von Raboldshausen; 11) Johann Jakob Schneider von Oberappenfeld; 12) Jo­hannes Freund, und 13) Johann Heinrich Freund, von Oberhülsa,

werden in Gemaßheit des §. 68 deS Rekrutirungs« gesetzes hiermit aufgefordert, sich noch binnen 3 Monaten zur Erfüllung ihrer Militairpflicht dahier zu stellen, widrigenfalls sie als Ausgetretene betrach­tet und in die im §. 69 des erwähnten Gesetzes angedrohte Strafe von 100 Tblrn., bzw. £ Mo­nate Gefängniß verurteilt werden.

Homberg am 31. März 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt. Sunkel-

3. Die dritte vermehrte und verbesserte Auf­lage des A B C- und ersten Lesebüchleins, welches mit passenden Vignetten ausge­stattet und die Einführung desselben in allen ©linsten der Provinz Hanau von Kurfürstlicher Regierung dahier verfügt worden ist, hat so eben die Preste verlas­sen und ist

in der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau roh, das Eremplar für 7 kr., und geb., ,, // /, 12 „ zu'haben.

4. In der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau ist zu haben:

Choral-Melodienbuch von Wiegand, roh und gebunden.