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Wochenblatt für die Provinz Hanau.

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Hanan, Donnerstag den TT. April L8LT.

Gesctzq ebung.

Die Nr. III deS ©efepbkitte» von diesem Jahre enthält: Ausschreiben des Ministeriums des Innern, vom 15- April 1x52, di c Vornahme der land ständischen Wahlen betreffend.

In Gemä^heir deS §. 60 der VerfassungSurkunde vom 13. d. M. ergeht hiermit die Aufforderung, die landställdischen Wahlen unverweilt vorzunehmen.

Cassel am 15. April 1x52-

Kurfürstliches Ministerium des Innern.

H a sfe n p f l u g.

vt. Beckmann.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

Allerhöchst Ihrem Leibarzte, Hofrath Dr. Bunsen, das Prädikat „Geheime Hofrath" zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Generalmajor Ger land, Kommandeur des Artillerieregimentö, in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Premierlieutenant v. Diemar vom dritten Infanterieregiment zum Hauptmann und Kompag, nicchef im ersten Infanterieregiment (Kurfürst), und den Premierlieutenant v. Baumbach ir vom zweiten Infanterieregiment zum Hauptmann und Kompagniechef im dritten Infanterieregiment zu er­nennen.

Leine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:

dem wirklichen Hofrathe Vogel das Prädikat »Geheime Hofrath" zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den biSheiom Kammerlakaien Erner nunmehr zu Allerhöchst Ihrem Kammerdiener zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den früheren Königlich Würtembergifchen Oberju­stizassessor Levin Werner Friedrich v. Trott zum Legalionsfekretar zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Hauptmann. v. Meyerfeld vom dritten In­fanterieregiment zum Generalstabe zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Premierlieutenant von O e y n h a u se n vom Jägerbaraillon zum zweiten Infanterieregiment zu versetzen;

den Premierlicutensnt Wille, Adjutant der zwei­ten Jnfanteriebrigade, zum Hauptmann und Kvm- pagniechef im Jagerbataillon zu befördern;

den Premierlieutenant Ronneberg, Adjutant der ersten Jnfanteriebrigade, in gleicher Eigenschaft zur zweiten Jnfanteriebrigade zu versetzen, sowie

den Premierlieutenant v. Eschwe ge vom zweiten Infanterieregiment, neben Versetzung zum Leibgarde­regiment, zum Adjutanten der ersten Jnfanteriehri- gade zu ernennen.