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1853.
Wochenblatt
H o V s N, DokSRSL^ag dem 8. April K8ZZ.
Ernennungen und Befördernngen-
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Atajor v. Spiegel vom zweiten Infanterieregiment zum Oberstlieutenant im dritten Infanterieregiment -zu ernennen. und
den Hauptmann Gümpel, Platzmajor zuFulda, mit Pension ausscheiden zu lassen.
Leine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
daSFräulein Lucie v. Bisch offSha use n, Gouvernante allerhöchst Ihrer Tochter, der Gräfin Maria Auguste v. Schaumburg Erlaucht, zur Hofdame zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Hauptmann v. Sturmfeder vom dritten Infanterieregiment zum Major und Bataillonskommandeur im zweiten Infanterieregiment zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruher:
den Hofjägermeister, Kammerherrn Ernst von Baumbach , nunmehr zum Vize - Oberjagermeister zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Controleur Wörishoffer bei dem Haupt- undProvinzialsteueramte zu Marburg zu demHaupt- zollamte in Witzenhaufen, und
dem Controleur Schweickhardt bei dem Hauptzollamte zu Witzenhaufen zu dem Haupt- und Pro-
vinzialsteueramte zu Marburg in gleicher Eigenschaft zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Feldwebel im ersten Infanterieregiment (Kur« surft), Georg Quehl zu Cassel zum Verwalter im dasigen Civilgefangenhause provisorisch zu bestellen; auch , .
den Obergerichtskanzlisten Georg Grösser zu Fulda, und
den Kanzlisten bei dem vorhinnigen Obergerichte zu Marburg, Joseph Schramm, in den Ruhestand zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den bisherigen beauftragten Lehrer an der höheren Gewerbschule zu Cassel, Architekten Gottlob Unge- Witter aus Wanufried, zum ordentlichen Lehrer an der genannten Anstalt provisorisch zu ernennen;
die erledigte Kreissekretarstelle bei dem Landrathsamte zu Witzenhaufen dem Praktikanten Wilhelm v. Bisch offöhause n daselbst provisorisch zu übertragen;
dem Dr. med. Friedrich Wilhelm Roll aus Gut- tels die Praxis als Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, mit dem Wohnsitze in Hanau, zu gestatten.
Allgemeine Verfügungen der Oberbchörden.
1. Durch hohen Beschluss Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 27. d. M. sind die durch Verfügung der unterzeichneten Behörde vom 4. desselben Monats erfolgten Kapitalkündigungen an verschiedene Bewohner der hiesigen Stadt zu-