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1853.

Wochenblatt

H o V s N, DokSRSL^ag dem 8. April K8ZZ.

Ernennungen und Befördernngen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Atajor v. Spiegel vom zweiten Infanterie­regiment zum Oberstlieutenant im dritten Infanterie­regiment -zu ernennen. und

den Hauptmann Gümpel, Platzmajor zuFulda, mit Pension ausscheiden zu lassen.

Leine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

daSFräulein Lucie v. Bisch offSha use n, Gou­vernante allerhöchst Ihrer Tochter, der Gräfin Maria Auguste v. Schaumburg Erlaucht, zur Hofdame zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Hauptmann v. Sturmfeder vom dritten Infanterieregiment zum Major und Bataillonskom­mandeur im zweiten Infanterieregiment zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruher:

den Hofjägermeister, Kammerherrn Ernst von Baumbach , nunmehr zum Vize - Oberjagermeister zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Controleur Wörishoffer bei dem Haupt- undProvinzialsteueramte zu Marburg zu demHaupt- zollamte in Witzenhaufen, und

dem Controleur Schweickhardt bei dem Haupt­zollamte zu Witzenhaufen zu dem Haupt- und Pro-

vinzialsteueramte zu Marburg in gleicher Eigenschaft zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Feldwebel im ersten Infanterieregiment (Kur« surft), Georg Quehl zu Cassel zum Verwalter im dasigen Civilgefangenhause provisorisch zu bestellen; auch , .

den Obergerichtskanzlisten Georg Grösser zu Fulda, und

den Kanzlisten bei dem vorhinnigen Obergerichte zu Marburg, Joseph Schramm, in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den bisherigen beauftragten Lehrer an der höheren Gewerbschule zu Cassel, Architekten Gottlob Unge- Witter aus Wanufried, zum ordentlichen Lehrer an der genannten Anstalt provisorisch zu ernennen;

die erledigte Kreissekretarstelle bei dem Landraths­amte zu Witzenhaufen dem Praktikanten Wilhelm v. Bisch offöhause n daselbst provisorisch zu über­tragen;

dem Dr. med. Friedrich Wilhelm Roll aus Gut- tels die Praxis als Arzt, Wundarzt und Geburts­helfer, mit dem Wohnsitze in Hanau, zu gestatten.

Allgemeine Verfügungen der Oberbchörden.

1. Durch hohen Beschluss Kurfürstlichen Ministe­riums des Innern vom 27. d. M. sind die durch Verfügung der unterzeichneten Behörde vom 4. desselben Monats erfolgten Kapitalkündigungen an verschiedene Bewohner der hiesigen Stadt zu-