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b) aus der Altersklasse 1830:
7) Justus Römer aus Wißenhausen, und 8) Johann Heinrich Wegehenkel aus Quentel, welche sich bis jetjt nicht gestellt haben, werden hiermit, bei Meldung der in den §§. 69 und 70 desRekrutirungsgesepeö vom 29. September 1848 auf das Austreten gesetzten Strafen und Nachtheile, aufgefordert, sich annoch binnen drei Monaten vor der unterzeichneten Behörde zu stellen und ihrer Militarrpflicht zu genügen.
Zugleich werden alle PoUzewebörden ersucht, die genannten Militairpflichngen im BetretungSfalle zu verhaften und anher abliefern zu lassen.
Witzenhausen am 8. März 1852.
Kurfürstliches Landrathsamt.
v. Oe y n h ause n.
5. Der Superintendent Dr. Gregorius Schön- feld zu Cassel stiftete im Jahre 1627 ein für Schule und Universität bestimmtes Benefizium. Dasselbe soll verliehen werden den Nachkommen seiner Brüder, welche
1) Theologie studiren,
2) zu Dienern des Evangeliums in den Hesse n - Cass e l'scheu Landen sich ausbilden, und
3) Schüler der Gelehrtenschule zu Cassel sind, bzw. gewesen sind,
und, wenn keine Nachkommen vorhanden sein sollten, andern, „zum Fürstenthum Cassel gehörigen Personen," welche die unter 1 bis 3 gedachten Eigenschaften besitzen.
Da eS den zw Kollatoren durch das Testament und Kodizill deS Stifters bestimmten Behörden (dem Superintendenten zu Cassel, dem Dekan am Stifte St. Martin hierselbst und dem Direktor des hiesigen Gymnasiums) bereits seit geraumer Zeit an einer vollständigen Kenntniß der Zweige und Glieder der Schönfeldischen Familie gebrach, mithin die ursprüngliche Bestimmung dieser Stiftung als eines, wenn gleich auf dieHessen- Cassel'schen Lande beschrankten, Familienbenesi- ziums nicht mehr gehörig gehandhabt werden konnte, so werden, um diese Bestimmung erfüllen zu können, die Glieder der Familie Schönfeld im Kurfürstenrhume ausgeiordert, zum Behufe der Begründung ihrer Ansprüche an das gedachte .Schönfeldische Familienbenesizium den Kollatoren desselben ihre Abstammung nachzuweisen:
1) von Gregorius Schönfeld, Pfarrer zu Wa- senberg (1651),
2) von dessen Kindern, namentlich:
a) Gregorius Schönfeld, Bürgermeister zu Frankenberg, und von dessen Kindern, namentlich Johann Adam Schönfeld und Engelhard Heinrich Schönfeld,
b) Johann Adam Schönfeld, Metropolitan zu Neukirchen, und von dessen Kindern, na
mentlich dem Sohne, Johann Wilhelm Schönfeld, gleichfalls Metropolitan zuNeu- kirchen, sowie der Tochter desselben, Karola Florentine, verheirachet gewesen an den Pfarrer Weiß zu Sipperhausen unb deren Nachkommen, dem Metropolitan Weiß zu Gottsbüren (früher gleichfalls Pfarrer zu Sipperhausen),
c) Johann Wilhelm Schönfeld, Pfarrer zu Jmmichenhain / und von dessen Kindern, namentlich von dessen Sohn, Matthäus Wuhelm Schönfeld, gleichfalls Pfarrer zu Jmmichenhain, und dessen Töchtern, Maria Juliane, verheiratheten Häuschen, und Charlotte Florentine, verheirachet an den Pfarrer Münscher zu Wannfried,
und wird dieser Nachweisung, wenn dieselbe auf die nächste Vergebung des Benesiziums von Einfluß sein soll, bis zum 1. Juli d. J. entgegen gesehen.
Cassel am 6- März 1852.
Für den Superintendenten
der Diözese Caffel:
Dr. Vllmar, Dr. Hoff m ann,
Konsistorialrath. Dekan am Stift St.
Martin und Konsistorialrath.
Dr. Weber, Gymnasialdirektor.
o. Gutsverpachcung.
Das Sr. Erlaucht dem Herrn Grafen Philipp von Schaumburg gehörige Oekononnegut zu Alt- morschen, im Landrathsamtsbezirke Messungen,-- einem Stationsorte der Friedrich-Wilhelms Nord- bahn , zwischen Cassel und Eisenach —- gelegen, aus 400 Ackern Land und Wiesen bestehend, mit hinreichenden Wohn- und Oekonomiegebauden, auch Branntweinbrennerei, desgleichen Schäferei versehen, soll auf 6, 9 oder 12 Jahre, vom Frühjahre dieses Jahres an, öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Hierzu ist Termin an Ort und Stelle auf M > t t w o ch den 14. A p ri I d. I. ,
Vormittags 10 Uhr, anberaumt.
Pachtbewerber haben sich im erwähnten Termine einzufinden, in demselben ihre Qualifikation als Landwirthe sowohl als den Besitz hinreichenden Vermögens glaubhaft nachzuweisen, indem ohne diese Nachweisunzen Niemand zum Gebote gelassen wird.
Die Bedingungen der Verpachtung können schon vor dem Termine, sowohl auf dem Gute selbst, als auch bei-der zweiten Renterei in Rotenburg, eipgesehen werden.
Bei annehmbarem Gebot wird der Zuschlag, vorbehaltlich höherer Genehmigung, alsbald ertheilt.
Rotenburg in Kurhessen, am 8. März 1852.
Der Rentmeister.
Hoffmann, k. A-