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erkannten Arreststrafe im hiesigen Amtsgefängnisse zu sistiren.
Birstein am 28. Februar 1852.
Kurfürstliches Justizamt.
v. R a u.
vt. Beck.
23- Birstein. 1) Franz Schmidt, 2) Georg Heidemann, und 3)Lätarins Trost, Nikolaus Sohn, sämmtlich von Eckhardroth, werden hierdurch, bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung, aufgefordert, sich binnen 14 Tagen zur Verbüßung der wider sie wegen verübten Forstfrevels erkannten Arreststrafen im hiesigen Amrsgefängnisse zu sistiren.
Birstein am 28. Februar 1852. Kurfürstliches Justizamt.
v. Na u.
vt. Beck.
24. Marköbel. — Oeffcntliche Ladung. — Die vorinaligen v. Hof'schen Lehnserben, nämlich :
1) der Wilhelm Friedrich v. Ende zu DütelS- heim,
2) der Friedrich v. Schwertzell zu WillingS- hausen,
3) der Wilhelm v. Schw erhell zu Caffel,
4) die Julie v. R untern, geb. v. Schwertzell, zu Wieyenhof in Liefland,
5) die Charlotte v. N untern, geb. v. Schwerhell, zu Baden-Baden, lehtere beide durch ihren unter 3 genannten Generalbevollmächtigten vertreten,
6) die Karoline v. Schwertzell, verwittwete v. Verschucr, zu Caffel,
7) die Friederike Charlotte Julie V. B o y n e- burgk zu Eisenach,
8) der Karl Friedrich v. Boyneburgk zu Städtfeld,
9) der Georg v. Boyneburgk zu Eisenach,
10) der Maximilian v. Boyneburgk, 1t) der Ludwig v. Boyneburgk,
12) die Kunigunde v. Boyneburgk zu Weimar,
13) die Mariane Leinhos, geschiedene v. Butt- lar, geb. v. Boyneburgk, zu Städtfeld,
14) die Wilhelmine Barthel, geb. von Grot- Haus, zu Heldra,
15) die Karoline Hostbach, geb. Jung,
16) die minderjahrigsKatharine Friederike Jung, Vertreten durch ihren Vater, Johann Kaspar Jung,
17) der Wilhelm Aßhau er, kraft väterlicher Gewalt über die mit seiner verstorbenen Ehe, frau» Karoline, geb. v. Grothaus, erzeugten tausttrystillen Kinder, nämlich t
a) Georg Aßhauer,
b) Karl Aßhauer, und
c) Gustav Aßhauer,
zu Heldra, haben gegen
1) die Wittwe des Müllers Peter Jakob Rau, Maria Kaiharine, geb. Diehel, für sich und als Nutznießern! von ihres genannten Ehemannes nachgelassenen Vermögens, zugleich als gesetzliche Vormünderin ihrer zwei minderjährigen Kinder:
a) Karharine Maria, und
b) Anna Elisabeth Rau;
2) den Johann Pecer Rau, und
3) den Johann Konrad Rau, sämmtlich zu Marköbel,
welche die daselbst gelegene Obermühle bisher inne gehabt, auf Feststellung des Entschädigungsbe- tragS hinsichtlich der davon zu entrichtenden Leistungen, nach Maßgabe des GeseheS vom 26. August 1848. eingetragen und auf Grund einer vor- gelegten Berechnung einen Betrag von Fünfhundert zwei und neunzig Thlrn. 17 Sgr. I Hlr. in Anspruch genommen.
Zur Verhandlung der Sache ist Termin auf d e n 3 0. A p r i l d. J.,
Vormittags 9 Uhr,
an her bestimmt worden, und werden etwa Be- theiligte aufgefordert, Ansprüche, welche sich auf die Mitwirkung bei der Auseinandersetzung beziehen, in dem gedachten Termine, in sofern sie aber bei der Verfügung über daS Entschädigungskapi- tal in Betracht kommen,
binnen, sechs Monaten,
vom Tage der ersten Einrückung dieser Ladung an, so gewiß da hier geltend zu machen, als sie ersteren Falls in das Ergebniß, der Auseinander- setzung eivwilltgend angesehen werden, im letzteren Falle aber aus sie bei der Verfügung über das EntschädigungSkapital keine Rücksicht genommen werden kann.
Windecken am 28. Februar 1852. Kurfürstliches Justizamt.
Schenk zu Schw einsberg.
Vt. Wohlgemuth.
25 Marköbel. — Oeffentliche Ladung. — Die vormaligen v. Hof'schen Lehnserben, nämlich :
1) der Wilhelm Friedrich v. Ende zu Dutels-
2) der^Friedrich v. Schwertzell zu WillingS- hausen, ,
3) der Wilhelm v. Schwertzell zu Caffel,
4) die Julie v. Runtern, geb. v. Schwertzell, zu Wienenhof in Liefland,
5) tie Charlotte v. Runtern, geb. V. Schwer- vell, zu Baden-Baden, wncere beide durch ihren unter 3 genannten Generalbevollmächtigten vertreten,