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12. Die ungehorsamen Militärpflichtigen, als:

1) Johannes Homherger, 2) Wilhelm Wol» lenhaupt, und 3) Johannes Gabel, von Wolf­hagen ; 4) Matthias Hepler, und 5) Johann Konrad Schluß, von Naumburg; 6) Johannes Hüls von Niederlistingen; 7) Karl Joseph Betjen von Voltmarsen; 8) Georg Heinrich Dicke von Dörnberg; 9) Johann Friedrich Mösta von Ehlen; 10) Johann Friedrich Hof- meier, und ll) Heinrich Wilhelm Ernst Schil­ling, von Sierenberg,

welche sich weder bei der diesjährigen Aushebung noch nach derselben bis jetzt gestellt haben, wer­den hierdurch in Gemaßheit deö §. 68 des Rc- krutirungsgefeßes vom 29. September 1848 auf­gefordert, noch binnen 3 Monaten, von heute an gerechnet, zur Erfüllung ihrer Militairpflicht, bei Meidung der in dem §. 69 des gedachten Ge­setzes angedrohten Strafen und Nachtheile, dahier zu stellen.

Zugleich werden dieOrtsoorstände und die Gen­darmerie aufgefordert, die obengenannten Mili- tairpflichtigen im BetretungsfaLe zu verhaften und anher abzuliefern, auch wenn sie von dem Aufenthalte derselben an einem anderen Orte Kenntniß erhalten, davon binnen 24 Stunden Anzeige anher zu machen.

Wolfhagen am 1. März 1852. Kurfürstliches Landrathsamt. Bickell.

13. Die bei der diesjährigen MilitairauShebung nicht erschienenen und für ungehorsam erklärten Militairpflichtigen aus dem hiesigen Kreise, na­mentlich:

1) Jakob Rothe, und 2) Heinrich Adam Völ­ker , von Oberorke; 3) Johann Christian Bier­henkel , 4) JustuS Heinrich Emmerich, 5) Jo­hannes Schneider, Sohn der Regina Schnei­der, 6) Johannes Schneider, auch Sträube ge­nannt, und 7) Heinrich Wilhelm Stahle, von Frankenberg; 8) Karl Wilhelm Piper vonHom- meröhausen, 9) Konrad Bracksieper von Wan- gershausen; 10) Johann Peter Bohl von Wil- lersdorf; 11) Justus Petri, und 12) Johann Heinrich Wagner, von Gemünden; 13) Johann Peter Hochgrebe, und 14) Simon Schnedler, von Löhlbach; 15) Johann Peter Engeland, 16) Georg Goos, 17) Christlieb Klingelhöfer, 18) Johannes Ochse, 19) Johannes Ruckert, 20) Gottfried Stöhr, und 21) Johannes Vau- pel, von Rosenthal,

werden in Gemaßheit des §. 68 deS Rekrutirungs- gesetzeS vom 29. September 1848 aufgefordert, ilch, bei Meidung der gesetzlichen Strafe von 100 Thlrn., eventuell sechsmonatlicher Freiheitsstrafe, noch binnen 3 Monaten zur Erfüllung ihrerMi- lttawpflicht dahier zu sichren.

Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die genannten Militairpflichtigen im BetretungS« falle zu verhaften und anher dirigiren zu lassen. Frankenberg am 3. März 1852.

Kurfürstliches Landrathöamt. Loßberg.

14- Formulare zu den durch Beschluß Kurfürstlichen Justizministeriums vom 21. Januar 1852, zur Nr. 633, vorgeschriebenen G e sch ä ft s ü b er si ch- ten sind, das Buch zu 7| Sgr., zu haben im Waisen Haus-Verlagöko in ptoir zu Cassel.

15. Das Hof- und Staats-Handbuch für 1859 (welches auch den amtlichen Kalender ent­halt) ist im Waisenhaus-VerlagSkomptoir und bei sämmtlichen Kalenderdistributoren zu haben, und zwar

1 Eremplar auf Postpapier, roh, für 25 Sgr.,

1 — v — geb., „ 29 „

1 — v Druckpapier, roh, „ 20 „

1 — „ — geb., „ 24 „

16. Johann Michael Roll von Somborn und Hein­rich Ruth von Hellstein haben Behufs Auswan­derung nach Nordamerika um Entlassung aus dem Kurhessischen StaatSverbande nachgesucbt, was bestehender Vorschrift gemäß hiermit veröffentlicht wird.

Gelnhausen am 4. März 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt. Huck.

17. Für die hiesige Saline soll die Lieferung von 4 Ohm Rüböl auf dem Svumissionöwege an den Wenigstnehmenden, unter den im Aktuariate der unterzeichneten Behörde zur Einsicht offen liegen­den Bedingungen, vergeben werden. Die deShal- bigen Soumissionen müssen längstens bis Dienstag den 2 5- d. M.,

Vormittags 9 Uhr,

versiegelt und mit der Aufschrift: „Oellieferung betreffend" anher abgegeben werden, indem bei Ablauf dieses Termines deren Eröffnung Statt finden wird.

Nauheim am 3. März 1852.

Kurfürstliches Salzamt.

Engelhardt. F. Schreiber. R. Ludwig.

Ave n a r i u S.

18. Moses Adler aus Windecken beabsichtigt nach Nordamerika auszuwandern, was in Gemäßheit der bestehenden Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 9. März 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt. Weber.

19- Landrath samt Hanau. Aus Veranlassung eingelaufener Beschwerden, insbesondere Seitens des PolizeiamtS der freien Stadt Frankfurt, finde

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