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4. Ernennungen von Seiten Kurfürst­licher Regierung der Provinz Hanau.

Adam Zeiß, Lehrer zu Heubach, ist zum ersten Lehrer an der Schule zu Dörnigheim ernannt worden.

5. Nachdem durch Beschluß Kurfürstlichen Ministe­riums des Innern vom 5. d. M. das zu Darm­stadt erscheinende, von August Becker redigirte „Hessische VolkSblatt" wegen seiner destruktiven Ten­denz im gestimmten Kurstaate verboten worden ist, so wird solches zu Jedermanns Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.

Hanau am 11. März 1852.

Kurfürstliche Regierung daselbst. Harbordt-

vt. Metz.

6. Nachdem die zu Berlin erscheinende Haude- und Spener'sche Zeitung wegen ihrer feindseligen Par­teinahme gegen die StaatSregierung im gestimm­ten Kurstaate verboten worden ist, so wird solches hierdurch zu Jedermanns Nachachtung bekannt gemacht.

Hanau am 12. März 1852.

Kurfürstliche Regierung daselbst- Harbordt.

vt. Metz.

7. Vor das Schwurgericht für das 1. Quartal 1852 im Kriminalgerichtsbezirke Hanau, dessen Sitzun- " gen den 1 9- k. M., Morgens 9 Uhr, im seithe­rigen Schwurgerichtslokale beginnen werden, sind die Strafsachen wider den Spengler Heinrich Horn von Bingen, wegen Diebstahls, und wider die Ehefrau des Peter Dreßbach, Anna Maria, geb. Faß, von Lieblos, wegen Diebstahls undBet- telns, verwiesen, und in denselben der Kriminal­gerichtsdirektor Zinke als Gerichtövorstand und die Justizbeamten Giller und Cöfter zu Ha­nau als Richter bestellt worden.

Fulda am 5. März 1852.

Der Obergerichtsdirektor. Abee.

8. Da vom 15. d. M. an auf der Hanau-Frank­furter Eisenbahn der erste Zug von Frankfurt nach Hanau Morgens 8 Uhr und der vierte Zug Abends um 6 Uhr abgehen wird, so ist die An­ordnung getroffen worden, daß von gleichem Tage an die an den erstgedachten Zug anschließende Hanau - Eisenacher Personenpost um 9 Uhr Mor­gens und die an den letzteren Zug anschließende Hanau-Fuldaer Lokalpost um 6 Uhr 45 Minuten Abends aus Hanau Abfertigung erhält.

Cassel am 9- März 1852.

Kurfürstliche Generalpostinspektion. Schmer selb.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1 . Die Militairpflichtigen:

1) Johann David Petter auö Seligenthal, geb. deß 9. September 1831; 2) Moritz Reinhard aus Herrenbreitungen, geb. den 21. März 1831; 3) Johann Valentin Hellmann, geb. den 29. September 1831, 4) Elias Kleimenhagen, geb. den 28. Mai 1831, 5) Johann Adam Schmitt- Hofmann, geb. den 10. November 1831, und 6) Nikolaus Heinrich «eifert, geb. den 5. Mai 1831, sämmtlich aus Barchfeld; 7) Benjamin MenzauSOberschönau, geb. den 5. August 1831, sind bei der diesjährigen MilitairauShebung nicht erschienen und haben sich auch bis jetzt noch nicht dahier sistirt. Dieselben werden deshalb in Ge- mäßheit des §. 68 deS RekrutirungSgesetzeS vom 29. September 1848 hierdurch aufgefordert, sich noch binnen 3 Monaten, bei Meidung der gesetz­lichen Nachtheile, zur Erfüllung ihrer Militair- pflicht dahier zu sistiren.

Schmalkalden am 24". Februar 1852. Kurfürstliche RegierungSkommission.

Fond y.

vt Süs.

2 Die ungehorsamen Militairpflichtigen:

1) Christoph Wilhelm Rohrmann von Jestädt;

2) Johann Bernhard Gimbel von Neuerode;

3) Jakob Georg Sandrock von Reichensachsen;

4) Heinrich Köhler, 5) Hieronymuö Heinrich Müller, und 6) Heinrich Stückrath, von Vok- kerode; 7) Johannes Stemm, 8) Johannes Brill, 9) Johann Nikolaus Heckeroth, und 10) Johann Christoph Macken roth , von Weiden- Hausen; 11) Gottfried Franke von Bischhausen; 12) Wilhelm Roß von Waldtappel,

welche sich weder bei der diesjährigen Aushebung, noch nach derselben bis jetzt gestellt haben, wer­den hierdurch in Gemäßheit des §. 68 deS Re­krutirungSgesetzeS vom 29. September 1848 auf­gefordert, noch binnen 3 Monaten zur nachträg­lichen Erfüllung ihrer Militairpflicht, bei Mei­dung der in den §§. 69 und 70 des gedachten Gesetzes angedrohten Strafen und Nachtheile, sich dahier zu stellen.

Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden er­sucht,' die oben genannten Militairpflichtigen im BetretungSfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.

Eschwege am 21. Februar 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt.

Specht.

3. Ediktailadung. — Die Militairpflichtigen: t) Friedrich Wilhelm Hillebold, 2) Karl Fried­rich August Heisterhagen, 3) Gottlieb Gustav Wilhelm v. Manikowöky, und 4) Wilhelm