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Ernennungen und Beförderungen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den zu der Pfarrei Sielen in der Klasse Trendel- bürg prüfen eil ten Pfarramtskandidaten Andreas Griesel aus Ostheim, sowie

den zu der Bikariatspfarrei Heldra in der Klasse Eschwege präsentirrenPfarrer Most zuAltenburschla zu bestätigen;

die Stelle des Direktors des Leihhauses zu Fulda dem Landrath '® i11 er daselbst als Nebenstelle zu übertragen;

dem Dr. med. Proöper WeNderoty in Cassel die ärztliche, wundärztliche und geburtshülfliche Prä­rie, mit dem Wohnsitze zu Ninteln, und

dem Dr. med. Adolph HeNneNhofer aus Ha- nau die Praris als Arzt und Geburtshelfer, mit dem Wohnsitze zu Schmalkalden, zu gestatten.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,

1. Zum öffentlichen Verkaufe der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf Montag den 19. April d. I. und die folgenden Tage anberaumt. In dieser Vergantung müssen alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden, auch sämmtliche, vom 1. März 1851 an bis Ende Au­gust 1851 versetzten und die bis den 1., bezie­hungsweise den 3t- März d. I. verlängerten Pfän­der (wie solches die Leihzettel ohnehin auSweisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen wer­den sollen, längstens bis zum Schlüsse des Mo­nats März d. I., weil alsdann die Bücher ge­schlossen werden, entweder auSgelöset oder umge- schrieben sein. Bei Pfändern, welche wollene

oder sonst leicht verwesliche Gegenstände enthal­ten, findet jedoch nach der Leihbankordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beförderung des Ge­schäfts wird die Schreibstube wahrend der Um- schreibzcit auch Mittwoch und Samstag Nachmit­tags geöffnet.

Hanau am 23. Februar 1852.

Kurhessische Leihbankdirektion. Halter.

2. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 23. v. M. fordern wir die Inhaber vonLeih- zetteln auf, deren Auslösung oder Umschreibung noch baldigst bewirken zu lassen, damit am Schlüsse des Monats keine, für jene sowohl als das Leihhaus nachtheilige Unterbrechung und Stö­rung deS Geschäftes eintrete.

Hanau am 8. März 1852.

Kürfürstliche Leihbankdirektion. Haller.

3. Den Inhabern von Leihbankobligatio- n e n, welche diese gekündigt, die Kapitalien sammt Zinsen aber bei der Leihbanktasse noch nicht in Empfang genommen haben, wird davon Kennt­niß gegeben, daß im laufenden Monate an jedem Mittwochen und Freitag, Morgens von 8 Uhr an, deren Auszahlung Statt finden wird.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen der unterzeichneten Behörde vom 23. des vorigen und vom 8. dieses Monats (Nr. 11 des Prov.» WochenblatteS vom 11. d. M.) wird zugleich ver­öffentlicht, daß Freitags den 26. und Mitt­wochen den 31. d. M. die Auslösung und Umschreibung von Pfändern nicht vorgenom­men werden kann.

Hanau am 15- März 1852.

Kurfürstliche Leihbankdirektion.

Halter.