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54. Marköbel. — Oe ffentliche Ladung. — Die vormaligen V- Hof'schen LehnSerben, näm- lick:
1) der Wilhelm Friedrich v. Ende zu DütelS- heim,
2) der Friedrich v. Schwertzell zu Willings- hausen,
3) der Wilhelm V. Schwertzell zu Cassel,
4) die Julie v. Ruutern, geb. v. Schwertzell, zu Wietzenhof in Liefland,
5) die Charlotte v. Runter», geb. v. Schwer- tzell, zu Baden-Baden, letztere beide durch ihren unter 3 genannten Generalbevollmächtigten vertreten,
6) die Karoline v. Schwertzell, verwittwete v. Verschuer, zu Cassel,
: 7) die Friederike Charlotte Julie v. Boyne- bürg? zu Eisenach,
8) der Karl Friedrich von Boyneburgk zu Städtfeld,
9) der Georg v. B o y n e b u r g k zu Eisenach, ■
10) der Marimilian v. Boyneburgk,
11) der Ludwig v. Boyneburgk,
12) die Kunigunde v. Boyneburgk zu Weimar ,
13) die Mariane 8 e i n b o S , geschiedene v. Butt- lar, geb. v. Boyneburgk, zu Städiseld,
14) die Wilhelmine Barthel, geb. v.Grothaus, zu Heldra,
15) die Karoline Hoßbach, geb. Jung,
16) die minderjährige Katharine Friederike Jung, vertreten durch ihren Baker, Johann Kaspar Jung,
17) der Wilhelm Aßhauer, kraft väterlicher Gewalt über die mit seiner verstorbenen Ehefrau, Karoline, geb. v. GrothauS, erzeugten minderjährigen Kinder, nämlich:
a) Georg Aßhauer,
b) Karl Aßhauer, und
c) Gustav Aßhauer,
zu Heldra,
haben gegen die Ehefrau des Johann Fischer, Anna Maria, geb. Heuser, zu Marköbel, welche die daselbst gelegene Untermühle bisher inne gehabt hat, auf Feststellung des Einschädigungsbe- trags hinsichtlich der davon zu entrichtenden Leistungen, nach Maßgabe des Gesetzes vom 26. August 1848 eingetragen und auf den Grund einer vorgelegten Berechnung einen Betrag von Dreihundert fünf und dreißig Thlrn. 16 Sgr. 3 Hlr. in Anspruch genommen.
Zur Verhandlung der Sache ist Termin auf den 30. April d. J.,
Vormittags 9 Uhr, anher bestimmt worden, und werden etwa Bethei- ligte aufgefordert, Ansprüche, welche sich auf die Mitwirkung bei der Auseinandersetzung beziehen, in dem gedachten Termine , in sofern sie aber bei
der Verfügung über das EntschädigungSkapital in Betracht kommen,
binnen sechs Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Ladung an, so gewiß dahier geltend zu machen, als sie ersteren Falles in das Ergebniß der AuSeinander- feAung emwilligend angesehen werden, im letzteren Falle aber auf sie bei der Verfügung über das Entschädigungskapital keine Rücksicht genommen werden kann.
Windecken am 28. Februar 1852.
Kurfürstliches Justizamt.
Schenk zu SchweinSberg.
vt. Wohlgemuth.
55- Win decken. Zur Vollziehung des bereits unter dem 3L Oktober 1851 erkannten, in den Provinzial - Wochenblättern unter den Nrn. 46, 47 und 48 bekannt gemachten Verkaufs der Immobilien des Ackermanns Jakob Spielmann und dessen Kindern zu Windecken, sind anderweite SteigerungStermine auf
den 30. April d. J., eventuell
den 28. Mai und
2 5. Sun i d. I.,
Vormittags von 9 bis 1t Uhr, hierher anberaumt worden, was Kauflustigen zur Nachricht dient, etwaigen weiteren Pfandgläubi- gern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Verkaufstermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüglich der Benachrichtigung von dem Verfahren auf eigene Kosten, anzumel- den und durch Vorlage der betreffenden Urkunden zu begründen.
Windecken am 1. März 1852.
Kurfürstliches Justizamt.
Schenk zu Schweinsberg.
vt. Degen.
56. Rüdigheim. In Sachen des reitenden Steueraufsehers Georg Salzmann in Hanau, Klägers , gegen den Ortsbürger Peter Schmidt in Rüdigheim, Verklagten, wegen Forderung, ist heute der Zwangsverkauf der dem Verklagten zustehenden ideellen Hälfte an nachbeschriebenen Gütern :
Acker im Feld gegen RavolzHausen:
1) Pmb. 465. 22 R. auf dem Stein, neben Michael Ruth und Philipp Hensel's Wwe.
Acker im Feld gegen Oberissigheim:
2) Pmb. 108. 24 R. im Döngesgrund, neben sich selbst und Philipp Huck.
Wiese:
3) Pmb. 322. 264 R. in der Au, stößt auf die Pfarrwiese.