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Staatöverbande nachgesucht, was bestehender Vorschrift gemäß hiermit zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird.

Gelnhausen am 16. Februar 185'2. Kurfürstliches Landrathsamt. Huck.

6. Landrathsamt Hanau. Der HandlungS- befliffene Adam Hinkel aus Maffenheim beab­sichtigt nach Nordamerika auszuwandern, was in Gemäßheit der bestehenden Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 13. Februar 185‘2.

Kurfürstliches Landrathsamt. Webe r.

7. Der Gärtner Georg L e uchn er aus Wächters­bach hat Behufs seiner Niederlassung zu Philipps­eich, im Großherzogthum Hessen, um Entlassung aus demKurhessischen Staatsverbanke nachgesucht, was bestehender Vorschrift gemäß hiermit veröf­fentlicht wird.

Gelnhausen am 16. Februar 1852. Kurfürstliches Landrathsamt. Schmidt.

8. Nachgenannte Personen:

1) Heinrich Philipp Klöber zu Schlächtern, und 2) Justus Schneider zu Schwarzenfels, beide ledig, sowie 3) Konrad Nuppel, 4) Ni­kolaus Röbi g, zu Uttrichshausen, und ü) Chri­stian Schnarr zu Sannerz, mit Familie, haben zum Zwecke der Auswanderung nach Ame­rika um Entlassung aus dem Kurhessischen StaatS- verbande nachgesucht, welches bestehender Vorschrift gemäß hierdurch bekannt gemacht wird.

Schlüchtern am 21. Februar 1852. Kurfürstliches LandrathSamt.

Cöster.

9- Landrathsamt Hanau. Bewerber um Unterstützung aus dem Heußischen Legate pro 1852 haben sich bis zu Ende k. M., mit den ge­hörig legalisirtenVerwandtschaftsnachweisen (Stamm­baum) und Zeugnissen der betreffenden Gemeinde­vorstände über Gewerbe, sowie über Familien- und VermögenSverhältnisse versehen, aus hiesigem Land- rathöamte zu melden.

Hanau am 25- Februar 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt. Weber.

10. Die Militairpflichtigen:

1) Johann David Pettcr aus Seligenthal, geb. den 9. September 1831; 2) Moritz Reinhard aus He> renbreitungen, geb. den 2b März 1831; 3) Johann Valentin Hellmann, geb. den 29- September 1831, 4) Ellas Kleimenhagen, geb. den 28. Mai 1831, 5) Johann Adam Schmitt- Hofmann, geb. den 10. November 1831, und

6) Nikolaus Heinrich Volkert, geb. den 5. Mai

1831, sämmtlich aus Barchfeld; 7) Benjamin Menz aus Oberschönau, geb. den 5. August 1831,

sind bei der diesjährigen Militairaushebung nicht erschienen und haben sich auch bis jetzt noch nicht dahier sistirt. Dieselben werden deshalb in Ge­mäßheit des §. 68 des RekrutirungsgesetzeS vom 29. September 1848 hierdurch aufgefordert, sich noch binnen 3 Monaten, bei Meldung der gesetz­lichen Nachtheile, zur Erfüllung ihrer Militair- pflicht dahier zu Listiren.

Schmal kalben am 24. Februar 1852.

Kurfürstliche Regrerüngskom F o n d y.

vt. Süs.

tl. Landrathsamt Han an. Der Handelsmann Jakob Krommes von hier beabsichtigt nach Frankfurt a. M. überzuziehen, was in Gemäßheit der bestehenden Vorjchrist hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 23. Februar 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt. Weber.

12. Die ungehorsamen Militairpflichtigen:

1) Christoph Wilhelm Rohrmann von Jestädt;

2) Johann Bernhard Gimbel von Neuerode;

3) Jakob Georg Sandrock von Reichensachsen;

4) Heinrich Köhler, 5> Hieronymus Heinrich Müller, und 6) Heinrich Stückrath, von Vok- kerode; 7) Johannes Sremm, 8) Johannes Brill, 9) Johann Nikolaus Heckeroth, und 10) Johann Christoph Mackenroth, von Weiden- Hausen; 11) Gottfried Franke von Bischhausen; 12) Wilhelm Roß von Waldkappel,

welche sich weder bei der diesjährigen Aushebung, noch nach derselben bis jetzt gestellt haben, wer­den hierdurch in Gemäßheit des §. 68 des Re- krutirungsgeseg.es vom 29. September 1848 aus- gefordert, noch binnen 3 Monaten zur nachträg­lichen Erfüllung ihrer Militairpflicht, bei Mei- dung der in ben §§. 69 und 70 des gedachten Gesetzes angedrohten Strafen und Nachtheile, sich dahier zu stellen.

Zugleich werden sämmtliche Polizeibehörden er­sucht, die oben genannten Militairpflichtigen im Betrekungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.

Eschwege am 21. Februar 1852, Kurfürstliches Landrathsamt.

Specht.

13. Landrathsamt Hanau. Christoph Maus aus Nauheim beabsichtigt nach Frankfurt a. M. überzuziehen, was in Gemäßheit bestehender Vor­schrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 20. Februar 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt.

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