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18.53.

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Wochenblatt

für die Provinz Hanau.

Hau an, Donnerstag den LN. Februar L8LT.

Ernennungen und Beförderungen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Wachtmeister Nei ns von derGarde du Korps, dem Musikdirektor Bochmann, dem Feldwebel-Rech- nungsführer Mohrmann und dem Feldwebel-Rech- nungöführer Reckhard vom Leibgarkeregiment, dem Wachtmeister S ch w a r z k o p f vom ersten (VeibO Husarenregiment, sowie dem Wachtmeister Pötter vom zweiten Husarenregiment, das silberne Derdienst- kreuz zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allcr- gnädigst geruhet:

dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und TariS, zum Postverwalter in Sach­senhagen vorgeschlagenen Apotheker August Graf die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen, und

den Revierförster Wieg and zu TreiS a. d. L. in gleicher Eigenschaft auf das Forstrevier Sandberg zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

dem Obergerichtsrath Christian Sigismund Klin­kers» es bei dem Obergerichte zu Cassel die Neben­stelle als Oberauditeur bei dem Generalauditorate zu übertragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Sekondlieutenant v. Geh so vom Leibgarde- regiment zum Jagerbataillon zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Da in neuerer Zeit die Gesuche um Bewilligung der von der unterzeichneten Behörde abhangenden Benefizien mehrfach sehr verspätet eingereicht wor­den sind, dadurch aber die Verleihung derselben zweckwidrige Verzögerungen erleidet, so sehen wir uns veranlaßt, die deShalbigen öffentlichen Be­kanntmachungen vom 8.April 1843 und vom 23. März 1844, durch welche die Bestimmung getrof­fen worden ist, daß die auf Verwilligung von Be- nesizien für die S o m m e r se m e st er gerichteten Gesuche bis zum 2 5- Mai, derartige auf die Wintersemester sich erstreckende Gesuche aber bis zum 25. November eingereicht sein müs­sen, widrigenfalls solche keine Berücksichtigung fin­den werden, hierdurch in Erinnerung zu bringen. Cassel am 24. Januar 1852.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

Wachs.

vt. Bücking.

2. Im Laufe dieses Monats werden die Landbe­schäler zum Bedecken der mit Zulaßscheinen ver­sehenen Stuten nach den verschiedenen Stationen abgeführt, wovon die Pferdezüchter hiermit in Kenntniß gesetzt werden.

Cassel am 2. Februar 1852.

Kurfürstliche Landgestütdirektion, v. Eschstruth.

3. Durch Verfügung vom 6. Mai 1850, Nr. 4028, hat Kurfürstliches Ministerium des Innern ange- ordnet, daß bei der theoretischen Prüfung der föe« Werber um ein Gymnasiallehramt, hinsichtlich der- jenigeu Kandidaten, welche ein Zeugniß über ein