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Den 5 Februar. Heinrich Christoph, deS Gendarmen Wilhelm Stemmler, S., alt 6 T.
Den 6. Februar. Des Bürgers und Schuhmacher- meister» Friedrich Hamburger, S. (todrgeb.).
Den 6. Februar. Lorenz Roß, Bürger und Ren- tirer, alt 75 I. 1 M. 16 2-
In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.
Den 4. Februar. Johannes, des Bürgers und Bak- kermeisterö Heinrich Burbaum, S-, alt 9 M. 23 T.
Den 7. Februar. Frau Anna Elisabeth, des Bürgers und SchuhmachermeisterS Christoph Hangard, nachgelassene Cheftau, geb. Schwarz, von hier, alt 63 J. 10 M. 1 S.
Den 8. Februar. Maria Elisabeth Henriette, des Bürgers und Schuhmachermeisters Johann Daniel Schrick, T-, alt 2 I. 9 M. 16 2.
Gemeinnützige Nachrichten.
Allgemeine Grundsätze, welche bei guter Besorgung der Mllchwirthschast oder Molkerei zu beobachten sind.
(Fortsetzung und Schluß auö Nr. 6 d. Bl.)
4) Aus der Nachbarschaft der Milchkammer ist AlleS zu entfernen, was die Luft verunreinigt, wie Dünger, Urin, Abgänge aller Art, auch alle Verrichtungen, die Rauch oder Staub erzeugen oder aufregen, oder die Luft mit gährenden Stoffen schwängern, sind in dieser Nähe zu vermeiden.
5) Nichts Unreines werde in die Milchkammer gebracht, also halte man auch gewisse Thiere entfernt. In einigen Gegenden klassischer Milchwirthschaft betritt man die Milchlokale nur in Holzschuhen, welche stets am Eingänge stehen, und an welchen Staub und Koth nicht so leicht
haftet. Diese ziehe man an, nachdem man die gewöhnliche Fußbedeckung abgelegt hat. Auch soll in einer Milchkammer weder gegessen noch geraucht, und keinerlei stark ausdünstende Stoffe sollen hineingebracht werden, die der Milch einen schlechten Geschmack beibringen. Nachts nehme man keine Lampe oder rauchende Lichter hinein.
6) Man gehe nicht öfterer in die Milchkammer, als durchaus erforderlich ist. Im Sommer ist die passendste Zeit für darin vorzunehmende Verrichtungen der Abend, im Winter der Mittag, weil dann die äußere Lust am meisten mit der mittleren Temperarur harmonirt.
7) Man verweile auch nicht länger als nothwendig bei den Arbeiten, weil die längere Anwesenheit lebender Wesen die Temperatur in dem Lokale erhöht, Erschütterungen dem guten Absatz des Rahmes schaden, nnd Ausdünstung und Respiration die Luft verdirbt.
8) Alle Manipulationen außerhalb vorzunehmen, ist eine Regel, deren Befolgung meistens großen Nutzen bringen, oft aber viele Beschwerlichkeiten und Widerwärtigkeiten haben kann. Unterläßt man es deshalb, so beeile man sich wenigstens mit der Fortschaffung der Geräthe, die man bei der Arbeit brauchte, wenn sie nicht mehr nöthig sind, und wasche nachher gehörig auf.
9) Einmal jährlich wenigstens ist von Grund aus zu scheuern, öfter, wenn es nöthig ist; eben so oft sind die Mauern zu reinigen, frisch zu bewerfan und zu weißen.
10) Räucherungen werden nöthig, wenn die Milchkammer einen säuerlichen, schimmeligen Geruch angenommen hat, den gewöhnliches Scheuern nicht beseitigen' kann und Milch und Rahm Schimmelflecken bekommen. In diesem Falle müssen alle Geschirre mit Wasser aus- geschwenkt, und in der Mitte der Kammer muß mit Schwefelblume geräuchert werden. Dann öffnet man alle Ausgänge des Lokals, um die reinigende Luft wirken zu lassen und unternimmt dann anf's Neue tüchtige Waschungen, worauf abermals Luftzug Veranstalter und nicht eher Milch in die Kammer gebracht wird, als wenn sich aller schlecht« Geruch verzogen hat. (Allg. Zeitung f. d. deutschen Land - und Forstwirthe, Jß 50 de 1849.)
(X d l. 3. f. Kurh., 4. Q. 1849.)
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei bei vereinigten evangel. Waisenhauses.