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polizeilichen Strafe geahndet werden sollen — hier­durch eingeschärft und weiter verfügt, daß mit Ausnahme der Waffenschmiede und der zum Han­del mit Waffen berechtigten Kaufleute, Jeder, welcher zum Besitze von Schießgewehren gelangt, zu deren Führung er weder durch sein öffentliches Lienstverhältniß, noch vorausgegangene polizeiliche Gestaltung befugt ist — davon dem Landraths­amte ohne Verzug Anzeige zu machen hat.

Die Herren Bürgermeister des Kreises Hanau haben dies alsbald in ihren Gemeinden bekannt zu machen und jede etwaige Zuwiderhandlung zur Anzeige zu bringen.

Hanau am 4- Februar 1852- Kurfürstliches LandrathSamt- Weber.

22. Sandra thöamt Han a u. Die Herren Bür­germeister des Kreises Hanau haben die Eltern oder Vormünder derjenigen wirklich tauben und stummen bildungsfähigen (besonders sprechbildungs- fähigen) Kinder ihrer Gemeinden in dem Alter von 7 bis 12 Jahren, für welche dermalen Auf­nahme in das Homberger Taubstummeninstitut begehrt wird, aufzufordern, unfehlbar binnen 8 Tagen, unter Vorlage des Geburtsscheines deö betreffenden Kindes, sich bei der unterzeichneten Behörde persönlich zu melden.

Hanau am 9. Februar 1852^ Kurfürstliches Landrathsamt. Weber-

23. Holzversteigerung in der Fasanerie.

Nachstehendes Gehölz, als:

1) 30 Stück Eichen-Bau- und Werkholzstamme, von 9 bis 32' Länge und 5 bis 25" Durchmesser,

2) 39 „ Birken-Werkholzstämmc, von 16 bis 37' Länge und 6 bis 12" Durch­messer,

3) 20 , Erlen-Werkholzstämme, von 16 bis 38' Länge und 5 bis 12" Durch­messer ,

4) 3^ Klftrn. Eichen- rc. Scheitholz,

5) 1{ „ ,„ Prügelholz,

6) 16| „ grüne Laubholzerdstöcke,

7) 133^ Schock gemischtes Stammreis , und

8) 2f » „ ZopfreiS, sowie

9) 1 Fuder Dornen,

soll

Mittwoch den 18. d. M., von Morgens 9 Uhr an, bei günstigem Wetter an Ort und Stelle, bei un­günstigem dagegen aus der s. g. kleinen Wirth­schaft am Wilhelmöbad öffentlich meistbietend ver­steigert werden, wozu man Kaufliebhaber cinladet. Fasanerie bei Hanau am 8. Februar 1852- Der Fasanenmeister: Diersch.

Erledigungen von Schullehrerstellen.

1. Zur Wiederbesktzunz der beiden Stellen:

a) eines Lehrers, Erziehers und Verwalters, sowie

b) einer Lehrerin in weiblichen Handarbeiten und Haushälterin

im vereinigten evangelischen Waisenhause dahier wird ein — wo möglich kinderloses — Ehepaar aus dem Lehrerstande in einem Alter von 30 bis 40 Jahren gesucht, welches durch Gesinnung, Kenntnisse und praktische Erfahrung nicht nur be­fähigt ist, die Erz ehung und Unterweisung von 40 bis 50 Kindern zu leiten, dabei der Ebemann praktische Kenntnisse in der Oekonvmie besitzt, um die Bebauung der aus 28 Morgen bestehenden Gärten und Ländereien des Waisenhauses gehörig zu überwachen, sondern welches hauptsächlich auch die Gabe hat, das Waisenhaus als ein christliches ErzichungehauS der dahin aufgenommenen Ju­gend das mangelnde Vaterhaus und Familienleben zu ersetzen und durch Zucht, Beispiel, Unterricht und Seelsorge dieselbe zu brauchbaren und wohl- gearteten Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft und der christlichen Gemeinde heranzubilden.

Geeigenschaftete Bewerber werden mit dem An- fügen, daß neben freier Station im Waisenhause noch ein Gehalt von 300 Thalern verwendet wer­den kann, aufgefordert, sich innerhalb vier Wo, chen, unter Vorlegung ihrer Zeugnisse, dahier zu melden.

Hanau am 26. Januar 1852.

Kurfürstliches Waisenhausvorsteheramt. Rauh.

vt. Limbert.

2. Bewerber um die erlegigte Schulstelle zuRauten- Hausen haben sich binnen 3 Wochen dahier oder bei dem Herrn Pfarrer Frankenberg zu Schwar- zcnhasel zu melken.

Bemerkt wird übrigens, daß den Gesuchen ein Siltenzeugniß über den Seminarkursus, die Zeugnisse über die erste, bzw. zweite Seminarprü­fung und ein Zeugniß des betreffenden Lokal- undBezirksschuUnspektors beigefügt werden müssen.

Rotenburg am 31. Januar 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt. Groß.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Niederr 0 denbach. In Sachen der Wittwe des Jean Georg FabriziuS, Elise, geb. Dienald, dahier, Klägerin, gegen den Ortsbürger undZieg- ler Wilhelm Strauch und dessen Ehefrau, Ag­nes, geb. Keßler , zu Niederrodenbach, Beklagte, wegen hypothekarischer Forderung, ist derZwangs