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theils, bezüglich der Benachrichtigung von dem Verfahren auf eigne Kosten, anzumelden und durch Vorlage der betreffenden Urkunden zu begründen.
Windecken am 10. Januar 1852.
Kurfürstliches Justizamt.
Schenk zu SchweinSberg.
vt. Degen.
2. Preun geö h e i m, Eckcnheim und Berkers heim. Der Wilhelm Zorbach zu Berkersheim und der Philipp Zorbach IV. zu Preunges- Heim haben gegen das Kaiharmentloster der freien Stadt Frankfurt a. M. auf Feststellung der Entschädigung für den seither zu entrichtenden Erb- kanon von dem ihnen gehörigen und in 28 Morgen 1 Viertel 28 Ruthen bestehenden, s. g. Ka, tharinenklostergut, wovon das Hauprgut in der Gemarkung von Preungesheim und die Pertinenz- stücke in der Eckenheimer unb Berkersheimer Feldmark belegen sind, bei dem unterzeichneten hierzu beauftragten Gerichte angetragen.
Sie haben namentlich hierbei statt der angeblich seither an das Pstegamt der vereinigten Versorgungsanstalt des St. Katharinen- und Weiß- frauenklosters jährlich gelieferten sieben Malter Korn Frankfurter Maaße», nach Abzug von 3^, eine Entschädigungssumme von 723 Fl. 20 Kr., eher 413 Thlr. 10 Sgr., mit Zinsen zu 5-2- von Martini 1850 an, offerirt.
Zur Verhandlung in dieser Sache ist Termin auf
den 8- März d. I.,
Vormittags 10 Uhr (als Kontumazirstunde), hierher ängeseßt worden.
In Gemaßheit des §. 88 des AblösungsgesetzeS vom 23. Juni 1832 werden alle, welche bei der Auseinandersetzung, beziehungsweise bei der Verfügung über die erwähnte Entschädigungssumme betheiligt zu sein glauben, aufgefordert, ihre Ansprüche, und zwar, wenn sie sich auf die Mitwirkung bei der Auseinandersetzung selbst beziehen, im obigen Termine, insofern sie aber bei der Verfügung über daS EntschädigungSkapital in Betracht kommen,
binnen 6 Monaten, vom Tage der ersten Einrückung dieser Aufforderung an gerechnet, bei dem Rechtönachtheile der Einwilligung für den ersten Fall, dagegen der Nichtberücksichtigung für den zweiten Fall, geltend zu machen.
Bergen am 8- Januar 1852. Kurfürstliches Justizamt.
. H i l l e. vt Molter.
3- Hütte n. Auf den Antrag eines Pfandgläu- bigers soll das ideelle Viercheil der auf den Na
men des Nikolaus Paul zu Hütten katastrirten, dessen Tochter Katharine Paul gehörigen, in da- siger Gemarkung gelegenen Immobilien, als:
Erbgüter:
1) Nr. 69 Meßb. g. 24 R. 3 S. ein Wohn- Haus, Scheuer u. Stall, Hofraithe und Gärlchen, am Florwege, neben Johanne» Ochs, Hüttner, und Adam Creß.
Wiesen:
2) Nr. 282 Meßb. s. iz M. 2 R. 4 Wiese im Kohlen, neben Michael Eistert und der Brandensteiner Hafer- wiese;
3) , 2 „ s. 18 R. 8 S. A Wiese in der Pleßgeswiese, neben Johannes Paul jun. und 'Nikolaus Maul.
A e ck e r:
4) , 29 , ni. • M. t9 R. I S.i s. | „ 19 „ lz „ f halber Acker, am Erlesberge , neben Johannes Ullruch und Nikolaus Maul, Schneider;
5) „ 156 , m. | ®. 21 R. 3| S. auf dem Stammelhauptchen, neben Valentin Bauer und Heinrich Merr rel. zu Gundhelm, zwangsweise öffentlich meistbietend versteigert wer- den und sind zu dem Ende folgende Verkaufster- mine, und zwar erster auf
den 2. März d. J., eventuell zweiter auf
den 30. März d. I., und dritter auf
den 27. April d. J., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr, vor hiesige Gcrichcsstelle bestimmt worden.
Etwaige weitere Pfandgläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Verkaufstermine, bei Strafe der Ausschließung, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und unter Vorlage der betreffenden Urkunden gehörig zu begründen.
Schlüchtern am 6. Januar 1852.
Kurfürstliches Justizamt.
Hartert.
vt. Thomas.
4. E l m. Auf den Antrag eines Pfandgläubigers sollen dem Johannes Sauer in Elm folgende, in der dösigen Gemarkung gelegene Immobilien, alS: