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im Jahre 1831 gebornen männlichen Individuen, sowie alle sonst im §. 44 deS RekrutirungsgesetzeS vom 29. September 1848 bezeichneten Personen im hiesigen LandrathsamtSbezirke pflichtig sind, für die Militairpflichtigen:
a) aus den Aemtern Pielsungen und Felsberg Donnerstag am 12. Februar k. I., Morgens 8 Uhr, und
b) aus dem Amte Spangenberg am 13. Februar d. I., Morgens 8 Uhr,
im hiesigen Rathhause Statt finden wird, und daß die Verzeichnisse der Militairpflichtigen nebst der Vorladung 14 Tage lang vor den AuShe- bungsterminen in den betreffenden Gemeinden öffentlich angeschlagen oder bei dem OrtSvorflande aufgelegt sein, besondere persönliche Vorladungen aber nicht erfolgen werden.
Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Fall deS Nichterscheinens im AuShe- bungötermine die gesetzliche Strafe von 5 Thalern oder 3 Tagen Gefängniß nach sich ziehen wird, und von dieser Strafe nur Diejenigen befreit bleiben, welche in dem betreffenden Termine ihr Nichterscheinen durch glaubhafte Nachweisung unverschuldeter Hindernisse haben entschuldigen lassen.
Weisungen am 10- Januar 1852. Kurfürstliches LandrathSamt. Faber.
9. Bei dem großen Ueberhandnehmen derGarten- und Feldfrevel werden in Folge höherer Verfügung die Bestimmungen in den §§. 1 bis 9 der Verordnung vom 30. Dezember 1826, die Feld- rc. Frevel betreffend, wonach für jede Gemarkung oder mehrere zusammenliegende Gemarkungen ein Flurhüter, oder nach Bedürfniß mehrere Flurhüter, auch, vorzugsweise zur Erntezeit, einige außerordentliche Aufseher auS den dazu geeigenschafteten Gemeindegliedern gewählt, bzw. verpflichtet werden sollen, und jeder verpflichtete Diener bei einer Strafe bis zu 3 Thlrn. gehalten ist, alle zu seiner Wissenschaft gekommenen Frevel zur Bestrafung anzuzeigen und jedes ihm etwa angebotene Geschenk oder Abfindung zurückzuwei- sen, — hierdurch eingeschärft.
Zugleich werden die Herren Bürgermeister im Kreise angewiesen, Sorge zu tragen, daß, wo es noch nicht geschehen, tüchtige Feldhüter, und wo möglich mit einem genügenden ständigen Gehalte, weiter aber, und vorzugsweise zur Erntezeit, noch außerordentliche Aufseher in ihren Gemeinden angenommen werden, und ist binnen 8 Tagen anzuzeigen, ob in jeder Gemeinde hierfür gesorgt worden ist.
Hanau am 24. Januar 1852.
Kurfürstliches LandrathSamt. Weber.
10. Den Herren Bürgermeistern im Kreise Hanau wird zur Kenntnißnahme und Nachachtung bekannt gemacht, daß die Verpflichtung der Gemeindediener, welche vordem durch den Landrath und den Justizbeamten in einer Sitzung der frü- heren gerichtlichen Polizeikommission geschah, in Folge höherer Verfügung nunmehr durch die Justizämter allein vorgenommen werden, und sich zwar nicht auf die Wahrhaftigkeit der betreffenden Diener in ihren Anzeigen beschränken, sondern auf alle Funktionen derselben erstrecken soll.
Hanau am 23. Januar 1852.
Kurfürstliches Landrathsamt. Webe r.
11. Der Ortsbürger Heinrich Bien von Rothenber« gen hat Behufs Auswanderung nach Nordamerika um Entlassung aus dem Kur Hessischen StaatS- Verbande nachgesucht, was der bestehenden Vorschrift gemäß hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Gelnhausen am 23. Januar 1852. Kurfürstliches LandrathSamt. Schmidt.
12. Nachgenannte Personen:
1) der Schuhmachermeister Nikolaus H o h- mann, mit Familie, 2) der Taglöhner Leon- Hard Alt, ;mit Familie, 3) Peter Christoph Romeiser, ledig, und 4) Peter Philipp Romei s e r. ledig, sämmtlich von Steinau; 5) Johann Georg Wagner, ledig, von Schwarzenfels; 6)Johann Peter Dtrott, ledig, von Heubach; 7) jAndreas Reinhard Ullrich, ledig, zu Röhrigs, Gemeinde Klosterhöfe, und 8) Johann Kaspar Habigt, ledig, von Marjoß, haben Behufs Auswanderung nach Amerika um Entlassung aus dem Kurhessischen StaatSverbande nachgesucht, welches, bestehender Vorschrift gemäß, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Schlüchtern am 24- Januar 1852. Kurfürstliches Landrathsamt. Cöster.
13. Das rechts im Schirnhof stehende einstöckige Gebäude aus Holz und Fachwerk, 42 Fuß lang, 22 Fuß tief und 14 Fuß hoch, mit einseitigem Ziegeldach, wird
Dienstag den 17. Februar d. I.,
Morgens 10 Uhr, öffentlich meistbietend, jedoch mit Genehmigungsvorbehalt , a u f den Abbruch verkauft.
Hanau am 27. Januar 1852.
Der Stadtkämmerer. Weidert.
14. Der Heinrich Wilhelm Müller von Neuen- Haßlau hat Behufs Auswanderung nach Nordame- rika um Entlassung auS dem Kurhessichen StaatS-
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