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b en 12. März d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 16. April und 21. Mai d. I, jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, an her bestimmt.

Weitere Hypothekargläubiger haben ihre An­sprüche im ersten Verkaufötermine, bei Meldung des Ausschlusses, bzw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen. Langenselbold am 15. Januar 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Menz.

Begl.: Scherer.

42. Bockenhei m. Am 5. Mai 1837 haben Jean Pierre Jansen und dessen Ehefrau, Henriette, geb. Wagner, zu Bockenheim dem Johann Gottlob Wer- nigh von Frankfurt a.M., wegen eines Darlehnö von Vier Laufend Sechs Hundert Gulden eine Hypothek errichtet, welche am 4. März 1842 der Wittwe des Wilhelm von Schmitz, Henriette, geb. Nochal, aus Genf, später zu Bockenheim wohnhaft, cedirt wurde, und in welcher nachfol­gende, in Bockenheim gelegene Immobilien, als: 1) Pmb. 133. 15 R. Wohnhaus, Nr. 266, und Hofraithe an der schönen Aussicht; 2) Pmb. 133. 37 R. Garten, neben dieser Hofraithe,

als Unterpfand eingesetzt worden sind. Die Gläu- bigerin behauptet, in der Urkunde selbst quittirt und in die Löschung der Hypothek eingewilligt, die Originalausfertigung dieser Hypothek aber ver­loren zu haben.

Auf Antrag werden daher alle Diejenigen, wel­che Ansprüche aus dieser Schuldverschreibung her­leiten, aufgefordert, solche im Termine,

d e n 16. M ä r z d. I.,

Vormittags 11 Uhr, dahier anzumelden, widrigenfalls die Urkunde für erloschen erklärt und das Pfandrecht in dem Hy- pothekenbuche gelöscht werden wird.

Bockenheim am 20. Januar 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Henkel.

vt. Gerlach.

43. Hanau. Die mit den öffentlichen Anklägern vereinbarten Sitzungötage des unterzeichneten Ju­stizamts zur mündlichen Verhandlung der Straf­sachen werden bestehender Vorschrift gemäß veröf­fentlicht, wie folgt:

erster Freitag im Monat: Vergebungen gegen Finanz- rc. Gesetze;

zweiter „ im Monat: Strafsachen, welche von Kurfürstlichem Landraths­amte betrieben werden; dritter „ im Monat: Forststrafsachen;

Vetter „ im Monat: Feldrügesachen, sowie sonstige von den Ortsvorstän» den zu betreibende Sachen.

Hierneben werden überall nach dem Umfang der regelmäßigen Strafsachen oder sonstigen Bedürf­nisse Jnjuriensachen und Eilsachen verhandelt.

Der Anfang der öffentlichen Verhandlungen ist stets präzis 9 Uhr, sofern nicht für eine einzelne Sache eine andere Zeit besonders bestimmt ist.

Hanau am 20. Januar 1852.

Kurfürstliches Justizamt II, C ö st e r.

vt. Avenarius.

44. Eichen. Nachdem die Wittwe des Heinrich Kühn, Maria, geb. Baumann, zu Eichen durch Erkenntniß des unterfertigten Gerichtes vom 24. d. M. der eigenen Verwaltung ihres Vermögens, wegen Unfähigkeit dazu, entsetzt worden ist, sind die Ortsbürger Heinrich Lochmann und Georg Stein von da als Kuratoren über dieselbe be­stellt worden, waS mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß Rechtsgeschäfte nur mit Letzte­ren gültig abgeschlossen werden können.

Windecken am 26. Januar 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Schenk zu Schweinsberg.

vt. Wohlgemuth.

V erz ei chn lß

der bei Kurfürst!. Oberappellationsgerichte erfolg­ten Entscheidungen in Civilsachen.

Dekrete, zurückweisende:

Schnabel g. Müller, w. Forderung; den 10. Jan.

Sauer g. Weimar, w. Depositums; eod.

E n d s b e s ch e i d e.

a. bestätigende:

Schumann und Ehefrau g. Stadt Gudensberg, w. Forderung aus Bürgschaft und Pfandbestellung; den 13. Januar.

Fell z. S. Hauptdepositenkommission zu Fulda g. Molter, W. Passivrezesses; eod.

Busch und Genossen g. Schulz, modo Schulz'sche Erben und Genossen z. S. Busch g. Schwidt'sche Erben, w. Theilung; den 14. Januar.

Flörsheim g. v. Schuler'schen Fideikommißkurator, w. Abtretung verpfändeter Gefälle; den 16. Jan.

b. ab ändernder:

Lang g. Hohmann, w. Wegegerechtigkeit; den 10. Januar.

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