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2. Nachstehende Uebersichten der, in Gemäßheit der Vorschrift im §. 21, pos. 1, deS provisorischen Gesetzes vom 22. Juli 1851, abändernde Bestimmungen über Organisation der Rechtspflege und das Verfahren in Strafsachen, sowie in bürgerlichen Rechtsstreiten enthaltend, von der unterzeichneten Behörde mit den Geschäften der öffentlichen Ankläger in Forst-, Jagd- und Fischerei-Strafsachen beauftragten Forstbeamten und deren Stellvertreter werden hierdurch veröffentlicht:

A. betreffend die Frevel, welche Kurhessische Staatsangehörige im Jnlande verüben. -

Bezeichnung

Beim

I u st i z a m i e.

Hinsichtlich der Kurhessischen Forstreviere.

d e r öffentlichen Ankläger.

deren

Stellvertreter.

I. Obergerichtsbez

1) Forstinspektion A

rk Cassel.

l l e n d o r f.

Revierförster S i m m e r zu Halbemark.

Revierförster Meister pi Aue.

Abterode.

Frankenhain (mit Ausschluß der Elt- mannshäuser Gemeindewaldung), des vor­maligen Hofforstes Germerode, Viehhäus und der Gemeindewaldungen von Germe­rode.

Derselbe.

Revierförster Braun zu Hundelshausen.

Allendorf.

H a l b e m a r k.

Derselbe.

Derselbe.

Witzenhausen.

Hundelshausen und Roßbach.

Derselbe.

Revierförster Meister zu Aue.

Eschwege I u. II.

Wannfried, und zwar des zu den vor­genannten Justizämtern gehörigen Theiles, nebst den betreffenden Gemeinde-, Prival- rc. Waldungen; Frankenhain, und zwar der hierzu gehörigen Eltmanns- hänser Gemeindewaltung, und Langen- hain, und zwar der hierzu gehörigen Weißenbörner Privat- und Gemeindewal­dung.

Derselbe.

Derselbe.

Wannfried.

Wannfried, und zwar des zu vorstehen­dem Jnstizamte gehörigen Theiles, nebst den betreffenden Gemeinde-, Privat- x. Waldungen und dem Gräflich Schaum- burg'schen Reviere bei Völkershausen.

Oberförster Grosch zu Wichmannshausen.

Revierförster Müller zu Ulfen.

Bischhausen.

Bischhausen (mit Ausschluß der Stadt­waldung von Sontra).

Derselbe.

Derselbe.

Sontra.

Bischhausen, und zwar der hierzu ge­hörigen Stadtwaldung von Sotttra.

Derselbe.

Revierförster, Forstjun­ker v. d. Busche zu Nentershausen.

Netra.

Langen Hain (mit Ausschluß der Weißen- . börner Privat- und Gemeindewaldung).

Derselbe.

Derselbe.

Nentershausen.

Nentershausen.

Derselbe.^

Revierförster Kehr zu Bischofferode.

Spangenberg.

Bischofferode.

Derselbe.

Revierförster SchaNtz zu Fürstenhagen.

2) Forstinspektion Ha

Lichtenau.

bichtswald.

Lichtenau und Hausen.

Oberförster Henkel zu Zierenberg.

Revierförster Schleich zu Kirchditmold.

Cassel III.

Kirchditmold, Wilhelmsthal und Wolfsanger.

Derselbe.

Revierförster Corne­lius zu Ehesten.

Zierenberg.

Oels Hausen, der Escheberg er Pri- vatwaldung, Ehrsten und Eh - ringen, und zwar der zu vorstehendem Justizamte gehörigen Theile der beiden letzteren Forstreviere.