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den Forstaufseher Friedrich Müller zu Spangen« berg zum Revierförster deS Forstreviers Spangenberg, den Forstaufseher Christian Jacobi zu Marjoß zum Revierförster des Forstreviers Heubach, und

den Forstaufseher Johannes Mankel zu Erm- schwerd zum Revierförster deS Forstreviers ErkShau- sen provisorisch zn ernennen.

Seine Königliche.Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst gerphet:

dem Generalpostdirektionsrathe Dr. Ludwig Bang zu Frankfurt a. M. die vierte Klasse deS Kurfürst­lichen WilhelmSordenS zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Major v. Ende vom Leibgarderegiment zum Bataillonskommandeur in demselben zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den bisherigen Physikus und Amtswundarzt für das Amt Wannfried, Dr. Schönem a n n zu Esch- wege zum Physikus für das Justizamt Eschwege l,

den bisherigen Physikus für das Justizamt Esch« wege I, Dr. Schreiber, zum Physikus für die Ju­stizämter Eschwege II und Wannfried, mit dem Wohnsitze zu Eschwege,

den praktischen Arzt und 2. Brunnenarzt am Bade Nenndorf, Dr. Cordemann zu Rodenberg, zum Physikus für das Justizamt Rodenberg zu ernennen;

den außerordentlichen Pfarrer Ferdinand Alt­müller, dermalen zu Cassel, zum Rektor an der Stadtschule zu Borken provisorisch zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Justizbeamten Theodor Gagel von Stein- bach-Hallenberg in gleicher Eigenschaft zum Justiz­amte in Neustadt zu versetzen, und

den Obergerichtsreferendar Heinrich Schimmel« pfeng zum außerordentlichen Assessor beim Stadt­gerichte zu Cassel zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhec:

nach Aufhebung der einstweiligen Kommission für die Verwaltung der Berg- und Salzwerke und bei dem Uebergang der Geschäfte derselben auf das Fi­nanzministerium, Abtheilung für die Berg - und Salzwerke, zu Referenten in dieser Abtheilung:

die ObergerichtSrathe Fulda und Dunter und den Assessor Schwarz, auch

den Rentmeister Kothe zu Hofgeismar, unter Beilegung des TitelsKontroleur", zum Probater bei der Direktion der Hauptstaatskasse zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

auf den Antrag dcSErblandpostmeisters, deS Herrn Fürsten von Thurn und Tariö, die Versetzung des Postverwalters Mirbach zu Rodenberg in den Ru­hestand zu genehmigen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Zur Ausführung der Vorschrift im §. 21, pos.

1, des provisorischen GesetzeS vom 22. Juli d. I., abändernde Bestimmungen über Organisation der Rechtspflege ic. betreffend, sind mit den Funk­tionen der öffentlichen Ankläger bei den Uncerge- richten beauftragt worden:

1) in Strafsachen wegen Uebertretung der Gesetze über indirekte Abgaben die zeitigen Amtödirigenten der betreffenden Hauptzoll-, Hauptsteuer- und Provinzial« . steuerämter, nämlich die Oberinspektoren, und in deren Abwesenheit oder Verhinde­rung die Rendanten jener Aemter (für den Bezirk des ProvinzialsteueramteS in Fulda, desgleichen deS LteneramteS in Schmalkal- den der Nendant, und der Controleur als Vertreter), zugleich mit der Befugniß, in gs« eigneten Fällen sich die Beamten der Neben- oder Unterämter ausnahmsweise alö ander­weite Stellvertreter zu substiruiren;

2) bei Unterschleifen bezüglich des Chaussee- und Brückengeldes die betreffenden Landbaumeister, und mit deren Stellvertretung die Distriktsbaukommissare, resp, die als solche fungirenden Bauoffizi- anten, zugleich mit der Befugniß, sich ge­eigneten Falles ausnahmsweise auch eine dritte, zum Straßenbau gehörige Person als anderweiten Stellvertreter zu substituiren.

Der bestehenden Vorschrift gemäß wird solches hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die betreffenden Beamten angewiesen worden sind, in denjenigen Fällen, wo die ausnahmsweise Substituirung dritter Personen als Stellvertreter wünschenswerth oder nothwendig erscheint, solche den betreffenden Gerichtsbehörden zu bezeichnen.

Cassel am 23. Dezember 1851.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

v. Schwertzell.