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in denjenigen Fällen, wo die ausnahmsweise Substituirung dritter Personen als Stellvertreter wünschenswert!) oder nothwendig erscheint, solche den betreffenden Gerichtsbehörden zu bezeichnen.

Cassel am 23. Dezember 1851.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die indirekten Abgaben.

v. S ch w c r x e l l.

Besondere Bekanntmachungen der Berwaitnngs- und Finanzvehörden.

1. AuS der Leonhard Mager'schen Stiftung soll, den Statuten gemäß, an einen Dienstboten, der wenigstens 10 Jahre bei einer und derselben Fa­milie in der Stadt Hanau gedient, und sich durch Treue, Fleiß und sittliches Betragen ausgezeichnet hat, eine Prämie von 15 fl. verabfolgt werden, und haben Bewerber darum die erforderlichen Zeug­nisse binnen 3 Wochen auf dem Stadthause abzugeben. Hanau am 22- Dezember 1851. Der Stadtrath.

Herold.

2. Nachfolgender, unter’m 23. d. M., ad Nr. 13,337 M. Pr., ergangene Beschluß Kurfürstli­chen Ministeriums des Innern:

„Da die deuischkatholische Genossenschaft durch ihr Bekenntniß sich als eine spezifisch- religiöse Gemeinschaft nicht darstellt, von der Gemeinschaft der christlichen Kirche aber be­stimmt getrennt hat, mithin ein religiöses, bzw. kirchliches Interesse durch dieselbe in keiner Weise gefördert oder auch nur vertre­ten wird, dieselbe auch nach §. 6 des Gesetzes vom 29. Oktober 1848 (die Religionsfreiheit und die (Einführung der bürgerlichen Ehe betreffend), der Anwendung der Bestimmun­gen des Gesetzes vom 9-Juli 1848 (das Peti­tions-, Einigungs- und Versammlungsrecht be­treffend) unterliegt, hiernach also kein Grund vorhanden ist, diese Gesellschaft aus einem andern Gesichtspunkte als dem eines politi­schen VereinS zu betrachten, politische Vereine aber nach §. 3 der im Namen des hohen deutschen BundeS von dem Civilkommissar des deutschen Bundes, Grasen v. Rechberg, unter dem L November v. I. für den Ver­waltungsbezirk Hanau erlassene Verordnung ausgelöst ftnb , und der Fortbestand nicht po­litischer Vereine an die ausdrückliche Genehmi­gung der Landesbehörden gebunden ist, eine Genehmigung zum Fortbestehen der deutsch- katholischen Genossenschaft jedoch, wenn man dieselbe auch zu den Vereinen nichtpolltischer Art rechnen wollte, um so weniger gerecht­fertigt erscheinen kann, als die Erfahrung in andern Staaten hinreichend gelehrt hat, daß diese Genossenschaft in.ihrem Innern ledig­

lich politische Zwecke unter religiöser Hülle verfolge, weshalb sich jene Staaten zur Auf­lösung des Vereins der Deutschkatholiken ver­anlaßt gesehen haben, so wird, zugleich unter Beziehung auf §. 3 der Verordnung vom 7. September 1850, die Erklärung deö KriegS- zustandes betreffend, der Verein der Deutsch- katholiken zu Hanau hierdurch aufgelöst und werden zugleich die Versammlungen der deutsch­katholischen Genossenschaft überhaupt, insbe­sondere aber die Zusammenkünfte der s. g. deutschkatholischen Gemeinde zu Hanau hier­mit untersagt."

wird hierdurch unter dem Bemerken zur öffentli­chen Kunde gebracht, daß die Auflösung der hier­orts bestanden habenden s. g. deutschkatholischen

Gemeinde am 24. d. M. Statt gefunden hat.

Hanau am 29. Dezember 1851.

Kurfüöstliches Landrachöamt. Webe r.

Verehelichte, Geborne miß Gestorbene in hiesiger ©tabt.

Gehörne«

In Der evangel. Gemeinde der Marienkirche.

Den 12. November. Simon Friedrich, des Bür­gers und Gocharbeiters Daniel Dielst, S.

Den >6. November. Karl Ludwig Johann, des Beisitzers und Güldarbefters Johann Karl Kohl, S.

Den 29- November. Friedrich Wilhelm Ferdinand, des Bürgers und Schreinermetsterö Karl Heinrich Lang, S.

Den 30. November. Maria Margareta, deö Bei­sitzers und Cigarrenmachers Johann Wilhelm Traubert, T.

Den 8- Dezember. Anna Elisabeth, deS Beisitzers und Cigarrenmachers Karl Christian Reinhard, T.

Den 11. Dezember. Friederike Mathilde Emilie, deS Beisitzers und Hafenhaarschneiders Heinrich Mül­ler, T.

Den 14. Dezember. Konrad Gustav Adolph, des Bürgers und Chirurgen Johann Konrad Lanzer, S.

In Der evangel. Gemeinde der Johanneökirchc.

Den 17. November. Karoline Ernestine, unehel. T. Den 1. Dezember. Philipp Theodor Johann Adolph, des Bürgers und Metzgermeisters Johann Wil­helm August 9hfclnu6, S.

Gestorbene.

In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.

Den 20. Dezember. Frau Anna Martha Christine Friederike, des Landgerichtssekretars Friedrich Wil­helm Marth, Ehefrnu, geb. Zimmermann/ alt 55 I. 6 M. 1 T.