Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,
L Bestehender Vorschrift gemäß wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß die Steuerrentereien beauftragt sind, hinsichtlich derjenigen Uebercre« Ölungen der Strafgesetze über direkte Steuern, welche ■ in ihrem Rentereibezirke vorkommen, die Funktionen der öffentlichen Ankläger bei den betreffenden zuständigen Untergerichten auszuüben. Cassel am 12. Dezember 1851.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die direkten Steuern.
A S b r a n d.
vt. Rudolph.
2. Nachdem die bisherige Patronin deS Kallmann- schen VencsiziumS, eingegangener Anzeige zufolge, gestorben ist, so werden alle Diejenigen, welche auf das Patronat des gedächten BeNefiziums Ansprüche zu haben glauben, hierdurch aufgeforderr, dieselben binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Behörde, unter Vorlegung der erforderlichen Nach- weisungen, geltend zu machen.
Cassel am 9. Dezember 1851.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederheffen.
Wachs.
vt. Bücking.
3. Nachdem der aus dem inländischen Berufe entlassene Kantor Reimer aus Grove-Rodenberg seit länger als einem Jahre keine Beiträge mehr zur Kasse der Civil - Wittwen - :c. Gesellschaft geleistet hat, so ist derselbe nunmehr in Gemaßheit der §§. 11 und 14 der Verordnung vom 29. März 1827 als bisheriges Mitglied von dieser Anstalt ausgeschlossen worden, welches bei mangelnder
Kenntniß des dermaligen Wohnortes desselben hierdurch veröffentlicht wird.
Cassel am 1Ö- Dezember 1851.
Kurfürstliche Civil- Wittwen - und Waisen- kommission hierselbst.
v. L o r e n tz. S t i e r n b e r g.
vt. Bachmann.
4. Nachdem die zu Paderborn erscheinende »Wesi- phälifche Zeitung" wegen ihrer destruktiven und der Kurhessischen StaatSregierung feindseligen Tendenz im Kurstaate verboten worden ist, so wird solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Hanau am 22. Dezember 1851.
Kurfürstliche Regierung daselbst. Harbordt.
vt. Metz.
5- Durch allerhöchste Entschließung ist dem Phy- sikus Dr. Fuhrhans in Schlüchtern die Besorgung der Physikatsgeschäfte des Justizamtes in SchwarzenfelS übertragen und dem Amtswundarzte Brehm in Schwarzenfels die Ausübung der innern Heilkunde, unter Aufsicht und Leitung des PhysikuS Dr. Fuhr h a nS, bis auf Weiteres gestattet worden, was hierdurch zur allgemeinen Kunde gebracht wird.
Hanau am 27. Dezember 1851.
Kurfürstliche Regierung daselbst. Harbordt.
vt. Metz.
6. Der Botenmeister Ebell bei dem Kriminalgerichte dghier ist mit Erhebung und Verrechnung der Sporteln beauftragt worden, was hierdurch veröffentlicht wird.
Hanau am 24. Dezember 1851.
Kurfürstliches Kriminalgericht.
Zincke.