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Wer Lahnbole.

Gesetzlicher Fortschritt.

ÄU°- 36

Weilburg, den 8. November.

1848

Dieses Blatt erscheint wöchentlich einmal und zwar Mittwochs einen balven Bogen stark; der Preis ist mit dem Beiblatt, derLahnbotin", in Weilburg Vierteljahr!. 50 kr. Dasselbe ist durch alle Postämter mit einer kleinen Erhöhung zu beziehen. Anzeigen aller Art werden in diesem Blatte ausgenommen und kostet die Zeile in Petilschrist 5 kr. Größere Schrift wird nach Verhältniß Les Raums berechnet.

Uebersicht:

Die bisherige Thätigkeit der provisorischen Eentralgewalt. Ent­wurf einer Verfassung der evangelischen Kirche im Herzogthum Nassau, ausgestellt in der Synode des Dekanats Weilburg. Ueber die Bestre­bungen deutscher Turnvereine.

Die bisherige Thätigkeit der provisorischen Centralgewalt.

Es muß einem jeden Deutschen von höchster Wichtigkeit sein eine wenigstens einigermaßen klare Ansicht über dasjenige, was bisher von der Eentralgewalt geleistet worden ist, sich zu verschaffen, zumal man zuweilen hie und da höchst gehässige Aeußerungen über ihre Wirksamkeit oder Nichtwirksamkeit ver­nimmt. Wir finden uns daher veranlaßt die nachfolgende Uebersicht, welche als eine Art Rechenschaftsablage betrachtet werden könnte und bereits in mehrere Zeitschriften überge­gangen ist, zur Belehrung über diesen wichtigen Gegenstand auch unserem Leserkreise mitzutheilen und bitten alle die höchst dankenswerthen Einzelheiten gewissenhaft erwägen zu wollen.

»Seit dem 29. Juni, wo der Erzherzog Johann als Reichs­verweser an die Spitze Deutschlands berufen worden, sind nahezu vier Monate verflossen. Ein Rückblick auf die Thätig­keit der Eentralgewalt ist nun wohl gerechtfertigt. Will man aber diese Thätigkeit einem Urtheil unterwerfen, so muß man die Mittel erwägen, welche der provisorischen Eentralgewalt zu Gebot, und darf die Schwierigkeiten nicht verkennen, welche ihr entgegen standen. Thut man dieß nicht, so wird das Ur­theil ein ungerechtes. Wer die Geschichte kennt, wird zngeben, daß noch nie eine Regierung in einer ähnlichen Lage war. Das Wort --provisorisch-- deutel schon an, daß das Reichs- Ministerium nicht mit derjenigen Macht ausgerüstet sein konnte, welche einer definitiven Gewalt zu Gebote steht. Dazu die Verschiedenheit der Größe der einzelnen deutschen Länder und somit die Verschiedenheit in der willigen Unterordnung oder in dem Festhalten an dem Partikularpatriotismus. Dann die Raschheit des Uebergangs, das Ungewohnte einer Central­leitung in Deutschland, die fortwährenden Erschütterungen im Innern, der Krieg im Norden ohne Flotte, die Gefahr, welche aus dem Kampfe in Italien drohte, die Ungewißheit über den Entwicklungsgang in Frankreich alles das darf bei einer Beurtheilung nicht außer Betracht bleiben. Will man aber gar die Thätigkeit der provis. Reichsregierung mit derjenige!» der Regierung irgend eines Nachbarlandes ver­

gleichen, so vergißt man oder weiß es nicht, daß Manches, ja das Meiste, was dort uns als schöpferische Handlung be­gegnet, Monate, Jahre lang vorher hat vorbereitet werden müssen. Wenn auch erst eine spätere definitive Regierung die Früchte der Vorbereitungen ernten sollte, welche die jetzige provisorische getroffen, so behalten diese Vorbereitungen dar­um nicht minder ihren vollen Werth.

Solcher Vorbereitungen und Einleitungen hat das Han­delsministerium sehr wichtige getroffen. Es hat wegen des Zollanschlusses aller deutschen noch nicht zum Zollgebiet gehörenden Länder Vorberathungen mit den betreffenden Be­vollmächtigten gepflogen, und wo Verträge von deutschen Ein­zelstaaten mit außerdeutschen Staaten im Wege stehen, deren Beseitigung vorbereitet. Schon vor Wochen hat es der Na­tionalversammlung die Grundzüge seines beabsichtigten Ver­fahrens in Zoll- und Handelssachen vorgelegt. Obschon die Nationalversammlung diese Vorlage noch nicht berathen, hat dennoch das Handelsministerium seine Thätigkeit fortgesetzt und neuerlich für die Errichtung von Reichökonsulaten, sowohl was die Sache, als was die Personen betrifft, Vorbereitungen getroffen. Nicht minder sind die Einleitungen zu Handels­und Schifffahrtsverträgen (z. B. mit Nordamerika) gemacht, und auch der jungen Deutschen Kriegsflotte und dem Heran­ziehen von tüchtigen Kräften für Die künftige Oberleitung Der Marineangelegenheiten hat das Handelsministerium einen Theil seiner Thätigkett gewidmet.

Für diese zu schaffende Marine, wie für alle sonstigen ge­meinsamen Bedürfnisse des deutschen Bundesstaates die Geld­mittel herbeizuschaffen, ist Aufgabe des Reichsfinanzmi­nisteriums. Es hat die verschiedenen Kassen der früheren Bundesversammlung übernommen, der Nationalversammlung genauen Bericht darüber erstattet und derselben vor Kurzem das erste deutsche Budget vorgelegt. Die größten Sum­men desselben sind bestimmt für die deutsche Kriegsflotte, den Ausbau und die Unterhaltung der Reichsfestungen, und für die Reichstruppen. Die Voranschläge für Die Ministerien selbst sind bis jetzt niederer als in irgend einem Staate. Die Gehalte der Minister und Unterstaatssekretäre zu bestimmen, ist der Versammlung selbst überlassen. Die Beschaffung der für die deutsche Marine vorläufig zu verwendenden 3 Mill. Thlr. ist in einer Zeit, wie die jetzige, wo die meisten deut­schen Staaten sich in einer finanziell ungünstigen Lage befin­den, nicht ohne Schwierigkeit. Das Finanzmimsterium hat cs unter diesen Umständen als seine Aufgabe erkannt, den ein­zelnen Regierungen die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten gegen