Der Lahnbole.
Gesetzlicher Fortschritt.
>* 35.
Weilburg, den 1. November.
1848.
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Uebersicht:
Nur nicht ungeduldig. Schleswig-Holstein und Oesterreick. Entwurf einer Verfaitzmg der evangelischen Kirche im Herzogthum Nassau, ausgestellt in der Synode des Dekanats Weilburg. Bemerkungen zu dem vorstehenden Entwürfe. Norwegische Verfassung.
Nur nicht ungeduldig.
Wenn wir diese Worte als guten Rath für Viele aussprechen, so versteht cs sich von selbst, daß wir nicht die Geduld anempfehlen wollen, welche in leidendem Verhalten fremden Belästigungen und Rechtskrankungen gegenüber besteht; eine solche ist, sofern der Geduldige nicht höhere Zwecke durch sie zu fördern strebt, als Beweis von Indolenz oder Feigheit durchaus tadclhaft und verwerflich; obgleich allerdings Deutschland sie früher in bewunderungswürdigem Grade geübt hat. Wir meinen und empfehlen an die Geduld, vermöge welcher man sich im Streben nach einem guten Zwecke durch keine noch so großen Schwierigkeiten irre machen laßt; kein Opfer zu groß, keine Mühe zu schwer findet, wenn sie zum Ziele führen können. Diese Geduld bewahrt sich ferner auch dadurch, daß man sich bequemet Schritt für Schritt zu gehen, und erst dann einen kühnen Sprung zu wagen, wenn die unumgängliche Nothwendigkeit vorliegt. Man sieht leicht, daß solche Geduld große Stärke und Ausdauer der Seele voraussetzt. Die Ungeduld, die man oft mit Energie, mit einem Ueberströmen von Kraftgefühl zu verwechseln pflegt, erscheint daher überall, wo es auf nachhaltiges Handeln und Wirken ankommt, als eine verderbliche Schwäche, die namentlich bei der Umgestaltung der politischen und sozialen Verhältnisse einer Nation unberechenbares Unheil stiften kann. Das ungestüme Umstoßen, Einreißen, Aufbauen rc. hat nie gute Früchte getragen. Man sehe nach Frankreich. Bekanntlich wurde dort in der ersten Revolution durch mehrere --kühne Griffe-- mit der ganzen geschichtlichen Vergangenheit plötzlich gebrochen, tabula rasa gemacht, — und was war die Folge? Eine neue Verfassung vertrieb die andere, weil sie eben nur in der Luft schwebten, sich nicht organisch aus den bestehenden Zuständen entwickelt hatten, bis Napoleon mit eisernem Scepter der ganzen unerklecklichen Vcrfaffungömacherei das verdiente von Vielen gewünschte Ende brachte. Er wurde gestürzt, die Bourbonen kamen zurück mit einer neuen Verfassung; sie wurden vertrieben, und Ludwig Philipp bestieg den Thron mit einer
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neuen Verfassung; auch er wurde verjagt, und wieder sitzt in Paris eine verfassunggebende Versammlung. Jeder ruhige Beobachter sieht aber leicht, daß eine Verfassung, welche unter den vorliegenden Verhältnissen, unter dem Schutz von Kanonen und Bajonetten geschaffen wird, nicht von langer Dauer sein kann; feste Garantien sind nirgends zu finden. Ehre daher den Männern, die nicht geirrt durch das trotzige Geschrei der ungeduldigen Masse, welche Früchte pflücken will, ehe der Baum noch Wurzel gezogen hat, ruhig und besonnen ihren Weg verfolgen; unerschrockener Widerstand aber gegen alle jene, welche aus eigensüchtigen Absichten oder geistiger Beschränktheit die organische Entwickelung unserer politischen und sozialen Zustände in ihrem natürlichen Gang zu hemmen oder selbst gewaltsam zu zerstören suchen. K. L, M.
Schleswig-Holstein und Oesterreich.
Den neuesten Nachrichten zu Folge nehmen die Angelegenheiten Schleswig-Holsteins einen sehr erwünschten Fortgang, was auch von vorn herein für den unbefangenen Beobachter keinem begründeten Zweifel unterliegen konnte. Das dänische Ministerium ist mit der deutschen Centralgewalt in diplomatischen Verkehr getreten; die von Preußen und Dänemark aus fünf Männern, — Th. Reventlow, Boysen, Heintze, A. Moltke und Preußer, — die züm Theil in der Landesversammlung gesessen, und das volle Vertrauen des Volkes haben, vereinbarte neue provisorische Regierung ist bereits sammt den Ministerien auf dem Schlosse Gottorp, ihrem zukünftigen Sitze, in voller Thätigkeit. In ihrer Proklamation vom 23. Oktober, die durchaus offen und schön gehalten ist, erklärt sie, daß sie im Vertrauen der aus den Wahlen des Volkes hervorgegangenen Landesversammlung, in der Vaterlandsliebe der Bewohner des Landes, so wie in der Anerkennung dieser Regierung von Seiten der betheiligten Mächte die sichere Gewähr für die Lösung der ihr gestellten Aufgabe erblicken, als welche sie ansieht, --die unveräußerlichen Rechte des Landes nicht minder als die der Krone zu wahren, und für unparteiische Anwendung der Gesetze zu Gunsten der dänisch-, wie der deutsch-redenden Bevölkerung Sorge zu tragen.-- Neben dieser Proklamation erschien ein Erlaß der Regierung, worin 91 Gesetze der provisorischen Negierung und unter diesen auch das Staatsgrundgesetz der Herzogthümer Schleswig-Holstein be-