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Der Lahnbote.

Gesetzlicher Fortschritt.

jj. a1?* Weilburg, den 6. September. 1848*

Dieses Blatt erscheint wöchentlich einmal und zwar Mittwochs einen halben Bogen stark; der Preis ist mit dem Beiblatt, derLahnbotin", in Weilburg vierteljährl. 50 kr. Dasselbe ist durch alle Postämter mit einer kleinen Erhöhung zu beziehen. Anzeigen aller Art werden in diesem Blatte ausgenommen und kostet die Zeile in Petitschrift 5 kr. Größere Schrift wird nach Verhältniß des Naums berechnet.

Uebersicht:

Wer soll regieren? Schleswig-Holstein. Erwerbung des Zechen- eigenthumS. Von der Lahn (Zehntablösung.) Staatsverfasfung Belgiens.

Wer soll regieren?

Antw.: Das Volk? Frage: Wen soll es regieren? Antw.: Sich selbst. Fr.: Wie soll cs regieren? Antw.: Durch selbstgeschaffene oder selbst zu schaffende Gesetze, d. h. durch eine selbstgegebene Verfassung. Fr.: Was versteht man unter Regieren in unserm Sinn??, Antw.:.Daß man nach klaren festen Grundsätzen mit möglichster Vermeidung von Irrthum und Leidenschaft jeder Art, das höchste und letzte Ziel unsers menschlichen Daseins, geistiges und körper­liches Wohlsein durch seine Anordnungen oder Bestrebungen bei sich oder Andern, oder beides zugleich herbeizuführen sucht. Man unterscheidet daher Selbstregierung oder Selbst­herrschaft; zweitens Regierung Anderer oder Herrschaft über Andere; drittens eine Art der Regierung, die aus beiden zusammengesetzt ist, Selbstregierung des Volkes. Was die erste Art angebt, so wissen wir, daß von jeher Menschen, die sich ganz in ihrer Gewalt hatten, bewundert wurden; selbst solche, die mit dieser Selbstbeherrschung nicht gute Zwecke ver­folgten; wie vielmehr solche, die diese Gewalt über sich selbst zur Erreichung guter Zwecke für sich und Andere verwendeten. Zur Selbstherrschaft im edleren Sinne gehört aber: 1) Mäs­sigung, ö. h. daß der Mensch mit gesunder Kraft und Lebendigkeit des Willens seiner sinnlichen Lustgefühle und Be­gierden Herr ist; 2) Lauterkeit, d. h. daß er zur geistigen Selbsterkenntniß gelangt ist und immer besonnen handelt; 3) Reinheit des Herzens, d. h. daß seine Willenskraft sich seiner Ueberzeugung von der Pflicht unterwirft. Wer aber andere beherrschen oder regieren will, muß 1) ganz genau wissen, von welcher Art die zu beherrschenden oder zu regie­renden sittlichen Wesen sind; 2) muß er sich des Zieles, welches er mit oder an ihnen durch seine Regierung erreichen will, vollkommen klar bewußt sein; 3) muß er im Stande sein, die gehörigen Mittel auszufinden, wodurch dieses Ziel erreicht wird; 4) muß er, weil er unmöglich alles selbst thun kann, Diejenigen zu finden wissen, die seine Gesetze, Be­fehle, Anordnungen rc. in seinem Sinne, d. h. gut, ausführen können; 5) muß er die Gabe haben, diese von der Vernünf­tigkeit seiner Anordnungen so zu überzeugen, daß sie mit ihm im Eittverständniß demselben Ziele gern und freiwillig zustreben.

Man sieht leicht, daß zu der Selbstregierung große sittliche und zur Regierung anderer, außerdem noch große Verstandes­kraft unumgänglich erforderlich ist; daß also bei einem Volke, welches sich selbst regieren will, beides in vorzüglichem Grade vorhanden sein muß. Es wird aber nicht leicht Jemanden, der die Sache ohne Vorurtheil betrachtet, einfallen zu behaup­ten, daß die Masse des deutschen Volkes diese sittliche und Verstandesreife besitze, so daß sie die Regierung des Vater­landes so ohne Weiteres in die Hand nehmen könne, daß man ihrem Ausspruche die gesetzlichen Anordnungen, die Regelung der Verhältnisse der Nation nach Innen und Außen anvertrauen könne. Man wird es ganz vernünftig finden, daß man dieses höchst wichtige Geschäft einer Anzahl von gewählten Vertre­tern, in denen das Volk die nöthigen Eigenschaften glaubt gefunden zu haben, überläßt, und daß diese alsdann nach bestem Wissen und Gewissen einen wählen, in dem sie eben­falls guten Willen und die nöthige Umsicht erkannt haben. Dieser muß alsdann möglichst freie Hand haben; d. h. nur durch die Verantwortlichkeit der Vollstrecker seiner Anordnungen beschränkt sein. Der Mann dieses allgemeinen Vertrauens ist nun Johann von Oestreich, und seine Minister sind ver­antwortlich. Also Vertrauen und Hingebung! Freudige Hoff­nung für die Zukunft! K. L. M.

Schleswig-Holstein.

Der Waffenstillstand mit Dänemark ist also wirklich abgeschlossen. Nun dann kann man auch hoffen, daß wir Frieden und Ruhe im Norden bekommen; denn so lange man sich auf die Köpfe schlägt, kann man keinen Frieden unterhandeln, das versteht sich wohl von selbst; wollte man aber jetzt gleich die Waffen wieder ablegen, d. h. alle Soldaten hübsch wieder nach Hause schicken, dann würden sich wahrscheinlich die Dänen wie große Narren vorkommen, wenn sie sich's nicht zu Nutz machten, daß sie die nächsten Nachbarn von Schleswig-Holstein sind und noch einige Soldaten beisammen haben. Dann wäre an gar keinen ordentlichen Friedensschluß zu denken. Also erst kommt der Waffenstillstand, wobei man die Waffen hübsch bei der Hand behält, und dann kommt der Friede, mit gehörigem Respect vor den bereit stehenden Waffen abgeschlossen. Oder vielleicht einigt man sich auch nicht; dann kommt wieder Krieg, und wer dann gleich auf dem Platz ist, der hat den Vortheil.

Ob nun unsere Nassauer vor der Hand noch in der Nähe blei­ben, oder wieder nach Hause geschickt werden, das wissen wir noch