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stellung und gegen besondere Vergütung); endlich auf eine angemessene Besoldung nach 3 Classen aus Staatsmitteln, wo nicht besondere Stiftungen den ganzen Gehalt decken, während die Gemeinde nur die Schulbedürfnisse und gegen billige Vergütung, Wohnung und andere Naturalleistungen zu bestreiten hat. Die gesicherte Stellung, die dem Gesetz verantwortliche Selbstständigkeit, Befreiung von allerlei, einem Lehrer nicht zukommenden Diensten und Arbeiten sind gewiß nur bescheidene Anforderungen, denn wer wollte ihre Gerechtigkeit nicht anerkennen. Den Cantoren- und Organistendienst würden wir höchst ungern von dem Lehrerdienst getrennt sehen. Der Gesang ist ein bedeu­tendes Bildungsmittel, wie Musik überhaupt; vor allem aber der religiöse Gesang. In wessen Hand sollte er ersprießlicher gelegt werden, als in die des Lehrers? Nur der seltene Fall gänzlichen Mangels an musikalischer Anlage bei sonst bedeutender pädagogischer Anlage dürfte eine Ausnahme gestatten lassen. Dem Volksschullehrer, der nichts von Musik versteht, fehlt viel, was sich nur durch ein außerordentliches Maas in anderen Kräften ersetzen läßt. Es kann also eigentlich blos die Stellung des Cantors und Organisten sein, welche Anstoß erregt. Ist aber diese Stellung gehörig gesichert, und gehen der Lehrer der christlichen Liebe und der Entwickelet der kindlichen Kräfte zum Nützlichen, Guten und Schönen', wie sich's nach ihrem Berufe gebührt, hübsch Hand in Hand zum allgemeinen Besten, wie sollten die Resultate nicht erfreulich sein? Aber die Besoldung und die Pension das ist ein schwieriger Punkt. Wir gestehen, daß wir darüber vollständig zu urtheilen, nicht befähigt sind, weil wir nicht wissen, was eine ländliche Haushaltung kostet, wie sie einzurichten ist. Daß aber jeder Lehrer soviel haben müsse, daß er sorgenfrei auch einmal mit .Familie heben könne, und im Stande sei, das Nöthige zu seiner Fortbildung anzuschaffen, das, meinen wir, versteht sich von selbst. Jeder ordentliche Gewerbsmann kann sich eine sorgenfreie Stellung erarbeiten; wer dem Staate arbeitet, darf nicht zurück stehen gegen den, der Einzelbedürfnisse befriedigt. Aber wir hätten den Lehrer der Gemeinde näher gelassen, auch durch deren Verpflichtung zur Baarbesoldung. Erst wenn die Gemeinde die nöthigen Mittel nicht hat, trete der Staat ein. Es wird öfter in dem Büchelchen darauf hingewiesen, daß das gestimmte Schulwesen Staatssacke sei. Ja, aber doch nach weiteren und engeren Kreisen. Nassau ist ein kleiner Staat, der nicht viel höhere Anstalten bedarf, genau genommen für die höchsten Zweige immer nur eine. In einem größeren Staate könnte man jede Provinz ihr ganzes Schulwesen selbst bestreiten lassen, wieder nach größeren und kleineren Kreisen. In einer größeren Stadt, welche mehrere Kirchspiele oder Gemeinden hat, kommt es nicht selten vor, daß jede Gemeinde ihre Volksschule ganz aus eigenen Mitteln erhält, und das ist ihre Schule und ganz mit ihr verwachsen in vollestem Leben; die ganze Stadt aber, d. h. alle Gemeinden zusammen unterhalten auch noch z. B. ein Gymnasium, theils auf Stiftungen gegründet, theils anf städtische Steuern. So denken wir uns das passendste Verhältniß in unserem kleinen Lande. Die Lehrer wünschen §. 23 23 regen Antheil der Gemeinden an der Schule. Wird nicht der Antheil noch geringer werden, als bisher, wenn diese so bedeutende Triebfeder zum Antheil wegfallen sollte?

Dies unsere Bemerkungen zu den Wünschen der nassauischen Volksschullehrer. Möge Alles, was dem Staate Nützliches Larin enthalten ist, und es ist viel, sehr viel, recht bald in Erfüllung gehen! Wer solche Bücher schreiben kann, dessen Stimme ist etwas werth, und es ist nicht möglich, daß sie eine Stimme in der Wüste bleibe.

Ansichten von Dr. Mager über das Schulwesen.

Da sich die Volksschullehrer Nassau's in ihrenAnsichten über eine zeitgemäße Umgestaltung des Volksschulwesens" öfters auf Urtheile des berühmten, jetzt nach Eisenach berufenen Dr. Mager in dessen pädagogischer Revue berufen, so wird es nicht unpassend erscheinen, wenn wir aus dem diesjährigen Aprilhefte der genannten Monatsschrift einige Ansichten desselben über das Verhältniß der Schule zum Staat entnehmen. Die Wörtlichkeit müssen wir dabei dem Raume und anderen Rück­sichten opfern, den Sinn hoffen wir aber getreu wieder zu geben. Er ist folgender:

Irriger Weise glauben die Anhänger der unumschränkten Monarchie, nicht minder die der gleichen Demokratie und des Socialismus, auch die gewöhnlichen Constitutionellen, der Staat müsse allmächtig, er müsse das sittliche Allumfassende sein. Sie alle ziehen aus diesem Irrthum einmüthig den Schluß, daß der Staat zur Leitung der Schule sowohl berechtigt als verpflichtet sei; sie meinen, das liege schon im Begriffe der öffentlichen Schule; als wenn öffentliches Recht und Staatsrecht einerlei wäre. Sie meinen auch National- erziehung könne nur aus solchen öffentlichen Schulen hervorgehen ; als wenn die Privatschnlen, seien nun ihre Unter­nehmer einzelne Personen oder Gemeinden oder Gesellschaften, nicht grade eben so viel für nationale Erziehung thun könnten. In Monarchien scheint es vielmehr von größter Wichtigkeit, daß die öffentlichen Schulen keine Staatsschulen seien; denn entweder wird von den Regierenden die Staatsschule zu ihren Zwecken mißbraucht werden, oder das Volk wird, um sich vor diesem Schulzwang zu sichern, auch auf dem Gebiete die monarchische Gewalt zurück zu drängen bemüht sein, wo dieselbe wirklich das Uebergewicht haben muß. Eine leidliche Monarchie ist aber jedenfalls besser, als eine Republik, der es an ökono­misch und sittlich selbständigen Bürgern fehlt. Man glaubt nun freilich, es bleibe dann nichts übrig, als Freiheit des Unterrichts und will dabei über das Beispiel Belgiens spotten. Aber wer hat sich in den letzten Wochen besser benommen, die in den freien Schulen gebildeten belgischen Köpfe, oder die in den Staatsschulen gebildeten deutschen? Wir bekennen offen, daß uns selbst die unbedingte Unterrichtsfreiheit Belgiens bessere Bildnugs- und Sittlichkeitsfrüchte getragen zu haben scheine, als der delitsche Staatsunterrichtszwang. Man befürch­tet, cs möchten dann im protestantischen Deutschland eine Reihe pietistischer und anderer speculativer Institute aufschießen, in welchen Pädagogik als Gewerbe getrieben würde, während die bestehenden Anstalten unter der Gleichgültigkeit oder dem fal­schen Interesse derer, die sie dann erhalten sollten, ihren: Schicksale anheim fielen und in der Volksschule namentlich, wenn sie wieder in die Hände der Gemeinden käme, fiel) Scenen der berüchtigten Schulmeisterwahlen erneuern würden. Allerdings, wenn es in pietistischen Gemeinden Kinder giebt, so muß cs auch pietistische Institute geben; was aber das Pädagogik als Gewerbe treiben betrifft, so ist das Brod­studium von der Staatsschule nicht ausgeschlossen; gewöhnlich pflegt man in Deutschland der Besoldung wegen Lehrer ju sein, wenn auch nicht der großen, so doch der sicheren wegen. Keine Anstalt wird zu Grunde gehen, wenn die rechten Leute daran augestellt sind; und was die Lehrerwahlen aulangt, so geht es damit wie mit den Geschmoruenwahleu und den Pfar­rerwahlen in Rheinfranken. (Dr. Mager ist ein Rheinfranke.) Man vertraut Freiheit, Ehre und Leben einem feibstgewähktcn Gerichte, die Belehrung über daè Heiligste einem selbstgewabb-