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Wer Lahnbote.

' Gesetzlicher Fortschritt.

M- JA. Weilburg, den 2. August. A848«

Dieses Blatt erscheint wöchentlich einmal und zwar Mittwochs einen halben Bogen stark; der Preis ist mit dem Beiblatt, derLahnbotin", in Weilburg Vierteljahr!. 50 Fr. Dasselbe ist durch alle Postämter mit einer kleinen Erhöhung zu beziehen. Anzeigen aller Art werden Ul diesem Blatte ausgenommen und kostet die Zeile in Petitschrift 5 kr. Größere Schrift wird nach Verhältniß des Naums berechnet.

Uebersicht:

Rede des Abgeordneten Schulz in der Nationalversammlung. Eisenstraße von St. Goarshausen nach Catzenelnbogen. Erklärung der Herren Buderus Söhne. Wer oder waS ist das Volk? Freiheit, Gleichdeit, Brüderlichkeit. Der brave Jesuit. Blicke ln's nordamer. Volksleben.

Eine Rede des Abgeordneten Schulz in der Nationalversammlung.

Am 20. Juli kam in der Reichsversammlung der 5. Paragraph des 1. Artikels der Grundrechte des deutschen Volkes zur Besprechung. Die Majorität des Lcrfassungsausschusses hatte den Paragraphen so abgefaßt: Lie Auswanderungs­freiheit ist von Staatswegen nicht beschrankt. Abzugsgelder dürfen nicht erhoben werden.

Eine Minorität dos Ausschusses hatte den Zusatz beantragt: Die Auswanderung selbst steht unter dem Schutze des Staates. Die Abgeordneten Vogel von Dillingen und Radowitz erweiterten diesen Zusatz zu dem Ausdrucke: Die Auswanderungsangelegenheit steht unter dem Schutz und der Fürsorge des Reichs.

Der erste Redner, welcher für diesen Zusatz in der Paulö- kirche das Wort ergreift, ist unser Abgeordneter Schulz. Viele unter uns wissen, daß er sich seit Jahren mit der Aus- wanderuugsangelegeuheit beschäftigt, daß er darüber mit unserem all verehrten ehemaligen Staatsminister v. Gageru dem Aeltcreu vielfältig mündlich und schriftlich Zwiesprache gepflogen; den Lesern des Lahubotcu aber wirb es von Wichtigkeit sein, zu erfahren, was er über diesen Gegenstand in der Versammlung der größten Männer Deutschlands gesprochen, und wie seine erste Rede von der Versammlung ausgenommen worden sei. Wir lassen daher den Bericht der Schuduschreiber hier wört­lich folgen:

"Meine Herren! Ich ergreife das Wort für das Gutachten der Minderheit deö Verfassungs-Ausschusses. Zwar ist es anzuerkeuuen, daß auch die Mehrheit dieses Ausschusses gegen den bisherigen Gebrauch vieler Staaten die Auswanderung nicht mehr von Staatswegen beschränkt haben will, daß sie den Staat nicht mehr als ein Gefängniß, als einen Sclaveu- Kerker ansieht, daß sie die landesherrliche Leibeigenschaft, welche selbst den römischen Kaisern unbekannt war, aufhebeu will. Es ist erfreulich, daß sie die bisherigen Abzugsgelder den Allswandèrrrn erläßt und vom Staate verlangt, daß er nur durch die Fülle weiser Gesetze seine Bürger an sich fesseln soll.

Aber dieses Alles genügt nicht den Anforderungen der Gegen­wart, sowie der Würde einer großen Nation. Die Auswanderung muß, wie die Minderheit des Ausschusses will, und wie'cs bei allen großen, mächtigen, ehrliebenden Völkern der Fall ist, unter dem besonderen Schutze des Staates stehen, und zwar unter dem ausgedehntesten, umsichtigsten Schutze. Schwer haben die Regierungen seit langer Zeit hierin gefehlt. Mit Gering­schätzung haben sic die Vorschläge vaterlandsliebender Männer über eine zweckmäßige Organisation der Auswanderung von sich gewiesen. Erst in neuerer Zeit wurden einige, aber unge­nügende Gesetze zum Schutze der Auswandernden gegeben. Man überließ Alles der Privatthätigkeit, freien Vereinen, als sollte von ihnen alles Heilsame ausgehen. So zogen denn unsere Brüder und unsere Söhne, nicht, wie einst unsere Vorfahren, als die Herren der Welt, sondern als ihre Knechte, über alle Meere und durch alle Steppen. Sie waren fremden Völkern gut genug, ihren Colonien zur Grundlage des Gedeihens zu dienen. Die Fremden machten Jagd auf sie, wie auf weiße Sclaven, und verhöhnten sie dann noch als lästige Eindringlinge. Wie viele Tausende sind in Elend und Schande am Strande der freniden Meere und auf den Straßen fremder Städte verkommen. Die Geschichte dieser Gräuel wird dem deutschen Volke ewig zur Schmach gereichen. Und doch hat ein Volk wohl dieselbe Pflicht, wie die Familie, daß es seine Söhne und Töchter nicht schutzlos, nicht hilflos in die Welt hinaus gehen läßt. Es gehört ja zugleich zum Leben eines gesunden, tüchtigen Volkes, neue Volksindividuen zu begründen, welche frisch aufblühen, während es vielleicht selbst dahinwelkt. Doch hierüber imb über die besondere Einrichtung der Auswanderung, sowie über die Vortheile, welche sie dem Mutterlande bringt, zu sprechen, ist hier nicht der Ort. Hier handelt es sich nur von dem persönlichen Wohlergehen des Auswanderers selbst, von dem Schutze, der ihm feiner selbst willen werden muß. Diesen Schutz verstehe ich in sehr ausgedehntem Sinne, nicht blos, da: die Auswanderer gegen die Ränke der Seelenver­käufer geschützt werden, gegen die tausend Mißhandlungen, welche ihnen auf der Wanderung zu Theil werden. Nicht blos, daß sie geschützt werden gegen die Sklaverei, welche oft das Ziel der Wanderung war, sondern der Schutz muß dahin gehen, daß sie durch die Fürsorge des Mutterlandes in Länder geführt werden, deren Boden und Klima ihnen angemessen ist, wo sie nicht blos daS irdische Leben fristen, sondern auch ihre geistigen Kräfte entwickeln können, wo sie zusammen wohnen können, wo deutsche Sprache und deutscher Geist sich erhält. In diesem ihrem Heiligsten müssen sie geschützt werden. Sie sollen nicht