Wer Lahnbote.
Gesetzlicher Fortschritt.
Mro. JA. Weilburg, den 26. Juli. L848«
Dieses Blatt erscheint wöchentlich einmal und zwar Mittwochs einen halben Bogen stark; der Preis ist mit dem Beiblatt, der „Lahnbotin", in Weilburg Vierteljahr!. 50 kr. Dasselbe ist durch alle Postämter mit einer kleinen Erhöhung zu beziehen. — Anzeigen aller Art werden in diesem Blatte ausgenommen und kostet die Zeile in Pelitschrist 5 kr. Größere Schritt wird nach Verhältniß des Raums berechnet.
Uebersicht:
Verantwortlich oder Unverantwortlich. Bergrecktliche Zustände. Verdächtigungen der SlaalSeicner- Lebeelversammlung am 76 Mai b. I. Von Runkel (Abendschule.) Blicke in's nordamer. Volksleben
Verantwortlich oder Unverantwortlich.
Vielleicht hat mancher Leser des Lahnboten noch nicht recht begriffen, wohin die Verantwortlichkeit des Reichsober- Hauptes führen würde. Nun, geradeswegs dahin, wohin wir nicht wollen, — zur Revolution. Wann nämlich das Staatsoberhaupt verantwortlich ist, — jeden Augenblick in Anklagezustand versetzt, resp, abgesetzt werden kann, so gilt das in noch höherem Grade von den Staatsunterhäuptern, den. Regenten Deutschlands. Diese würde also jedes Parlaments- mitglied vor die Schranken fordern und auf ihre Absetzung antragen können, und das Parlament darüber abstimmen müssen, ob ein Regent ferner noch regieren dürfe oder nicht. Die Kammern der einzelnen Staaten würden nicht säumen, der Reichskammer nachzuahmen; — furchtbare Partheiungen, blutige Kämpfe, Revolutionen ohne Ende! Daher wollen wir fest ân Recht und Ordnung halten, und uns durch das crboßte Geschrei der Wühler nicht irren lassen. Hoch lebe der unverantwortliche Reichsverweser mit seinen verantwortlichen Ministern. Ganz Deutschland schließe sich fest ihm an, der zur Deputation der Reichsversammlung beim Empfange zu Frankfurt die einfachen, so ganz aus dem Herzen kommenden Worte sprach: »Ich war sehr erstaunt, daß mein großes Vaterland, das große Deutschland, in meinen alten Tagen an mich einfachen Mann gedacht hat.« Und am Schluß: "Da habt Ihr mich, ich gehöre zu Euch." K. & M.
Bergrechtliche Zustände. *)
(Fortsetzung.)
Catzenelnbogen, 4. Juli. — Bei Entwurf eines neuen Bergrechtes hätten wir zuerst die Frage über
♦) Da kommt wieder etwas üb er sch Elke, wenn's auch nicht blos daS Eisen betrifft, lieber Freund aus dem Wochenblatte, dem ich das Zutrauen zu dem Lahnboten gewünscht hätte, daß derselbe Wünsche in solcher Form gern aufnimmt. Aber eS geht wirklich nicht anders, die Eisenfrage mußte für das Land einmal durchgesprochen werden, damit Regierung und Landstände diese hochwichtige Angelegenheit gehörig beherzigen und daS ganze Land darüber nachzudenken anfängt. Wir können die Sache auch jetzt nicht ganz bei Seite setzen, sie ist zu bedeutend; aber wir wollen jetzt nicht mehr so sehr ausschließlich davon reden. DaS bist Du wohl zufrieden? Die Redaction.
"Erwerbung und Erhaltung des Zechen- eigenthumeö"
zu behandeln.
Eine Entwickelung und Würdigung der verschiedenen Grundsätze, wonach das Recht: Bergbau zu treiben, erlangt wird, muß hier, als dem Zwecke dieses Aufsatzes zu ferne liegend, unbeachtet bleiben und behalten wir uns vor, dieser Rechtsfrage eine eigene Abhandlung zu widmen.
Indem wir zur Erlangung des Zecheneigenthums den Grundsatz der unbedingten "Freierklärung des Bergbaues bis zu seinen äußersten Consequenzen" als Basis hinstellen, müssen die Wahrungs- und Betriebsbedingungen, so wie die directc Besteuerung, doch der Art festgestellt werden, daß weder dem Staate, noch der Allgemeinheit der Staatsbürger der durch den Bergbau zu erlangende höchst mögliche Vortheil zum Nutzen Einzelner verloren gehen könne.
So sehr wir die durch das französische Bergrecht gewährte freie Bewegung des Bergbaues ehren, müssen wir uns doch gegen die hier und da aufgetauchte Idee der Verleihungen von Con cessio Ilsfeldern mit ihren Erlangungsfvrmen und Bedingungen entschieden aussprechen; da solche nur eine verderbliche Feldessperrung zum Vortheil der Geldaristokratie, zum Nachtheile des Staates im Ganzen, der Staatsbürger im Einzelnen bilden.
Selbstredend ist es, daß alle unsere alten, feudalistischen Feldessperrungcn durch s. g. Staudesgebiet oder Domanial-Reserven (jetzt Landes-Reserven) dem in der Neuzeit erwachten Rechts- und Gleichheitsbewußtseiu zum Opfer fallen müssen. Oder sollen, gleich dem Theater im Theater, noch beständig bevorzugte Gebietchen im Staatsgebiete fort bestehen?
Die Mehrung des Nationalreichthums, die kommerzielle Stellung unseres Herzogthums den andern industriellen Staaten Deutschlands und dem Auslande gegenüber, erheischen eine Mehrung der in den Bering des Bergregals bis jetzt gelegten Fossilien; namentlich möchten hierhin gehören:
"die S i li c i u m - G r u p p e und die verschiedenen Gattun- gen des plastischen Thones und der Farberden, wodurch die Gründung mannigfacher größerer Etablissements in unserem Laude wesentlich bedingt würde.
Die bestehende gorm zur Erwerbung von Zecheneigenthum mittelst
"Einkommen um Muthung auf zu Tage anstehende Ablagerungen auf zufällige Funde durch öffentliche