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Lahnbote

Weilburg.

Samstag, den 18. März.

1848.

Gesetzlicher Fortsckritt!

Uebersicht:

Vorwort. Der Volksschütze. Gemeinde, Staat und Bund. Indirecte Steuern. Wählbarkeit der Geistlichen zu Abgeordneten. Wählbarkeit der StaatSbiener. Landstandische Ve, Handlungen über das Wahlgesetz. Nassauische Verkehrsmittel. Turnübungen auf dem Lande. Anlegung von Gewedrsabriken. Vertheilung des GemeinbebolzeS. l> einwanobereUung. Verlegung deS landwirthschattlichen Instituts. Anfragen. Sprüche berühmter Staatsmänner.

Weilburg, 15. März.

0 Es wird Die Aufgabe des Lahnboten sein, Die Freiheit und Wohlfahrt ceo Valer- lands nach Innen, so wie feine Macht und seine Ehre nach Außen mit allen ihm ver­liehene» Kräften fördern zu helfen. Seine Richtung ist eine streng nationale, aber fern von blinder Verkennung fremder Völker und ihrer Vorzüge. Vorzugsweise ist er nas­sauischen Angelegenheiten gewidmet, doch wird er auch die Fortbildung des deutschen Bundes ins Auge fassen. Wir, die wir uns an seiner Leitung belheiligen, werden mit allen uns zustehenden Mitteln dahin zu wirken suchen, daß zunächst in unserer nassauischen Heimath aus ureignem deutschen Geiste ein möglichst stolzes und freies, aber zugleich auch streng gesetzliches Leben sich entfalte und gestalte. Der gesetzliche Fort-

f&ritt ist das Banner, unter welchen, wir kämpfen und siegen werden. Die hohen Güter, welche Gott und unser Herzog uns verliehen, wollen wir nicht nur mit aller Kraft festhalten, und im Roth fall nur mit unserm Leben hingeben; sondern wir wollen uns dieser hohen Gaben auch wahrhaft würdig erweisen, indem wir sie mit unserm ganzen Sinnen und Trachten, mir Rath und That in das eigenste und innerste Leben unseres theueren Volkes einfubren helfen, und die Keime, die in ihnen siegen, zur vollen Blüthe entwickeln wollen. DaS alte Staats- gebaude ist in seinen innersten Tiefen er­schüttert, die Weisheit der Formen und Formeln bewährt sich nicht im Sturme. Daher wollen wir deutschem Geiste gemäß ein organisches, ein gegliedertes, ein wahr­haft lebensvolles Staatsganze erstreben,