Vie Lahnbolin.
Mr0’ 14» Weilburg, den 18. October. 1848«
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Progressivsteuer.
Bekanntlich herrschen bei uns die abentheuerlichsten Einbildungen über das Wesen und die Wirkungen einer progressiven Einkommensteuer, und die Regierung selbst, die doch vor allen Dingen praktisch bleiben sollte, hat durch ihren dcsfall- sigen Gesetzentwurf gezeigt, daß sie auch nicht ganz frei ist von dem Aberglauben an die finanzielle Wunderkur durch die progressive Einkommensteuer. Wenn wir Ueberfluß an Kapsi tal hatten oder wenn wir das Kapital gewaltsam zwingen könnten im Lande zu bleiben, dann könnten wir von solcher Progressiv-Besteuerung sprechen. So lange dies aber nicht ist, dient sie zu weiter nichts, als das Kapital aus dem Lande zu treiben und gerade die ärmste Klasse, die Klasse der Arbeiter, wird dadurch am härtesten getroffen werden.
Die Franzosen, die bekanntlich durch sociale und finanzielle Experimente hinreichend gewitzigt worden sind, haben in ihrer Nationalversammlung die Progressivsteuer mit großer Stimmenmehrheit verworfen. Lassen wir uns warnen, bevor wir durch Schaden klug werden. Die Verhandlungen in Paris, soweit sie uns durch unsere Korrespondenz bis jetzt zugekommen sind, mögen hier folgen.
Der Kampf bei der Verhandlung über die Steuer dreht sich bekanntlich um die Frage: ob jeder Bürger nach Maßgabe (en raison) oder nach Verhältniß (en proportion) seines Talentes und Vermögens steuerpflichtig sein soll? Die Regierung und die ganze Rechte bekämpfen jede Fassung, die irgendwie der Progressivsteuer die Thüre öffnen könnte.
Serviere trägt darauf an, den Schlußsatz der Artikel so zu stellen: „Jeder Bürger steuert nach Verhältniß (en proportion) seines Vermögens."
de Eharancey unterstützt den Antrag. Der bisher in Frankreich angewandte Grundsatz der Proportionalität müsse beibehalten werden. Die Progressivsteuer sei das Grab des Katasters, der einzig wahren Grundlage für Staatslasten. Progressivsteuer sei ein Nebelbild, das keinen Haltpunkt biete. Wie wolle man das Vermögen eines Menschen ermitteln? Statt die Staatskasse zu bereichern, würde sie dieselbe also ruiniren. Das Kapital verkrieche sich und Armand Earrel nannte die Progressivsteuer mit Recht eine Eifersuchts- n n d Ruins-Abgabe. Robespierre habe sie ebenfalls die Schöpferin einer Aristokratie des Reichthums genannt, darum stelle die 1793. Verfassung auch fest, „daß jeder Bürger nach Proportion seines Vermögens beisteuere." Endlich zerstöre sie das Eigenthum diese Urquelle des Familiengläcks und der Vaterlandsliebe. (Beifall.)
Guerin sucht zu beweisen, daß die Progressivsteuer nicht den Kapitalstock, sondern den Ertrag desselben treffe, daß also eine kommunistische Nivellirung aller Vermögenszustände nicht zu befürchten. Nicht das Kapital eines Menschen, sondern seine Einkünfte wollen wir besteuern. Heutzutage zahle der Arme für den Reichen. Er stimme darum für den Artikel.
Lherbette: Die Progressivsteuer wendet sich an die Person, die Proportionssteuer an die Sache, z. B. den Grundbesitz. Bei dem Umschwünge des modernen Erwerbs mag die Proportionssteuer allerdings manchmal den schuldbeladenen Eigenthümer härter treffen, als den Besitzer industrieller oder fliegender Kapitalien. Allein, wie will man dies ändern ? Wie den Reichen vom Armen unterscheiden, das Nothwendige vom Ueberflüssigen trennen? Die Progressivsteuer reizt den Armen zur Eifersucht gegen den Reichen; sagt lieber dem Armen, daß das Gold des Reichen das Budget des Armen sei. Er stimmt gegen den Artikel.
Goudchaur, Finanzminister, besteigt die Bühne und erklärt im Namen der Regierung, daß sie die Proportions- steuer aufrecht erhalte. (Unterbrechung.)
Cavaignac durch den Lärmen: Eine Regierung könne nicht hinter dem Schleier verborgen bleiben. Es herrsche zwischen ihm und dem Finanzminister das volle Einverständniß.
Goudchaur vertheidigt seinen Antrag. Man schreitet zur Abstimmung.
Die Proportionssteuer wird mit 644 gegen 96 Stimmen angenommen. (Nass. Allgem. Zeit.)
Von der Dill. Einer Nachricht des Frankf. Jour», vom 14. d. M. zufolge soll der Deputirte Pf. H. von B. entschlossen sein, als Landtagsabgeordneter auszutreten, und seine Entlassung bereits gefordert haben, weil dringende Berufsangelegenheiten ihm das zur Pflicht machten.
Ein solcher Grund läßt sich hören, wird wenigstens bei dem jetztzeitigen Gewirre der politischen Ansichten, Ein- und Aussichten recht geflissentlich zur Haltbarkeit jeder beliebigen Farbe in dem Wetter der Zeit vor und nach aufgetragen. Wir setzen übrigens bei dem H. Pf. eine grundehrliche Meinung voraus und glauben uns namentlich sein fast ununterbrochenes Schweigen in der Kammer aus dem schweren Widerstreit seiner Pflichten nun erklären zu können. Schade nur, daß die Erkenntniß näherer, wichtigerer Pflichten bei ihm so spät kommt! —
Man halte das für keinen verkleinernden Vorwurf, Der moralische Zwang ist immer eine achtungswerthe Gewalt, er komme von Innen oder Außen.