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Die Lahnbotin.

H"ro- 13» Weilburg, den 11. October. 1848*

Diese» Blatt erscheint wöchentlich einmal und zwar Mittwochs einen Viertel Bogen stark als Beiblatt zumLahnboten"; der Preis ist in Weilburg für beide Blätter vierteljährlich 30 kr. Dasselbe ist durch alle Postämter mit einer kleinen Erhöhung zu beziehen. Anzeigen aller Art werden in diesem Blatte ausgenommen und kostet die Zeile in Petitschrift 3" fr. Größere Schrift wirb nach Verhältniß des Raums berechnet.

Aufruf an die Gewerbsmänner.

(Von einem Gewerbsmann.)

Der deutsche Handwerkercöngreß in Frankfurt hat eine Gewerbeordnung entworfen und der hohen Nationalversamm­lung mit dem Wunsche überreicht, solche bei Ausarbeitung eines allgemeinen Gewerbegesetzes benützen zu wollen. Wie nun zuverlässige Nachrichten mittheilen, soll von vielen Seiten diesem Entwurf, namentlich durch Kaufleute und Fabrikanten gewerblicher Erzeugnisse, mächtig entgegcngewirkt werden; da nun die Gewerbetreibenden in der hohen Nationalversammlung beinahe gar nicht vertreten sind, so steht zu befürchten, es möchten diese Einwirkungen vielleicht Eingang finden, so daß am Ende die Gewerbefreiheit als das heilbringende Mittel für Deutschland ausgesprochen und uns aufgedrungen werden sollte. Darum rufen wir unsern gewerbetreibenden Mitbrü- dern zu, hier, wo es das hochwichtige Gesetz über das künf­tige Besteben des Gewerbestandes betrifft, ihren Wunsch und ihren Willen deutlich und kräftig auszusprechen, da es noch Zeit ist, auf daß auch bei folgenden unausbleiblichen Vorkommnissen sie nicht der Vorwurf treffe, geschwiegen zu haben!

Wir sagen: die Gewerbefreiheit ist die Anarchie in den Gewerben, welche dann auch die politische Anarchie her­beiführen müßte!

Die Gewerbefreiheit kann nur die Macht des Kapitals da steigern, wo es, statt Glück gewährend, nur Unheil brin­gend wirken, und Hunderttausenden von Gewerbsmeistern ihren Verdienst rauben und sie im glücklichen Falle zu Knechten der Kapitalisten herabwürdigen müßte! Diese würden in pro­gressiver Weise sich bereichern, so wie jene der Verarmung anheim fallen.

Wir glauben in der Gewerbeordnung einen großen Theil der socialen Frage über die Theilung der Arbeit gelöst zu haben, indem die Reichen sich in der Ausübung und dem Be- triebe beschränken, auf daß der Arme auch noch Arbeit erhalte; das heißt: daß nicht die unbeschränkte Macht des Kapitals dem ärmeren Meister das Stück Brod entreiße, das zu der Seinen Lebensunterhalt nöthig ist! Dieß ist um so nothwen­diger, als durch die allenthalben bestehende Übersetzung aller Gewerbe eine solche Ueberproduktion vorzugsweise durch die betreffenden Fabriken besteht, die den Mittelmann vol­lends erdrückt, und nur dem Vermöglichen gestattet, durch vortheilhafte Einkäufe rc. die Koncurrenz auszuhalten oder noch steigern zu helfen.

Soll diesem Zustand etwa auf dem Wege der Gewerbe- fteiheit oder des Patentwesens - was bekanntlich dir Kon-

currcnz so mächtig steigert oder am Ende gar durch N - tionalwerkstätten und dergleichen entgegengewirkt werden können f Nein! Die Geschichte aller stark bevölkerten Staaten lehrt das Gegentheil!! Die Maffenverarmung müßte auf Kosten einiger vom Schicksal Begünstigten vermehrt, der Mittelstand vernich­tet, und so das Proletariat in furchtbarer Weise auch bei uns herbeigeführt werden, wie es unter gleichen Umständen in andern Ländern der Fall ist.

Wir glauben ferner, daß in einem geordneten Jnnungs- wesen auch die rechte Freiheit für die Gewerbe und der Weg zur Heilung der Krebsschäden zu finden sein dürfte; denn eine vernünftige Freiheit der Gewerbe kann wohl nur darin bestehen, daß Jeder, der ein Gewerbe ordent­lich erlernt, darin,, so wie es die Zeit und der Höhepunkt des Gewerbes erfordert, sich ausgebildet, und die nothwendigen Kenntnisse zur selbstständigen Führung des Geschäftes erworben hat, dieses auch auszuüben berechtigt ist, daß Anordnung getroffen sei, daß er in seinem erwählten Beruf bei Fleiß und Sparsamkeit auch seine und seiner Familie Subsistenz finden kann. Darum werden wir laut und unablässig rufen: Gebt uns Millionen Gewerbtreibenden die Gewerbe­ordnung.

Erklärung.

Wollte man auch annehmen, daß im Wege der Kannen­gießerei mit halbverdauter Zeitungsleserei in Wirthsstuben der Ungebildete ohne alle theoretische Grundlage eine Art politischer Routine erlangen könne, so muß ich doch die Ansicht, als ob der "Gesellschaft für Fr., G. und O." eine auf politische Bildung der Mitglieder gerichtete Tendenz könne beigelegt werden, Hals irrig bestreiten, und den Vorwurf beseitigen, als ob unter meinem Vorsitz im ersten Vierteljahr deö Bestehens jener Zweck sei verfehlt worden. Der Verein entstand zur Zeit der politischen Aufregung, hervorgernfen durch das Bestreben der s. g. demokratischen Parrhei. Er selbst wurde Parthei, und schon deßhalb mußte der Zweck der Belehrung ein sehr untergeordneter bleiben. Seinem Entstehungsgrunde nach mußte ihm die weiteste Ausdehnung rücksichtlich des Personalbestandes gegeben werden, und es kamen 400 Mitglieder aus allen Ständen zusammen, deren Bildung und Befähigung fast eben so viele Abstufungen hat. Wenn nun die Hälfte oder der vierte Theil dieser Mitglieder wöchentlich einmal Zusammen­tritt (Abends nach 8 Ubr\ so ist es nicht möglich, M d vm etwas mehr geschehe, als dir Besprechung äußerer, für Viele