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Eingesandt.

Ueber die f. g. Blutsaugern rc. der seitherigen Staats­diener, Beamteuclasse und wie man sie nennt, ist schon sehr viel veröffentlicht worden, und man hat zur Genüge nackzu- weisen sich bemühet, daß diese cs waren, die alles Unheil hervorbrachten. Schade, daß sie nur zu oft Väter, Sohne, Brüder rc. so achtbarer und gepriesener Freisorger, Repnbliken- verkünder, Selbstsichrer rc. sind. Schade, daß diese Ver­wandten, vielleicht sie selbst, hin und wieder, noch so über­aus gehässige Besoldungen oder Pensionen ziehen. Es ist doch gar zu unangenehm, daß diese solche noch beziehen — müssen. Höchst zeitgemäß erscheint es daher, endlich einmal Bedingun­gen zur künftigen Annahme der Diener im Staate vorzu­schlagen; und da dieß bisher noch Alle verabsäumten, so folgen hier einige zur Beruhigung jener zarten Gemüther, welche ihre Freisorge durch das Fortbestehen dieser Mcnschen- klasse immer noch gefährdet denken.

Also Bedingungen zur Annahme der beschränkten Diener im freien Staate.

»Du bist verflucht, all Dein Lebelang sollst Du auf Deinem Bauche kriecheit und Erde essen."

1) Diener im Staate können nie zu Ehrenämtern gelangen.

2) Wer zu einem Amte im Staate gelangen will, muß Nachweisen, daß er vorher wenigstens 3000 ft. für Schul- und Universitäts- rc. Ausgaben zum Vortheil der Allgemein­heit gemacht hat.

3) Wer nicht ein tüchtiges Eramen bestanden, und min­destens Doctor schreiens oder siientius geworden, kann bei der öffentlichen Auswahl der Diener für den Staat nicht mitconcurriren.

4) Wer ein Amt irgend einer Art nachsucht und erlangen will, muß vorher 100 fl. auf den Altar der Oeffentlichkeit niederlegen.

5) Jeder Candidat hat bei der Wahl eine Mündige Rede zu halten und darin entweder zu silentiiren oder zu räsonniren, jedenfalls aber in gehaltvoller Sßeife, in Mark und Beine erschütternder Rede, darzuthun, welche Präponderanz er bei seinen Mitbewerbern habe. Alles Schimpfen, Toben, Schreien ist dabei erlaubt, beim Silentiiren ist die Anwendung des Schwefeläthers untersagt.

6) Wer auf mehr als 400 fl. Gehalt in seinem Leben Anspruch macht, wird nicht angenommen; dagegen wird es gerne gesehen, wenn er auf wenigstens die Hälfte davon ver­zichtet und an der andern Hälfte sich freiwillige Abzüge machen läßt. Wer hierin seine Mitbewerber überbietet, hat die ersten Ansprüche.

7) Wer es wagt, von einer Pension zu reden, wird einem Lynchgericht übergeben; dafür dürfen

8) Diener im Staate nicht, gewöhnlich, altern; denn sie übernehmen die Verbindlichkeit jeden Morgen frischen Muthes, durch einen mehrstündigen Freischlaf erquickt und gestärkt, ohne Verzug an ihre Arbeit zu gehen, und täglich wenigstens 5 Stunden über die Zeit anhaltend ihrer über­nommenen Verbindlichkeit nachzukommen.

9) Alt gewordene Diener im Staate, wenn sie wirklich ihre physischen und geistigen Kräfte dem Dienste gewidmet und deren gänzliche Aufopferung gehörig nachzu- weisen im Stande sind, werden ehrenvoll entlassen und

bekommen hierdurch das Recht eingerämut, an inländischen Heilquellen Lebenserfrischung gratis mit eigener Bedienung schöpfen zu dürfen, können zur öffentlichen Anerkennung in einer beliebten Volkszeitung erwähnt werden und wie weiland die römischen Kunstpserde den Ehrentitel „emeriti“ bekommen.

10) Diener im Staate dürfen es nicht wagen, irgend ein Nebengeschäft zu treiben, damit sie nicht etwa zu Vermögen gelangen, welches eine Schande und der Beweis wäre, daß die frühere Blutsaugerei dieser Menschen noch nicht gehörig beschränkt worden.

11) Dienern im Staate ist erlaubt, jeder Confession an­zugehören, und wenn sie der christlichen Kirche anererbt sind, alle Quartal, statt Remuneration, zum Abendmahl zu gehen, da Belobungen jeder Art, außer in 9 enthalten, selbst für Errettung aus Feuer- und Wassers-Gefahr, für dieselben nicht bestehen.

12) Unbenommen bleibt ihnen jedoch, da sie zeitenweis wissen müssen wie es in der Welt hergehet, bei öffentlichen, großartigen Vergnügungen und Festen, z. B. wo Einer gehängt wird, einen stillen und ganz ruhigen Zuschauer abzugeben.

B.

Politische Gewürzschachtel.

Der Advokat W. in Dillenburg, Gehülfe bei Herrn Pro- curarvr Schenck, hatte dasselbe Schicksal wie sein Bruder in Limburg. Er ließ Wühlereien sich zu Schulden kommen, und wurde durch die Volksjustiz zum T.....gejagt.

Es ist nicht zu verkennen, daß durch den Eintritt des Herm R. von Dillenburg in die Kammer die Oppositionsparthei einen Zuwachs erhalten; aber an moralischer Kraft hat sie nichts gewonnen; denn seine Gesinnungslosigkeit kann nicht ersetzen, was den andern an Talent und Kenntnissen abgeht. Auch Herr W. II. ist mit einem Antrag hervorgetreten , die Dienstpragmatik der Staatsdiener betreffend. Abgesehen von der Unzeitigkeit dieses Antrags sieht ihm eine taktlose Uner­fahrenheit aus allen Knopflöchern. Herr R. entblödet sich nicht, im Sinn dieses Antrags zu opponiren, und das Rc- scriptenwesen anzugreifen, er, der diesen Unfug auf's aller- weitste trieb. — Wird er darüber einen Beweis fordern?

Von der am 30. Juli auf der Elendsmühle stattgehabten demokratisch-republikanischen Volksversammlung ist weiter noch nichts bekannt geworden, als daß die schwarzen Demagogen auf ihrem Rückzug über die Audenschmidt sehr aufrührisch waren, d. h. sie hatten — im Dach.

Herr Dr. F. Möller nennt seine Zeitung die »Freie Zeitung." Wozu dieser Pleonasmus, sind nicht alle Zei­tungen frei? Sagt man denn auch: Ein haariger Hund, eine gefiederte Gans, ein langohriger Esel?

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Im Verlage der Lahnbotin erscheint nächstens: Der Hof- gerichtspräsident und die souveränen Amtssccre- täre, oder: Wie man ein Volksmann wird. Possen­spiel ans den Hlindstagen des Jahres 1848.

Verantwortlicher Redacteur: C. v. St. George. — Druck und Verlag von L- E. Lqnj,