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men, gewisse Gesetze zu beobachten, sowohl in ihrem Verhältniß zu den sogenanntenNicht Gläubigen", als auch zu einander selbst, zu einer festen Gesellschaft. ES waren hier hunderterlei Dinge zu ordnen, alte Gebräuche abzuschaffen, neue dafür cinzusetzcn; eS mußte festgesetzt werden, wie das religiöse Leben, Cultus, heilige Ge­bräuche ic. anzuordnen seien, wie man sich gegen Nicht­christen zu verhalten habe, cs mußten Rechte und Pflich­ten bestimmt werden, die der neu Eintretendc zu erfüllen habe, mußten Strafen festgesetzt werden für Fälle der Nichtachtung dieser Gebote. Dies Alles geschah unter Aussicht der Apostel. Man sieht wohl leicht ein, daß hier bei der Gründung einer Gemeinde noch nicht die Rede davon sein konnte, gleich eine bestimmte Ver­fassung sich anzueignen. Doch waltete das demokratische Prinzip, d. h. der Gedanke in der Verfassung vor, nach welcher daS Volk oder hier die Mitglieder der Gesell­schaft den bestimmenden Einfluß auf das Ganze ausübt. Es wurden von der Gemeinde sogenannte Pres­byter gewählt, d. h. Vorsteher der Gemeinde. Pres­byter heißt zu deutsch:der Aeltere" oder derAelteste". da man wohl bedachte, daß diejenigen, welche am mei­sten Erfahrung besäßen, auch am besten verständen, daS Ganze zu leiten. Neben diesen gab es noch sogenannte Diakonen oder auf deutschDiener", welche sich hauptsächlich mit den niederen Geschäften beim Gottes­dienst und der Armen- und Krankenpflege befaßten. Die Presbyter dagegen hatten cS hauptsächlich mit Verwal­tung der Kirchcngütcr, Anordnung deS Gottesdienstes, Aufsicht über die Sittlichkeit der Gemcindemitglieder, Vertretung der Gemeinde nach Außen hin zu thun. Pfarrer oder eigens zum Berufe des Kirchendienstes sich wissenschaftlich durchgebildet habende Männer gab cs damals noch nicht, eS konnte Jeder, der sich bewogen fühlte, Etwas im christlichen Sinne zu reden, auftreten, und sich aussprechen. Dies so wie auch jene Art von Verfassung mußte jedoch auch aufhören, sobald sich die Gemeinden etwas ausbreiteten, und besonders in den großen Handelsstädten EpheruS, Milet, Corinth und Rom sich auch Gemeinden zu bilden anfingen. Es Wal­der Zeitpunkt gekommen, wo die Verfassung einen be­stimmteren Charakter erhielt. Diese Umwandlung ge­schah nun so. Schon Ende deS ersten und Anfang des zweiten Jahrhunderts war daS Institut der Synoden und Versammlungen zu halten, bestehend aus dèn Ab­gesandten einer gewissen Anzahl von Gemeinden, oder auch der ganzen Christenheit, Hervorgerufeu worden.

Es waren vorzüglich die sogenannten Presbyter und die aus ihnen entstandenen Bischöfe, (zudeutsch : Auf­seher), Männer die merken sollten, ob Presbyter oder Diakonen ihre besonderen Pflichten gegen die Gemeinden erfüllten, welche zu diesen Versammlungen gesandt wur­den. Diese Synoden waren dazu da, das kirchliche Wohl der Gemeinden zu berathen, den Gemeinden so­viel als möglich Eine Regel zu geben, nach denen Got­tesdienst u. s. w. eingerichtet werden sollte, und die Gemeinden einander näher zu bringen, sie zu einem Ganzen zu vereinigen. Desgleichen wurde hier über theologische Streitigkeiten gestritten und entschieden, wel­cher Theil Recht habe, welcher Unrecht; ebenso bestrebte man sich sogenannte Schismen d. H. Spaltungen in Ge­meinden, die durch verschiedene Ansichten über Glau­benssätze oder Gemeindeordnungen entstanden waren, beizulegen.

Es konnte nicht fehlen, daß diese Synoden ein außer­ordentliches Ansehen erhielten, zumal da man zuletzt nur wissenschaftliche Männer zu denselben schickte, die ge­wöhnlich zu Hause Bischöfe waren. Nicht weniger stieg das Ansehen der von solchen Synoden heimkehrenden Bischöfe, deren Gewichtigkeit ohnehin schon durch die große Anzahl von Gemeindemitgliedern, die ihm unter­geben waren, durch die Masse von Unterpriestern, die sich um die Bischöfe zu fchaaren begannen, durch Stif­tungen, prunkende Kirchen genug gestiegen war. Dies Alles geschah in je größerem Maaßstabe, je weiter sich

die Kirche im römischen Reiche ausbreitete. Die kleinere Landgemeinden hielten es für eine Ehre, unter einer angesehenen Bischöfe zu stehen; diese ließen denn solch Unterwürfigkeitsbezeugungen nicht kalt an sich vorüber gehcnsondern nahmen sie gnädig unter den starken Schup ihres geistlichen Armes. Einen Bezirk von einer gc wissen Anzahl solcher Gemeinden, die einem Bischöfe unterworfen sind, heißt man einen Sprengel. Sl blieb jedoch nicht, der Einfluß deö Handels in Resi- denzstädten deS römischen Reichs war zu groß, als daß dieser sich nicht auch in Beziehung auf die christlichen Gemeinden geäußert hätte. Es fand in diesen Städte: ein großer Zusammenfluß der Wissenschaft, der Kunst, deS öffentlichen Lebens Statt, die Verbindung mit den übrigen Provinzen deS Reichs mußte von hieraus be­werkstelligt werden. (Fortsetzung folgt.)

Deutschland und Preußen!

Zuruf an die Preußischen Abgeordneten am 18. Ma 1848. Von Dr. Joh. Jacoby auS Königsberg. ^Deutschlands Zerrissenheit hat Jahrhunderte lan^ Schmach und Elend auf unS gehäuft. Nur die Ein­heit kann uns Heil bringen.

Als in den Tagen deS März die deutschen Stämun sich gegen ihre Bedrücker erhoben, hat jeder einzelne Stamm seinen Willen kund gethan: fortan soll Deutsch­land ein freies und einiges Reich sein!

Zwei Wege führen zu diesem Ziele: der eine ist sicher, ist der Weg friedlicher Umgestaltung;" der andere unsicher, der Weggewaltiger Umwälzung " Nur zwi­schen diesen beiden Wegen bleibt uns die Wahl!

An dem heutigen Tage treten die Abgeordneten aller Volksstämme in Frankfurt zusammen, um als deutsche Brüder sich eng und fest an einander zu schließen. Was in der Stunde begeisterter Erhebung jeder einzeln Stamm sich gelobte, daS soll jetzt der Gesammthei. feierlich proklamirt, durch denGesammtwillen des soll» verainen deutschen Volkes" ausgeführt werden. De' deutsche Reichstag ist das Mittel, um die Einhei des Vaterlandes aufdem Wegefriedlicher Umgestaltung' zu erzielen!

Wer Deutschlands Einheit will, der muß die Macht die Kraft deS Volksparlaments fördern. Wer dieser Macht entgegentritt, wer sie hemmt oder schwächt, der ist ein Feind deS Vaterlandes , der arbeitet, bewußt oder unbewußt, der Anarchie in die Hände.

Dies ist der Maßstab, nach welchem die Handlungei- jedeS einzelnen deutschen ManncS, sowie die Thaten der Stämme und Regierungen zu beurtheilen sind.

Wie besteht Preußen vor diesem Maßstabe?

DaS preußische L>taatSministerium hat in Unglück licher Erinnerung auf den 22. Mai den preußischer konstituirenden Landtag nach Berlin berufen. In Ber­lin soll der Preuße für sich tagen, zu derselben Zeit, bs die gesammten deutschen Stämme Preußen mit ein geschlossen in Frankfurt tagen.

Den preußischen Ministern kann nicht entgangen sein, daß dadurch die Aufmerksamkeit des deutschen Volkes ge­theilt, daß es von dem wichtigsten Gegenstände deS Ge<- sammtvaterlandes auf die Sonverinterefsen eineS Einzel staatö abgelenkt, daß dem deutschen Parlamente dadurch geistige Kräfte entzogen, und gegen die Wirksamkeit des­selben von vornherein ein bedauerliches Mißtrauen kund gethan wird. Durch den Fünfzigerausschuß, durch di Presse, durch Volksversammlungen ist die Ueberzeugung geltend gemacht, daß konstituirende Landtage in den ein­zelnen Staaten nicht berufen werden dürfen, bevor das Versassungswerk für Deutschland vollendet sei. Selbst der Bundestag und die Vertrauensmänner haben der gleichen Wunsch ausgesprochen. Alle Regierungen haben, sich dem gefügt; nur die Preußische nicht.

Will etwa das Ministerium den andern deutschen Staaten daS Uebergewicht Preußens " bemerklich ma­chen? DaS Mittel wäre nicht glücklich gewählt. Es ist mehr dazu geeignet, den Einfluß Preußens zu schwä-