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Der Volksfreund.

Alles für das Volk, und Alles durch das Volk!

Wiesbaden. Samstag, den 27. Mai 1848,

Gedanken

Her das Grundgesetz der deutschen Nation von Dr. Zais.

(Fortsetzung.)

Die Menschenrechte.

Die Reformation war aber nicht nur eine religiöse Bewegung, sondern auch eine politische. Den Fürsten iente sie als eine willkommene Gelegenheit sich deS Ein­flusses der Hierarchie zu entziehen; das Volk Hostie- das Joch der Leibeigenschaft abzuwerfen; und die Patrioten, die es mit der Nation ehrlich meinten, glaubten, die Zeit sei gekommen, das Feudalwesen abzuschaffen und das Reich wieder in seinem Glanze herzustellen.

Ferner fanden die Fürsten noch eine Stütze in ihr gegen die zu einer gewaltigen Größe gelangte Haus­macht der Habsburger, deren Herrschaft unter Karl V. sich über Italien, Spanien und Amerika erstreckte. Diese auswärtigen Verbindungen des Kaiserhauses war auch die Ursache, daß sich die Kaiser von den Sympathien der Nation entfremdeten, ihre Interessen lagen nicht mehr im Reich, sondern im Ausland.

Mit fremden Völkern, Spaniern und Italienern führ­en sie den Krieg gegen die protestantischen Fürsten, und die Welschen fassen in ihrem Rathe. Mit Unterdrückung oer Reformation hoffte man auch eine absolute Kaiser­gewalt herzustellen.

Wie aber der dermaligen Welt die religiöse Ueberzeu­gung als das höchste Gut erschien, und des Menschen Seligkeit von ihr abhing, so mußte auch der neue Glaube eine Umwandlung der ganzen Gefühls - und Denkweise 'er Nation zur Folge baden. Das Evangelium ward sie Basis aller menschlichen und göttlichen Erkenntniß ; zur eigenen Erforschung der Wahrheit ward es dem Volke in die Hand gegeben; man appellirte an die Ueber­zeugung, an das Urtheil der Menge; man machte sie urtheils- sâhig, man emanzipirte sie von der Glaubensnöthigung, man machte den Menschen innerlich frei. In dieser gei­stigen Befreiung lag die Anerkennung der Menschenrechte.

Die Resormatoren richteten daher auch gleich anfangs ihr Augemerk auf die allgemeine Verbreitung eines christ­lichen Volksunterrichts an dessen Wohlthaten auch der Geringste Theil nehmen konnte, und die reformirenden Fürsten verwanden die Klostergüter und reichen geistlichen Pfründen zu Gründung von Lehranstalten und Schulen.

Aber im Volke selbst war das Bewußtsein seiner Menschenrechte noch auf eine ganz andere Weise zum Durchbruch gekommen. Das Evangelium war ein Ei­genthum des Volkes geworden, in ihm sand es auch eine Handhabe zu Wiederherstellung seiner verlorenen Freiheit, eine Waffe gegen seine Dränger, ein Mittel gegen die Leibeigenschaft und die unerträgliche Bedrückung.

Die zwölf Artikel der Bauern, welche durch ganz

Deutschland ihre Glaubensartikel geworden, verlangten weiter nichts, als was ihnen von Gott und rcchtswe- gen zukam: ein menschliches, ein würdiges Dasein.

Aber die Konsequenzen, die man aus der Lehre deS Evangeliums zog, sührten noch weiter. Die in ihm ausgesprochene Nächsten- und Bruderliebe führte zur Lehre von der christlichen Gleichheit und die Einrichtung der christlichen Urgemeinden zur Lehre der Güterge­meinschaft.

Ein furchtbarer Krieg der Bauern zu Gewinnung der Menschenrechte entbrannte. Die Art und Weise wie er geführt, giebt Zeugniß von der ungeheuern Kluft, welche die Stände noch trennte; der Bauer ward von dem Adel wie ein wildes Thier niedergestochen und die Rache des Bauern war ebenso schrecklich. Der verein­ten Macht des hohen und niederen Adels mußte der Bauer unterliegen.

Aber welche Gestalt würde Deutschland, welche Ge­stalt Europa gewonnen haben, wenn der Kaiser, sich aus die Macht des Volkes stützend und den Avel durch die Säkularisation der geistlichen Güter gewinnend, in die Reformation eingegangen wäre! Den Bauern hätte er frei, und das Reich in seiner Einheit und Stärke her­stellen können, er hätte den dreißigjährigen Krieg Deutsch­land und Frankreich vielleicht die Revolution ersparen können.

Die großen Geister fehlten nicht der großen Zeit, aber ein großer Kaiser mit deutschem Sinn fehlte dem Reich, um Hipplers Reichsentwurf durchzuführen.

(Forts, folgt.)

O Ein Wort

, über die zu erwartende Verfassung der evangelischen Kirche. (Fortsetzung.)

H. '

Wir haben im vorigen Artikel gesagt, die drei Haupt- sormen von Kirchenverfassung entsprächen den drei Haupt­formen deS Staats, unbedingte Alleinherrschaft, Mo­narchie mit freier Volksvertretung und Republik in der Hauptsache. Zugleich haben wir versprochen, das Wesen dieser drei Arten von Kirchenversaffung, indem wir zeig­ten, wie sie sich geschichtlich entwickelt und festgestellt haben, näher zu beleuchten. Dieses zu erläutern, sei uns jetzt, gestattet.

Die Männer, die zuerst das Christenthum allgemeiner zu verbreiten suchten, waren bekanntlich die sogenannten Apostel. Sie reisten ein Jeder in einem gewissen Umkreise oder Bezirke umher und stifteten, wo ihre Reden Anklang fanvcn, Gemeinden, d. h. nach un­serer Erklärung in Artikel 1. sie vereinigten eine gewisse Anzahl Menschen, die sich gegenseitig verpflichteten, als Anhänger der neuen Lehre, unter einander gewisse For-