suchen ist hier nicht unsere Sache. Jedenfalls sind wir aber der Ansicht, daß Reibungen, mögen sic nun in Verschiedenheit der Meinungen oder einer gegenseitigen Gereiztheit liegen, keinen Grund abgeben können, das wichtigste und heiligste Recht des Volkes, das demselben von allen deutschen Fürsten und der vorberathenden Versammlung garantirt worden ist, nämlich die Volksbewaffnung, aufzuheben.
Die Entwaffnung der ganzen Nationalgarde halten wir nicht für gerechtfertigt. Wir ersuchen die constituirende Nationalversammlung, zu bestimmen, daß diese Maßregel wieder aufgehoben werde und daß dergleichen Maßregeln sich nicht wiederholen, wo ein solcher Zwist zwischen deutschem Militär und Bürgern Statt findet, muß um jeden Preis demselben ein Ende gemacht werden. Die deutsche Ehre erfordert es, und dies um so mehr jetzt, wo wir alle im Begriffe sind, die deutsche Einheit endlich zur Wahrheit zu machen.
Es ist vorauszusehen, daß die gereizte Stimmung zwischen dem preußischen Militär und der Mainzer Bürgerschaft noch lange Zeit andauern wird. Daher ersuchen wir die Versammlung zu bestimmen, daß die dermalige preußische Garnison aus der Festung sobald als möglich entfernt werde.
Wiesbaden, 24. Mai 1848. (Folgen die Unterschriften.)
Statuten
des Arbeitervereins zu Wiesbaden.
§. 1. Der Zweck des Arbeitervereins in Wiesbaden ist die politische und sociale Ausbildung seiner Mitglieder durch Anschaffung von Zeitungen und Büchern, durch Diskussionen derjenigen Fragen, welche unsere Zeit bewegen und endlich durch wissenschaftliche Vorlesungen.
§. 2. Jeder, der das 16te Lebensjahr zurückgelegt hat, kann Mitglied des Vereins werden, indem er sich bei dem Schriftführer meldet und eine Karte empfängt.
§. 3. Die Geschäfte des Vereins werden geleitet durch einen Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden I., und einem Vorsitzenden II., einem Schriftführer , einem Kassenführer, einem Bücheraufseher und vier Ordnungsführern.
§. 4. Der Borstand des Vereins wird alle drei Monate in öffentlicher Versammlung neu gewählt.
§. 5. In der auf die Vorstandswahl folgenden Versammlung wird dem Vereine Rechnung abgelegt über die Einnahmen und Ausgaben der verstossenen drei Monate, über die Bibliothek und den Zustand des Vereins überhaupt.
§. 6. Um die Kosten des Vereins zu decken, werden wöchentliche Beiträge erhoben, Das Minimum des wöchentlichen Beitrags ist für jedes Mitglied zwei Kreuzer.
5. 7. Der Verein versammelt sich wöchentlich zweimal, nämlich Dienstags und Freitags, in einem zu bestimmenden Local. Außerordentliche Versammlungen werden durch den Vorstand zusam- nmwrrufen
§. 8. Jedes Mitglied hat das Recht, einen oder mehrere Besucher einzufuhren, deren Namen in das zu diesem Zweck ausge- jegte Fremdenbuch eingetragen werden müssen.
§. 9. Bei der jedesmaligen Vorstandswahl wird ein Ehrengericht, aus fünf Mitgliedern bestehend, gewählt, vor welches alle persönlichen Streitigkeiten und Anklagen gegen Vereinsmitglieder gebracht werden sollen. Das Ehrengericht sucht persönliche Slrci- ligkeiten gütlich beizulcgen; und referirt nur in wichtigen Fällen an den Verein.
§. 10, Wenn zehn oder mehr Mitglieder irgend eine Unter- richtsklaffe bilden wollen, so haben sie dies dem Vorstande anzuzeigen , der alsdann den Unterricht cinrichtet und für den geeigneten Lehrer sorgt.
Geschäftsordnung.
§. 11. Der Vorsitzende I. eröffnet die Sitzung um 8 Uhr und fordert den Schriftführer auf, das Protokoll der vorhergehenden Sitzung vorzulesen, welches nach der Annahme von ihm und dem Schriftführer unterzeichnet wird. Hierauf verliest er die Namen der neu einzutretenden Mitglieder und fordert auf, zur Diskussion passende Fragen vorzulegen. Nach diesem wird die zur Diskussion kommende Frage vorgelesen und der Fragesteller aufgefordert, eine Einleitung zu derselben zu geben.
Der Vorsitzende leitet die Diskussion und entzieht Jedem, der sich Persönlichkeiten zu Schulden kommen läßt, augenblicklich das Wort.
Um 10*/2 Uhr wird die Diskussion vertagt und bis 11 Uhr das Vereinsinteresse z. B. Vorschläge zur Anschaffung von Zeitungen und Büchern, Abänderungen der Statuten ec. besprochen.
12 Der Vorsitzende II. hat den Vorsitzenden I. in seinem Amte zu unterstützen und in dessen Abwesenheit seine Stelle einzunehmen
§. 13. Der Schriftführer führt die Protokolle der Sitzungen, das Namensverzeichniß der Mitglieder und besorgt die Correspon- denz des Vereins.
§. 14. Der Kassenführer zieht die wöchentlichen Beiträge ein und führt die Kasse; kann jedoch nur Geld verabfolgen gegen eine Anweisung, unterzeichnet von dem Vorsitzenden I. und dem Schriftführer.
§. 15. Der Bücherausseher hat die Aufsicht über die Zeitungen und die Vereinsbibliothek.
Mitglieder können dem Verein angehörige Bücher nicht länger als 8 Tage behalten. Diejenigen Mitglieder, welche gegen diese Anordnung verstoßen, werden in der nächstfolgenden Sitzung vom Bücheraufseher öffentlich ausgefordert, ihren Pflichten nachzukommen.
J. 1G. Die Ordnungsführer haben die Ordnung während der Sitzungen aufrecht zu halten, führen abwechselnd das Fremdenbuch und haben das Recht, von den Eintretenden die Bereins- karten sich vorzeigen zu lassen.
§. 17. Die Wahlen werden nach Vorschlagung von Kandidaten durch Händeaufheben vorgenommen.
Erhält keiner der Vorgeschlagenen die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, so wird zwischen den zwei Kandidaten, welche die meisten Stimmen haben, nochmals abgestimmt,
Geschichte -es deutschen Bauernkrieges.
Von Dr. Julius. (Fortsetzung.)
Jetzt konnte der Truchseß gegen die Hegäucr und Schwarzwälder ziehen; obgleich der schwäbische Bund sie nach Würtemberg rief, welches der vertriebene Herzog Ulrich mit den Bauern bedrohte. Das Glück kam Herrn Georg wieder zu Hülfe. Theils trennte er sie durch Verträge, die er natürlich nicht zu halten gedachte, theils wurden die Bauern — uneins. Der Truchseß zog nach Würtemberg; aber er war noch immer in gefährlicher Lage, weil seine Landsknechte, denen er den Sold nicht zahlen konnte, schwierig wurden. Die Anhänger des Herzog Ulrich, die Schreckenömänner, die aus dem Weinsberger Thale daherzogen, die Odenwäl- der drangen auf Schlacht und Angriff; die Gemäßigten aber, Theus Gerber und Matern Feuerbachcr, die Häupter der mit den Bauern vereinigten Bürger, wollten von dem Herzog nichts wissen, sondern des Truchseß Erbieten eines gemeinen Landtags angenommen wissen. Und als sie nun am 15. Mai früh Morgens in ihrem Lager zwischen Sendelfingen und Böblingen die Gemeinde zur Berathung sammelten, da donnerten plötzlich während des Stillstandes die Büchsen des Truchseß in sie hinein. Dennoch hielten die Bauern, die nicht einmal an Zahl dem bündischen Heere überlegen waren, mehrere Stunden lang tapfer Stand.
Da ließ der Amtmann der Stadt, Leonhard von Breitschward, der die Bauern verrathen und sich dem Truchseß verkauft hatte, diesem das hintere Thor der Stadt öffnen, so daß die Bündischen ihr Geschütz auf der Spitze der Anhöhe aufstellen konnten. Daran hatten die Bauern nicht gedacht. Sie hatten ihr eigenes Geschütz auf einem Vorsprunge des Berges ausgestellt. In einigen Augenblicken wurde dieses durch die höher postirtc Batterie der Bündischen zum Schweigen gebracht, und gleich darauf wurde ihre eigene Artillerie gegen sie selbst gerichtet.
Im Rücken also und schräg in der Flanke von den Kanonenkugeln vorwärts getrieben, mußten die Bauern ihre Stellung verlassen und wurden buchstäblich dem Feinde in den Rachen geworfen; denn während des Verraths der Stadt hatte die Reiterei der Bündischen Zeit gehabt das Lager zu umreiten. Es war an keinen Widerstand mehr zu denken! die Bauern wurden reihenweise von hinten nach vorn und vorn nach hinten gestoßen und so zusammengetrieben, daß nur blutwenig sich flüchten konnten und auch diese nur durch Berechnung der Truchsesses, der der Schlacht ein Ende machen wollte, ehe der Herzog Ulrich mit seiner Reiterei auf dem Wahlfelde erscheinen konnte. Um 3 Uhr war die Schlacht für die Bauern gänzlich verloren. Mehr als 9000 Mann blieben aus dem Platz. Der Truchseß erbeutete fünf Fahnen, achtzehn Kanonen, die ganze Wagenburg der Bauern; aber er selbst hatte bedeutenden Verlust erlitten. Ohne die Verrätherei eines Breitschward wäre die Schlacht für ihn verloren gewesen, und sobald die Bauern von ihren Hauptleitern crmuthigt, geschlagen hatten, würden sie den Bündischen überlegen gewesen sein. So erlitten sie eine furchtbare Niederlage. Hier nach der Schlacht von Böblingen wurde der Pfeiffer MelchiorNonne nmache r auf die grausamste Weise verbrannt; hier wurde auch Jäcklein Rohrbach und viele Hunderte der Bauern gefangen und gleich oder bald nachher hingerichtet. — Einige Wochen später waren auch die Bauernhaufen im Elsaß von dem Herzog Anton von Lothringen vernichtet. Wo die Gewalt nicht