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No. 66
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Der Velksfreund
Alles für das Volk, und Alles durch das Volk!
Wiesbaden. Freitag, den 26. Mai 1848.
Gedanken tber das Grundgesetz der deutschen Nation von Dr. Zais.
(Fortsetzung.)
Das Feudalwesen.
Aber noch eine andere Macht war es, welche von weltlicher Seite die Volksfreiheit und die Staatseinheit systematisch untergrub, nämlich daS Feudalwesen. Es Hape seinen Ursprung in dem Heerwesen der erobernden rutschen Völker. Auf das besetzte eroberte Land wurde eie Einrichtung des Heeres übergetragen. Der freie Mann bekam seinen Antheil an Beute und Land und war daher zum Heerbann verpflichtet. Das Land wurde in Distrikte cingethcilt, deren Grafen vom Könige er- iannt wurden. Der Dienst ward mit Land sundirt; .is Land wurde ein Lehn, das Lehn ging an die Fa- rilie über und wurde im Sauf der Jahrhunderte ihr Agenthum. Der Staatsdienst, das öffentliche Amt ward adurch zuletzt ein Privateigenthum. Als erbliches Pri- ateigenthum hatte der Bedienstete ein Recht auf diese eine Stellung für immer erlangt, und da das Recht ausschließend gegen Andere war, so wurde es ein Privilegium. Hierdurch entstand der privilegirte Stand, er Adel, im Gegensatz zum Bauer» und Bürger.
Aus dem platten Lande wurde der schutzlose freie Zauer unter diesen Verhältnissen vom Adel im größten theile Deutschlands unter harten Kämpfen zum Leib- "igenen Herabgedrückt. Nur einzelne Länderstriche, als :>ie Schweiz, erhielten sich frei. In den Städten hingegen erkämpfte sich der Bürger, der meistens früher örig war, durch sein geschlossenes Gemeinwesen die reiheit gegen den Adel, und der Kaster begünstigte iefé Städte-Freiheit, da er in ihr eine Stütze gegen en aufrührerischen Adel fand. Der Begriff der allge- aeinen Freiheit des Volks verschwand, da sich die Nation in privilegirte Stände auflößte; der Adel aber sich Kein berechtigt glaubend frei zu sein, überzog die an# «rn Stände mit Krieg und Verwüstung; daher die Anarchie und das Zeitalter des Faustrechts.
Der gesellschaftliche Zustand wurde durch das Feu- valwescn von Grund aus umgewandelt. Die Kaisergewalt vermochte nicht mehr die Einheit und die Ordnung «6 Reichs aufrecht zu erhalten, ebenso wenig die Freizeit des Volks dem Adel gegenüber zu schützen; vom Strudel der Zeit selbst fortgerissen, waren die Kaiser ,elbst daraus bedacht, mehr ihre Hausmacht zu mehren, als die des Reichs.
Allgemeiner Aufruhr gegen allgemeinen Druck.
Als daher der Druck von allen Seiten in das Maaßlose ging, der hohe Adel den niedern drückte, diejer den Bauern und alle von der Geistlichkeit gepreßt wurden, i
so kehrte sich der allgemeine Haß zuerst gegen Rom und seine schwelgerische herrschsüchtige Geistlichkeit.
In der ächt deutschen Kernnatur eines Luther sand die sittliche Volkskraft einen beredten und mulhigen Führer gegen welsche Arglist und welsches Pfaffenthum. Der Adel wollte die Herrschaft Roms nicht mehr dulden, seine Bannbullen übten eine unerträgliche Tyrannei. Auch war durch die allgemeine Fehde, in welche die ganze Staatsgesellschaft gerathen, ein Stand gegen den andern, eine Korporation gegen die andere, hier das Ringen, die ererbte Freiheit sich zu erhalten, dort neue Rechte, Privilegien und Freiheiten zu gewinnen, eine solche Spannkraft und freie Gcistesrichtung in die ganze Nation gekommen, daß eine Bevormundung durch die Geistlichkeit der Deutsche sich nicht länger gefallen lassen konnte.
Die Unfehlbarkeit des Papstes ward vernichtet durch das Evangelium selbst, auf das er seine Macht gegründet. Das Evangelium wurde dem Volke verkündet in seiner reinen Gestalt und mit diesen Beweisen in der Hand wurde der Asterglanben und des Papstes Allgewalt gestürzt. (Forts, folgt.)
0 Gin Wort über die zu erwartende Verfassung der evaugelischsen Kirche. (Fortsetzung.)
Seit achtzehn Jahrhunderten besteht das Institut der christlichen Kirche und hat, wie in neuerer, so zu aller Zeit, die verschiedenartigsten Gemeinschaften hervorgebracht. Streitigkeiten über gewisse Glaubenssätze haben die mannigfaltigsten Trennungen unter den Christen veranlaßt. Daß solche Leute, die sich von einer Partei deswegen lostrenntcn, sich wieder zu einer besondern Gemeinschaft vereinigten sieht man wohl ein. Sobald nun sich eine solche Anzahl Leute zusammcngethan hat, um in ihrer eigenthümlichen Art und Weise ein religiöses Leben zu führen, mußte sich doch auch die Nothwendigkeit darthun, daß bestimmt werden müßte, welche Verpflichtungen und Rechte denn der Einzelne haben sollte, damit das ganze neu gegründete Institut auch recht bestehe und gedeihe.
ES mußten Gesetze gegeben werden, welche Beiträge ein Mitglied zu leisten habe, um Kirchen zu bauen, es mußte bestimmt werden, waS für ein Prediger gewählt werden solle, wie derselbe sich zu verhalten habe gegen seine Gemeinde, was für ein Bekenntniß die Mitglieder der Gesellschaft ablegen sollten, wie der Gottesdienst eingerichtet werden sollte, welche Mittel man außer ster öffentlichen religiösen Feier anwenden solle, um das religiöse Leben in der Gemeinde zu erhalten, wie Verstöße gegen diese Ordnung zu behandeln seien und waS noch mehr dahin gehört. DaS Alles mußte festgesetzt