Einzelbild herunterladen
 

Dieses Blatt erscheint, MontayS aus­genommen, täglich, und kostet jährlich 6 p. Bei allen Postämtern so wie in der Stein'schen Buchdruckern u Wiesbaden werden Bestellungen bierauf angenommen.

No. 65.

Anzeigen aller Art werden in diesem Blatte ausgenommen und kostet die Zeile (Petitschrift) 4 kr. Grö­ßere Schrift wird nach dem Verhält­nisse des einrunehmenden Raumes berechnet.

Der Velksfrcunh.

Alles für das Volk, und Alles durch das Volk!

Wiesbaden. Donnerstag, den 25. Mai 1848.

Gedanken ber daS Grundgesetz der deutschen Nation von Dr. Zais. (Fortsetzung.)

Gewinn von der Wahlsreiheit.

Der Gewinn, welcher aus der freien Königswahl ervorging, hob ihre Nachtheile bei weitem auf. Denn ninal verschaffte sie dem Reiche kräftige, energische Herrscher, die durch ihre hervorragende Persönlichkeit öaS Ansehen des Reichs unter den schwierigsten Umstän- en aufrecht erhielten; dann wurde durch sie die Frei­zeit des Reiches selbst gewahrt, indem sie seinen Glie- ern eine freie Entwicklung gestattete. Ein erbliches Kaiserreich hingegen würde nach und nach eine solche despotische Gewalt sich angemaßt haben, daß von dem Rmelpunkie Europas aus alle freien Keime in diesem Pelrtheil erstich worden waren. Alsdann würden Papst und Kaiser, anstatt sich anzufeinden, fick verbunden ha- en, um der MenschbÄt zu gleicher Zeit das geistliche ad weltliche Joch auf den Nacken zu legen, sie würden cmeinsam aus eine Universalmonarchie, jeder aus feine Jrife, bingmeuerr baden. Wir bebaurten, die Wabl- reiheil unserer alten Könige reueie die Freiheit EuroraS.

üi 5 br a u (6 de r geistlichen und weltlichen Gewalt. Die Reformation.

Nachdem aber lange Zeit der geistliche Despotismus Lein seinen dunklen Weg gegangen, erhielt er gegen aS Ende deS Mittelalters in den Kaiwrn aus dem Hause Habsburg neue Bundesgenossen. Die Schwere weltlichen und geistlichen Druckes fiel nun mit ihrer amen Wucht aus alle Stände des Reichs. Die bis um tiefsten empörten Gemüther wollten weder die eine noch die andere Zwingherrschart. Der Auftühr erhob ft* in allen Ständen gegen Psapentbum, Feudalwesen und Mißbrauch der Kaiscrgcwalr. Fürsten und Reichs­stände verbanden sich gegen Pfaffen und Kaiser, die Lauern gegen den Adel, Hätten erstere ihre freie Reichs- Stellung gegen den Kaiser nicht behauptet, niemals würde die Reformation zu Stande gekommen sein, nie­mals würde unsere Zeit, ein Kind derselben, daS Lickt der Wissenschaft, die Freiheit und die Menschenwürde zu ihrem Panier erhoben haben.

DaS Prinzip der Freiheit und Einheit in der deutschen Geschichte.

Diese unsere geschichtliche Begebenheiten stehen in einem großartigen organischen Zusammenhänge unter sich; von zwei Prinzipien wurden sie geleitet: von dem Stre­ben nach Freiheit und Unabhängigkeit der Völker und Individuen, und von der Nothwendigkeit, die Auflösung der Völker und der Gesellschaft durch einen einheitlichen Reichsverband zn verhindern. Einheit und Freiheit waren |

die sich bekämpfenden,Gegensätze, welche zu keiner befrie­digenden Lösung gelangen konnten.

Die Kirche vermehrte die Kluft dieser Gegensätze, und ließ keine Aussöhnung zu. Unter den Carolingern war sie eine fügsame Magd; als sie von ihnen groß gezogen, ward sie eine unversöhnliche Feindin der königlichen Macht, aus eigner Herrschbegierde, und als sie sich mit den Habsburgern vertragen und von diesen nichts zu fürch­ten hatte, verfolgte sie das Volk mit Erpressungen aller Art und schändlichen Ketzergerichten. Der Unfriede folgte ihr nach.

Das Christenthum verkündet den Frieden und die Liebe, das Kirchenthum brachte uns aber die Zwietracht und außer vielen andern Kriegen auch noch den drei­ßigjährigen Krieg. (Forts, folge),

0 Ein Wort über die zu erwartende Verfassung der evangelischen Kirche.

(8. DerorimmrSbllut Rr. 15, 4 Nu 1848 )

1.

Die gewaltigen Stürme unsrer Zen haben wie aus dem colinschen, so auch aus dem religiösen Gebiete Be­wegungen bervorgebracht, wie denn bürgerliches und re- ligiöseS Leben im engsten Zusammenhang stehe. DaS Alte ist vergangen, es ist Alles neu geworden. c±ou lange sehnten wir uns heraus aus dem Drucke, Den, jetzt Ecrilob vernichtete, Srneme aus beiden eben ange­führten Gebieten des menschlichen Lebens, norbwendig mit stck brachten. Wünschte man im bürgerlichen Leben Dencnilickkeit, so war eS folgerecht, wenn man dasselbe auch im religiösen oder näher kirchlichen verlangte; drang man im politischen Leben aus Gleichheit vor Dem Gesetz, freies Vereinigungsrecht, kräftige Volksvertretung, waS lag näher, als Gleichstellung aller Confessionen, daS Recht neue religiöse Vereine stiften zu dürfen, Bethei­ligung der Gcmeindcmitglieder bei Behandlung kirchlicher Angelegenheiten zu fordern?

Unsre Tage haben uns auf dem bürgerlichen Gebiete die ersehnten Veränderungen gebracht, sie bringen unS dieselben auch auf religiösem Gebiete. Nassau geht auch in dieser Beziehung wieder voran, indem durch die oben bemerkte Verordnung schon die nöthigen Bestimmungen erlassen sind, die Verfassung ins Leben zu rufen.

Damit nun d i e Mitglieder der evangelischen Kirche, die geringe Kenntniß von Kirchenverfasfnng im Allgemei­nen und der Wichtigkeit ihrer besondern Formen haben, die­selben etwas näher kennen lernen, will ich einige Worte über diesen Gegenstand sprechen und zuerst über Kir­chenverfassung im Allgemeinen, sodann über die Entstehung und die Art der verschiede-