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No« 64

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Der Bolkssreund.

Alles für das Volk, und Alles durch das Volk!

Wiesbaden.

Mittwoch, den 24. Mai.

1848.

Gedanken über das Grundgesetz der deutschen Nation von Dr. Zais.

(Fortsetzung.)

Karl der Große ist der Schöpser Europas, er ist ins­besondere der Retter Deutschlands, ein zweiter Herrmann. Denn einmal brachte er die Vereinigung aller deutschen Völker zu Stande; dann setzte er dem Andrang der Slaven, welche bis in das Herz Deutschlands vorge- drungen waren, und die durch die Völkerwanderung 'ntblößten deutschen Wohnsitze inne genommen hatten, in Ziel; endlich unterwarf er sich diese Eindringlinge und steckte dem Reich gegen Osten seine Gränzen.

Unter seinem Enkel wurde Deutschland ein selbststän­diges Reich, und durch diese Einheit die Eristenz der Deutschen, für alle Zeiten gesichert. Die Wachtposten, die er gegen den Osten ausstellte, die Markgrafen, wuch­sen im Verlaufe der Zeit durch den Krieg mit den Frem­den zu Mächten heran, welche die wiederholt aus Asien ;eranstürmenden Barbarenheere zurückschlugcn, und die deutsche Gesittung retteten.

Das deutsche Königreich, ein Wahlreich.

Das deutsche Königthum war es, welches vom 9ten , iS 18ten Jahrhundert die deutschen Völker zu einem ein­zigen Volke verknüpfte. Dieses Königthum verläugnete durchaus nicht den Ursprung germanischer Sitte und Freiheit. In Frankreich gestaltete es sich anders als in Deutschland; dort wurde eS unter einem fremden er­oberten Volke zu einer Herrschaft und die Staatseinrich- tung die des Heer- und Lehnwesens; hier aber waren -ie rein deutschen Völker obgleich durch Waffengewalt ge­nöthigt, doch mit Beibehaltung ihrer ursprünglichen Frei­zeit in einen gemeinsamen Staatsverband getreten. Dies­er Staatsverband wurde durch die Sendboten des Königs und seiner Beamteten vermittelt und beeinträchtigte mehr ras Ansehen der alten Geschlechter als die Freiheit des solks. Das Königthum war daher die Reichswürde nit der Obliegenheit den Reichsverband zu erhalten, das Reich zu mehren, den Heerbann auszubieten und den Rechtsbestand zu sichern; aus den Reichsversamm- lnngen aber wurden die Staatsangelegenheiten verhan­delt und die Beschlüsse gefaßt. Das Königthum war daher eine öffentliche Würde, ein Gemeingut; denn das Reich bestand in der Gemeinschaft aller freien Männer und die höchste Reichswürde konnte daher nicht das Ei­genthum eines Einzelnen, nicht das Erbe einer Familie kin. Vererbte auch bei einigen Geschlechtern das- nigthum von Vater auf Sohn, so geschah dieß doch nur in Uebereinstimmung und mit Genehmigung der Reichsversammlung, und als das Reich in Verfall ge­bieth , mit Beistimmung und Wahl der Kurfürsten. Von

den konstitutionellen Ideen, die heut zu Tage gang und gäbe sind, findet man bei den Alten keine Spur. Hatte der König das Zutrauen der Nation verscherzt, so wurde er abgesetzt und ein anderer erwählt.

Das Dienstverhältniß der freien Männer zum König und Heerführer war wie in den germanischen Zeiten so auch noch im Mittelalter nicht nach unsern Begriffen das eines leidenden Soldatengehorsams, sondern einer freien Genossenschaft, wo einer für den Andern daS Leben zu lassen verbunden war. An der Stelle des blinden Gehorsams verband unverbrüchliche Treue rind Ehre die Waffengenossen.

Aus allen diesen Grundzügen geht hervor, daß die Wurzel deS deutschen Volkslebens die Freiheit war; ein Kern, aus dem seit Jahrtausenden ein die Welt überschatten­der Baum hervorgewachsen, dessen Früchte der innern Naturnothwendigkeit zu Folge, Früchte der Freiheit sein müssen.

Die Wahlfreiheit und die Kaiserwürde.

Es wird der freien Königswahl der Vorwurf gemacht, daß sie die Ursache unzähliger Bürgerkriege, die Ursache der Auflösung des Reichs gewesen sei. Aber die Wahl­freiheit hatte keine Schuld daran, sondern der Ungehor­sam der Fürsten und Völker, welche sich der Wahl nicht fügen wollten, welche stets in dem Streben nach eigner Selbstständigkeit sich einer Centralgewalt, die ihre Frei­heit beeinträchtigen könnte, nicht unterwerfen wollten. Dazu war noch durch die Einmischung des Papstes mit seiner Hierarchie, und die eigenthümlichen Vorstellungen, welche sich an die Kaiserwürde knüpften, ein ganz frem­des verwirrendes Element in die germanische Denkweise hineingekommen. Die römische Kaiserwürde, nur den Königen der Deutschen bestimmt, war ein Gnadengeschenk des Papstes, ein gleichsam von Gott verliehenes, also außer dem Bereiche der Volkswahl; jene war daher ihrem Begriff nach dem freien Königthum entgegengesetzt und es verband sich mit ihr die Vorstellung absoluter Macht­vollkommenheit und von einem überkommnen Erbe des alten römischen Reichs.

Diese Ideen, von der römischen Geistlichkeit genährt, der Herrschergewalt schmeichelnd, fanden bei den Kaisern williges Gehör. Mit den fremden Ideen zog auch das fremde römisch kaiserliche Recht in das Land und un­tergrub das öffentliche Gerichtswesen und das freie Recht.

Der Papst aber benutzte die Uneinigkeit der Fürsten, um für seine Kirche Gewinn daraus zu ziehen. Die Hierarchie, eine geschlossene Körperschaft, ein organisirter Staat, wollte sich vom Reick nicht nur unabhängig machen, sondern dieses selbst beherrschen.

Die Kaiserwürde trifft daher ein Theil des Vorwurfs und des Nachtheils, welche man aus der freien Königs­wahl herleiten will. ( Forts, folgt.)