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Der Velksfreund.

Sobald wir Deutschen eine Nation stufe, sind wir die erste.

S e u m e.

Wiesbaden. Sonntag, den 30. April 1848.

Oeffenlliche Bekanntmachung

In der Bekanntmachung vom 25. 6. M. haben wir bereits er­wähnt, daß das 1. Bataillon des 2. Regiments der Nassauischen Truppen an den Gefechten, welche die Einnahme von Freiburg begleiteten, wesentlichen Antheil genommen hat.

Da der immittelst etwas verspätet eingegangene Bericht des Commandanten des Herzoglichen 2. Regiments, d. d. Freiburg den 24. April darüber nähere Nachrichten enthält, so werden die- - selben hierdurch mitgetheilt:

Unsere Truppen fuhren am 23. dieses, um 8 Uhr Abends von Carliruhe über Offenburg nach Freiburg. Um 573 Uhr Morgens kamen sie in dem dortigen Bahnhof an. Sie formirten sich dort sehr bald und stellten sich zur Deckung der Eisenbahn auf.

Nach 8 Uhr langten daselbst noch 1 Badisches und 2 Hessische Bataillone an, sowie 2 Schwadronen und 4 Geschütze. Der zwei­ten leichten Compagnie unsres Bataillons wurde die Deckung des Bahnhofs anvertraut.

Der nun beginnende Kampf wurde auf beiden Seiten der Stadt durch Lirailleurgefechte und Beschießen der Barrikaden vor der ~~era»t'-wte ÄsMflwr eröffnet. Aus dem linken FMget kvmmaii« dirte Obristlieutenant Gerau, auf dem rechten, Major Weber; als unsre Kolonne nach dem Kanonenfeuer zum Angriff schritt, wurde sie aus den vor dem Thor liegenden Gartenhäusern be­schossen; Freiwillige von unsren Truppen vertrieben die Aufstän­dischen aus denselben, oder nahmen sie gefangen.

Unser Bataillon marschirte darauf mit den Badnern gegen das Thor; als sie um die Ecke des Wegs bogen, erhielten sie eine Kartätschenladung, die besonders den Badnern viele Leute ver­wundete. Die Tirailleure machten hierauf eine Bewegung in die Flanke, worauf sie rasch in die Stadt gelangten.

DaS Bataillon erbeutete 2 Kanonen und 2 Fahnen.

Leider hat sich die erste Nachricht, daß nur Wenige leicht ver­wundet seien, nicht bestätigt. Soldat Wilhelm Michel ist ge­blieben. Lieutenant Eyring wurde schwer blessirt; die Aerzte hoffen jedoch seine Genesung. Sergeant Ernst und Korporal Best wurden stark blessirt. Außerdem erhielten nur noch Wenige leichte Wunden, die nicht zum Kampfe unfähig machten.

Unter den .Aufständischen wurde auch eine Anzahl Franzosen und Schweizer gefangen genommen, ein Beweis, daß die Füh­rer des Ausstandes fremde Hülfe zur gewaltsamen Durchsetzung ihrer Plane herbeigerufen haben.

Nach den letzten offiziellen Nachrichten vom 26. dieses, steht das 1. Regiment mit beiden Bataillonen und einer halben Nassaui­schen Batterie kn Mannheim, das 2. Bataillon des 2. Regiments in Bruchsal, das 1. Bataillon des 2. Regiments in Freiburg.

Außer dem Gefecht in Freiburg vom 24. dieses hat nach obi­gen Berichten kein Kampf stattgefunden.

Die Ereignisse von Mannheim beschränken sich, was unsre Trup­pen betrifft, auf unblutige Reibungen zwischen einigen Soldaten und Sensenmännern. Unser Bataillon wurde in die Ka­serne consignirt. Der Nassauische Wachposten an der Rheinbrllcke, aus einem Sergeant und 16 Mann bestehend, zog sich vor einem andringenden bewaffneten Bolkèhaufen über die Brücke in die Rheinschanze zurück.

Zwischen Bäurischen Truppen und den Revolutionärs in Mann­heim ist es zu einem Gefechte gekommen, dessen Einzelheiten noch nicht näher bekannt sind.

Wiesbaden, 27. April 1848.

Herzoglich Nassauisches StaatSministerium. Hergenhahn.

*** Republik oder Monarchie? (Dritter Artikel.)

Der Volkssreund hat seinen dritten Artikel einige Tage lang in der Feder behalten. Nicht, als ob er sich besonnen hätte, was Republik oder Monarchie sei. Das ist leicht gesagt. Republik nennt man einen Staat ohne Fürsten, Monarchie einen Staat mit einem Für­sten. Aber darüber hat er sich besonnen, ob denn wohl bei einer Republik noch irgend ein neues Recht zu denjenigen zu erwerben sei, welche wir in der freien Monarchie bereits besitzen? Doch je mehr er sich darüber besann, desto weniger konnte er entdecken. Sobald un­sere neue Verfassung in das Leben eingeführt ist, be­sitzen wir alle Rechte, welche die allerfreieste Republik ihren Bürgern gewähren kann, und überdieß noch den unberechenbar großen und wichtigen Vortheil, daß die höchste Staatsgewalt nicht der Zankapfel der Parteien, nicht der lockende Erwerb eines Ehrgeizigen oder Herrsch- süchtigen werden, und daß diese höchste Staatsgewalt nicht über dem Gesetze steht und sich nicht über das Gesetz stellen kann. Dabei ist die stärkste Bürgschaft und sicherste Gcwährleistnng, welche in den menschlichen Dingen gedacht werden kann, in unserer Verfassung gegeben.

Diese Bürgschaft besteht einmal darin, daß kein Ge­setz gegeben und keine Steuer aufgelegt werden kann ohne die Einstimmung und Bewilligung des Volkes durch seine Landstände; sodann darin, daß jeder Beamte, und daß namentlich die Minister, ohne deren Unter­schrift keine Verfügung ausgeführt werden darf, verant­wortlich sind; ferner darin, daß Jeder darf drucken las­sen, was er zu klagen oder Gutes vorzuschlagen hat; endlich darin, daß das Volk die Waffen trägt. Ein bewaffnetes Volk ist seiner Freiheit sicher und ge­wiß. Wir haben alle Rechte, welche auch die freieste Republik geben kann! So mußte der Volksfreund ur­theilen.

Wußte er nun auS der Geschichte, daß es auch Zwangs-Republiken gegeben hat, in welchen daS Recht des Bürgers eben so schlimm mißhandelt worden ist, als es der Großmogul oder der Türkische Kaiser gethan haben; hatte er in der ganzen Geschichte kaum Fürchterlicheres gelesen, als das, was in der Römischen Republik und in der ersten Französischen Republik ge­schehe!: ist: so war er sehr bedenklich dabei, als in Deutschland Leute auftraten, welche mit allen den Rech­ten noch nicht zufrieden waren, die ihnen die neue Ver­fassung verbürgte. Dazwischen dachte er doch: Vielleicht wissen die Etwas, woran Du noch nicht gedacht hast. Laß sehen! Da kamen denn die Aufforderungen von Hecker und Struve. Was stand darin zu lesen?