Dieses Blatt erscheint, Montags auè- Anzeigen aller Art werden in diesem
genommen, täglich, und kostet jährlich —T Blatte ausgenommen und kostet die
3 fl. Bei allen Postämtern so wie Asi Zeile (Petitschrift) 4 kr. — Grö-
n der Stein'schen Buchdruckerei ttv» ßereSchrift wird nach dem Verhält-
;u Wiesbaden werden Bestellungen nisse des einzunehmenden Raumes
hierauf angenommen. berechnet.
Der Volksfreund.
Sobald wir Deutschen eine Nation sind, sind wir die erste.
Seume.
Wiesbaden. Mittwoch, den 26. April 1848,
Für Wiesbaden und die Umgegend, soweit der „Volksfreund" durch Boten befördert wird, oerden jederzeit Bestellungen auf denselben bis zum 1. Juli d. J. zum verhältnißmâsiigen Vreise angenommen in der I. A. Stein'schen Zuchdruckerei in der Mauergaffe, sowie in der Schreibmaterialienhandlung von G. PH. Lippe n der Goldgaffe.
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Oeffentliche Bekanntmachung
Die Nassauischen Truppen sind mit dem im Groß- erzogthum Baden zusammengezogenen siebenten deutschen simee-Corps vereinigt worden. Sie sind dazu bestimmt, rs deutsche Vaterland gegen Einfälle bewaffneter Zunge aus Frankreich und der Schweiz zu sichern und en Bürgerkrieg, der den Fremden unsere Grenzen ceisgeben würde, in seinem Keime zu ersticken.
Das zweite Regiment nebst der Artillerie liegt gc« -enwärtig in Mannheim; die zweite leichte Compagnie es ersten Bataillons ist im Bahnhof zu Heidelberg ge- lieben. — Nach dem heute eingetroffenen Bericht ist z-wohl für die Einquartirung als die Verpflegung der Truppen auf das beste gesorgt, und der Gesundheitszu- tand gut.
Das erste Regiment ist heute von Wiesbaden aus er Eisenbahn nach Heidelberg befördert worden.
Zur Beruhigung der Familien der ausgerückten Mannschaft wird die Regierung stets sowohl über den Stand er Truppen, als über deren Gesundheitszustand und ie sie berührenden Ereignisse genaue Berichte veröffent- chen. Wir warnen, unverbürgten Gerüchten Glauben zu schenken.
Wiesbaden, den 24. April 1848.
Herzoglich Nassauisches Staatsministerium. Hergenhahn.
Hin Zeugniß Karl Zeuners in Nordamerika, über sie Nichtswürdigkeit des heimlichen deutschen Gerichts, mitgetheilt von Wilhelm Schulz. (Forts.)
Im Anfang des Jahres 1836, es mag im Februar gewesen sein, hatte ich ein Verhör bei Georgi während deS Abends, worin er namentlich auf unsre Ansichten über den politischen Eid inquirirte und ob ich wüßte, daß eS in Butzbach unter den jungen Leuten zum Sprichwort geworden sei: — Der hat einen liberalen Eid geschworen — welche Worte ich hier zum erstenmale hörte. In seinen Wuthanfällen äußerte Georgi gegen mich, daß eS durch Weidig bei den jungen Leuten in Butzbach weit genug gekommen sei, man könne die fal
schen Eide bei Dutzenden haben. Kurze Zeit nach diesem Verhör wurde ich aufgefordert, mein Protokoll, daS ich schon vor einem halben Jahr über den Disput Kuhl'S mit dem Gensdarmen gemacht hatte, eidlich zu bekräftigen. Der Umstand, daß bei ähnlichen Wirthshaus- vorsällen der Sachbestand jedesmal kurze Zeit nach dem Vorfall von dem Gerichte untersucht und gewöhnlich nach den von den Gensdarmen auf ihren Diensteid gemachten Angaben entschieden wurde, und daß gerade dieser an und sür sich ganz unbedeutende Vorfall erst nach einem Verfluß von beinahe einem Jahre in Untersuchung gezogen wurde, und daß ich nach einem anderthalbjährigen Verfluß meine in Bezug darauf gemachten Angaben eidlich bekräftigen sollte: erregten bei mir den Verdacht, daß diesem Allem ein anderer Zweck unterliege, und daß man mit diesem Vorfälle aus anderem Grunde so viel Wesens mache, als um Kuhl, den geheimen Polizeioffizianten, wegen des Ausdrucks, „er hält sein Maul" gegen einen öffentlichen Polizeioffi- zianten, zu bestrafen.
Aus diesem Grunde und aus dem Grunde, daß mich der verlangte Eid beunruhigte, beschloß ich, den verlangten Eid nicht zu schwören, um zu erfahren, wie weit man in dieser Sache noch gehen werde. Ich erklärte sofort dem Georgi, daß mich dieser von mir verlangte Eid in meinen gegenwärtigen Verhältnissen als Gefangener beunruhige, weil ich von so langer Zeit her keine bestimmten Erinnerungen mehr habe; daß es mir einmal scheine, als habe Kuhl diese Worte geäußert, und dann wieder, als ob er sie nicht geäußert habe; und daß eS gegen mein Gewissen sei, über einen solchen geringfügigen Gegenstand einen Eid zu schwören. Die lang andauernde Gefangenschaft hatte mein Gemüth sehr reizbar und empfindlich gemacht; und um mir die in meinen damaligen Verhältnissen sehr nothwendige Gemüthsruhe zu erhalten, hätte ich aus keinen Fall den von mir in dieser Sache abgeforderten Eid geschworen. Ans meine Einwendungen wurde mir erwiedert, daß das Gericht den Eid verlange, daß ich dem Gesetze Folge zu leisten habe und daß, wenn ich auf meiner Weigerung den Eid zu schwören, beharrte, Zwangsmaßregeln gegen mich in Anwendung gebracht werden würden. Diese Drohung reizte mich noch mehr zum Widerstände an und bestärkte meinen Verdacht, daß der Sache ein anderer Zweck zu Grund liege. Nachdem ich mich vergebens an das Hofgericht um Abstellung der Zwangsmaßregeln gewandt hatte, wurde mir die erste Woche von einem Tage zum andern die gewöhnliche warme Kost entzogen; dann in der zweiten Woche nur von drei zu drei Tagen warme Kost verabreicht, dann in der dritten Woche nur von 8 zu 8 Tagen und in der vierten Woche noch eine Kette dazu angelegt, mit