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No. 38.

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Der Velksfnuâ

Sobald wir Deutschen eine Nation sind, sind wir die e r st e.

Seum e.

Wiesbaden. Sonntag, den 23. April 1848.

*t* Die Parlamentswahl.

In einer am Abend des 20. d. im Adler stattgehab­ten Versammlung der Wahlmänner der Stadt Wies­baden ist der Präsident H e rgenh ah n als Wahlkandidat zum Deutschen Parlament für den hiesigen Wahlbezirk aufgestellt und neben den bekannten für diesen Mann sprechenden Gründen hauptsächlich auch aus dem Grunde einstimmig angenommen worden, weil es unverkennbar von der größten Wichtigkeit ist, wenn der Präsident deS Ministeriums als Mitglied des deutschen Parlaments stets an der Quelle schöpfen und die von diesem über das ganze deutsche Vaterland ausgehenden Rechten in das Ministerium, dessen Präsident er ist, rein und klar hinein leiten, und dadurch dasselbe stets aus der Höhe der Zeit halten kann.

Die Gesellschaft, welche von dem Regierungsrath Hehn er geleitet wurde, beschäftigte sich sodann noch nit der Frage: Ob das Parlament aus einem Ober- und einem Unterlaufe, wie in Nordamerika, be­stehen , und wer das Oberhaus, den Senat wählen solle? Man entschied sich endlich dafür, daß die Wahl von der Volksvertretung und der Regierung ge- neinschaftlich in der Weise etwa vorzunehmen sei, daß ie erstere dieser die Betreffenden zur Genehmigung vor- chlägt. Man hielt diesen Weg für den zweckmäßigsten, seil

1) dadurch besondere zeitraubende Wahlen vermieden würden, und hauptsächlich

2) weil man in Zukunft die Regierung nur als den reinsten Ausdruck des Volkswillens ansehen könne und dürfe.

Dieser zweite Grnnd wurde nach vielen Seiten hin besprochen und in Erwägung gezogen Es war indes­sen, wie eS unS vorkam, bei dieser Diskussion wieder die Doktrin dies Festhalten an Lehrsätzen und die Nachahmungssucht zu vorherrschend. Der ersten sich ganz zu entschlagen, würde ein eben so großer Fehler sehn , alS die gänzliche Nichtbeachtung der in der Ge­schichte vorliegenden Beispiele d. h den Vorgang ande- er Staaten gar nicht berücksichtigen zu wollen. Aber eben so. gefährlich, vielleicht noch gefährlicher, ist daö zu weit getriebene Festhalten an Lehrsätzen und Bestreben anderen Staaten nachzuahmen Beides führt zu leicht ganz und ehe man sich versieht, von dem Boden hin­weg, auf welchem man sich zu bewegen har, man ver­liert über dem Blick nach dem Zustande, wie er seyn ollte, den Zustand, wie er ist, aus dem Auge. WaS muß die Folge sein, man wird unpraktisch d. h. man will etwas, was auf den gegebenen Zustand nicht paßt. Es können StaatSeinrichtungen in Nordamerika, Eng­land und Frankreich sich sehr wohl bewährt haben, und doch würde man unseren Zuständen Gewalt anthun, also

das zu erreichende Ziel ganz verfehlen, wollte man die StaatSeinrichtungen auf unsere Zustände setzen. Man bedenke nur den himmelweiten Unterschied zwischen dem Charakter der Deutschen und demjenigen der genannten Nationen. Man bedenke nur, wie diese schon in ihre Staatseinrichtungen hinein gelebt sind und wie weit wir Deutschen ihnen in dieser Beziehung nachstehen.

Es kann ferner etwas im Lehrsatz ganz wahr und richtig sein und in der Ausführung unter gegebenen Umständen doch noch gar nicht möglich. Und daS ist es eben, worauf wir durch die Art und Weise, wie die oben erwähnte Frage in jener Versammlung erörtert worden ist, zurückkommen müssen. Indem nämlich die Versammlung den Grund ad2als schon feststehend annahm, gerieth sie offenbar über die gegebenen Zu­stände hinaus. Man unterstellt in diesem zweiten Grunde ein Verhältniß,. wie cs demnächst hoffentlich in allen deutschen Ländern bestehen wird, welches aber jetzt durchaus noch nicht besteht. ' Man sieht die Regierun­gen nämlich jetzt schon als den reinen Ausdruck des Volkswillens an, was sie doch offenbar noch zur Zeit nicht sind; man sehe sich nur um in Oesterreich, Preu­ßen, Baiern, Hannover, Sachsen. Kanu man von den zur Zeit noch bestehenden Regierungen d. h. von den Personen, aus welchen sie zusammengesetzt sind, sagen, daß sie der reine Ausdruck des VolkSwillens sind. Diese Frage muß verneint werden. So lange diese Frage aber zu verneinen ist, muß das Volk das Heft, was es in der Hand hat, auch in der Hand behalten, und wenn diese Frage nie bejaht werden kann, so kann das Volk auch das Heft nicht aus der Hand geben, sonst sieht es schlimm mit der Volkssouveränität aus, und an dieser wollen wir festhalten. Das Volk wird also ohne sie zu gefährden, noch zur Zeit die Wahl des Oberhauses, welches bei dem deutschen Parlamente die einzelnen Länder als solche zu vertreten hat, wohl so wenig der Regierung überlassen können, als es die­ser die Wahl deS Unterhauses je überlassen wird und kann, welches die ganze Nation als solche ver­treten soll.

Die Zeit allein kann uns lehren, ob das Volk die Wahl des Oberhauses aus der Hand geben kann, denn in dem Grundsatz der Selb st re g ie rn n g ist unser politisches Glaubensbekenntniß enthalten, dieser Grund­satz macht dasselbe ganz aus.

Es ist dieses auch das Glaubensbekenntnis: des Man­nes , welcher die fragliche Versammlung geleitet hat. Sehr wünschenswerth wäre cs daher, wenn auch dieser Mann zu denjenigen gewählt würde, welche das Her- zogthum Nassau in der konstituirenden Nationalversamm­lung vertreten sollen. Dieser Mann ist ein Sohn deS Volkes, sein Vater war Schultheis zu Menöjelden, im