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Dcr Volksfttund.
Sobald wir Deutschen eine Nation sind, sind wir die erste.
S e u m e.
Wiesbaden. Donnerstag, den 20. April 1848.
ist Keine Doppelwahlen!
Mit demjenigen, was mehrere Bürger Wiesbadens :inb Freunde der Freiheit, Ordnung und des Rechtes in ver Beilage zur Freien Zeitung Nro 47 über das We- en und die Thätigkeit des hiesigen WahllComites aus- ;esprocken haben, sind wir vollkommen einverstanden. Die Wahlkomites sind sowie die mittelbaren Wahlen in Ergebniß des M i ß t r a u e n s und der Furcht. Wie sind die Wahlkomites überhaupt entstanden? Der an sich ungerechte Vorwurf, daß das System der Volksvertretung aus Mechanik, Täuschung, Zufall beruhe, rifft gar sehr die Wahlkollegien, welche man so unbe- ehenö in unserm deutschen Wahlgesetze ausgenommen und selbst bis zu dreifachen Wahlen verfeinert sieht Frankreich hat seine Gemeinden zerrissen und Freiheit und Gleichheit versprochen; nun fürchtete man Pöbelvahlen und erfand die Wahlkollegien. Deutschland 'ann, durch ein tüchtiges Gemeindewesen unmittel- are Wahlen gewinnen, die nicht Pöbelw atzen sind.
c f Dahlmann Politik 8 156.
DaS von sehr vielen Seiten bei uns bethätigte Streben, die großartige Bewegung unserer Tage in die Hand zu nehmen, um sich derselben zur Erreichung dem Volkswohle fremder Zwecke zu bemächtigen, anstatt dieser Bewegung aus vollem Herzen als aufrich- igcr Volksfreund sich anzuschließen, hat uns durch das neue Wahlgesetz mit den mittelbaren Wahlen be- chenkt.
Dasselbe Streben hat uns das Wahlkomite be- cheert und steht nun jetzt auf dem Punkte, uns mit inem Ergebnisse der Wahlen der Wahlmänner zu be- lücken, welches hoffentlich jedem Unbefangenen die Augen öffnen und, wir erwarten es mit Zuversicht, die in en 13 Vierteln von Wiesbaden heute gewählten Wahl- Msschüsse veranlassen wird, jenem selbstsüchtigen Stre- en ein Ziel zu setzen.
Das Wahlkomite hall nämlich als Beilage zur Freien Zeitung, worüber jene Bürger Wiesbadens, gleich uns ntrüstet sind, eine Liste der zu wählenden Wahlmänner, i! Tage gefördert und durch den derselben vorangedruck- en Eingang die Schaafe in den Pferch zu reiben gesucht, wir meinen den Satz des Einganges, oelcher sich darauf bezieht, daß es zur Vermeidung von Doppelwahlen und der durch den Schluß des §. 24 es neuen Wahlgesetzes vorgeschriebenen weiteren Wahrn rathsam sein möchte, nur Wahlmänner auö dem b e t r eff e n d e n Bezirk zu wählen.
Doppel wählen sind aber gar nicht mög- ich, wenn das Ergebniß sämmtlicher Wahlmännerwah- en aller 13 Stadtviertel in ein Ergebniß zusammen- estellt wird und dieses muß geschehen. Denn
geschieht dieses nicht, so haben wir eben nur das Ergebniß von Stadtviertelwahlen, aber nicht das Ergebniß der Wahlen der ganzen Stadt, und wenn wir in Wiesbaden wählen, so wollen wir doch auch für Wiesbaden wählen, und wenn wir in den einzelnen Vierteln die Wahl vornehmen, so geschieht dieses wahrhaft nicht, um für die einzelnen Viertel zu wählen, sondern nur um das Wahlgeschäft zu vereinfachen oder zu erleichtern.
Um zu ermitteln, welche Männer nach der relativen Stimmenmehrheit aus der heutigen Wahl für die Stadt Wiesbaden als Wahlmänner hervorgegangen sind, werden die Wahlausschüsse der 13 Viertel sofort veranlassen, daß das Ergebniß der in den 13 Vierteln heute aufgenommenen Protokolle zusammengestellt wird, um den allein wahren Zweck zu erreichen, nämlich den Ausdruck des Gesammtwillens der ganzen Stadt, zu ermitteln
Fragt man, wer diese Zusammenstellung machen soll, so antworten wir und der Gesetzgeber wird uns nicht widersprechen: sämmtliche 13 Viertels - Wahlausschüsse zusammen.
Fragt oder zweifelt man vielleicht, wer den aus dieser Zusammenstellung hervorgehenden Wahlmännern die Legiümationsurkundc ausstellen soll, so antworten wir abermals und zwar a u f b e n Grund des §. 21 des neuen Wahlgesetzes: sämmtliche 13 Viertels-Wahlausschüsse zusammen.
Die Richtigkeit dessen, was wir hier behaupten, erläutern wir durch ein einfaches Beispiel. Der N. hat in seinem Viertel, in welchem er wohnt und Clique zu machen verstanden hat, und in welchem wohlgemerkt, die Schaafe sich mi t der Furcht vor D o p p e l w a tz- len in den Pferch haben treiben lassen d. h. nur in dem Viertel gewählt haben, bei 130 Wählern 70 Stimmen. Der O, welcher noch nicht so lange in demselben Viertel aber schon längere Zeit in Wiesbaden wohnt, und das Vertrauen eines über sein Viertel weit ausgedehnten Kreises genießt, und in seinem jetzigen Viertel oder überhaupt eine Clique oder irgend ein Manövre zu machen unter seiner Würde gehalten hat, erhält in seinem Viertel von den 130 Stimmen nur 20 Stimmen, in jedem der übrigen Viertel aber noch etwa 10, so hat dieser ein ausgedehnteres Vertrauen Genießende in der ganzen Stadt Wiesbaden zusammengenommen 140 Stimmen , während jener Viertelsmann nur 70 Stimmen hat, und dieser Viertels mann soll Wahlniann von ganz Wiesbaden, jener Vertrauensmann mit 140 Stimmen aber nicht Wahlmann sein? Jeder Unbefangene und die Wahlausschüsse der 13 Viertel mit uns, müssen vor einem solchen ganz neben dem wahren Zweck, dem Ausdruck des Gesammtwillens lie-