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No. 32.
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Der Volksfreunh.
Sobald wir Deutschen eine Nation sind, sind wir die erste.
S e u m e.
Wiesbadtlt. Samstag, den 15. April 1848.
%* Republik oder Monarchie? (Erster Artikel.)
Da stehn zwei fremde Wörter, und dahinter ein Fragezeichen. Soll das vielleicht bedeuten, man wisse ie zwei Wörter auf gut Deutsch nicht recht auszu- rrücken? Soviel ist gewiß, in diesen Tagen sprechen und streiten nicht Wenige über Republik oder Monarchie, die nicht bloß kein deutsches Wort dafür wissen, joudern auch keinen rechten Begriff davon haben. Darum will der Volksfrennd einmal in gutem, klarem Deutsch von der Sache sprechen.
Es gibt zwei Arsien von Staatsverfassungen, freie Verfassungen und Zwan gsverfassungen DieZwan gs- verfassung besteht nicht darin, daß Jeder, der dem Gesetze nicht gehorchen will, zu diesem Gehorsam gezwungen wird; daS muß in jeder Staatsverfassung geschehn, denn wer nicht hören will, muß fühlen, und die Gesetze müssen eben so gewiß gehandhabt, als ein Eid gehalten werden. Die Zwangsverfassung besteht auch nicht darin, daß Steuern ausgeschrieben und auf dem Zwangswege beigetrieben werden; Steuern müssen bei jeder Staatsverfassung gehoben werden, und die vereinigten Staaten von Nordamerika müssen solche eben so gewiß verlangen, als der Türkische Kaiser; so wenig eine Haushaltilng, eben so wenig kann ein Staatshaushalt ohne Einnahme und Ausgabe bestehen, und wer die Steuer nicht freiwillig entrichtet, der muß dazu mit Zwangsverfahren angehalten werden. Eine Zwangsverfassung ist vielmehr so beschaffen, daß das Volk lauter Pflichten und gar keine Rechte hat, die Regieren- en dagegen lauter Rechte und gar keine Pflichten ha- en. In einer Zwangsverfassung hat das Volk die Pflicht zu arbeiten, nicht aber das Recht, das zu besitzen, was es erarbeitet; Acker und Wiese, Haus und Hof, und fahrende Habe besitzt eS nur leihweise; Sie regierenden Herren sind die eigentlichen und wahren Besitzer, und wenn dem Pascha ein Haus gefällt, so sagt er dem, der es im Schweiße seines Angesichts erbaut hat: Fahre aus und hebe dich von dannen, und nimmt cs für sich. In einer Zwangsverfassung hat das Volk die Pflicht, Steuern zu bezahlen, nicht aber daS Recht, nach der Verwendung derselben zu fragen und sie nach dem Bedürfniß festsetzen zu helfen; der Türkische Kaiser sagt: So viel sollt ihr bezahlen; der Pascha schlägt für seine Person auch noch Etwas darauf; der Erheber nimmt nebenbei gleichfalls, was seinen Augen gefällt und was seine Hände greifen und fassen können; und was dann mit dem Gelde angefangen wird, danach hat das Volk Nichts zu fragen, und wenn Einer sich sie vorwitzige Frage einfaUen ließe, dem wird die Zunge, saS unruhige Uebel, ausgeschnitten und damit gründlich ur Ruhe gebracht. In einer Zwangsverfassung hat
das Volk die Pflicht, alle Beschwerden und Lasten so lange geduldig zu tragen, bis es den regierenden Herren beliebt, sie ihm abzunehmcn; nicht aber das Recht zu sagen, wo es der Schuh drückt, und nicht das Recht, zu bitten, daß ihm die Last abgenommen oder leichter gemacht werde; wenn vielmehr Israel zu Rehabeam kommt und spricht: Dein Vater hat unser Joch zu hart gemacht; so erhält es zur Antwort: Mein kleinster Finger soll dicker sein, als meines Vaters Lenden; mein Vater hat euch mit Peitschen gezüchtigt, ich aber mit Skorpionen. In einer Zwangsverfassung hat das Volk die Pflicht, auf Befehl die Waffen zu ergreifen, und ohne zu wissen, weßhalb, aus Tod und Leben gegen Jeden zu fechten, wider den eS geführt wird, nicht aber das Recht, zu seinem eigenen Schutze die Waffen zu tragen; nicht einmal eine Schlüsselbüchse darf ein Mann ohne Erlaubniß besitzen; wenn ein Metzger ein Schwein geschlachtet hat, so muß er das Messer wieder pflichtschuldigst abliefern, und wenn ein Ackermann seine Aernte gemäht hat, trägt er die Sense wieder gehorsamst zu der Obrigkeit, damit sie unter Schloß und Riegel gelegt werde. In einer Zwangsversaffung wird alles Regierungswesen heimlich abgemacht. Der Türkische Kaiser sitzt ganz still, und unsichtbar für das Volk, in seinem Schloß; ganz im Stillen werden da die Befehle gegeben und auch die Urtheile, selbst die Todesurtheile gesprochen; erfährt es denn der Vezier oder Pascha, welcher hingerichtet werden soll, nicht früh genug , was über ihn beschlossen ist, wenn der stumme Negersklave kommt, und ihm den seidenen Strick darreicht, mit welchem er erdrosselt werden soll? und merkt eS denn nicht Jeder, was cs zu bedeuten hat, wenn an einem schönen Morgen die Wellen des zwischen Europa und Asien fluchenden Meeres mit einem ledernen Sack spielen, worin die Leiche eines still Verurtheilten und still Ersäuften steckt? Viel Wissen macht Kopfweh; was der Gerichtete verbrochen hat, braucht Niemand zn erfahren, damit die böse Lust nicht zur Nachahmung reize; genug, wenn Jeder weiß, sein Kopf stehe nur so lange eö dem Großherrn gefalle, sicher zwischen seinen Schultern. In einer Zwangsverfassung wird nicht viel untersucht, ob ein Angeschuldigter wirklich ein Verbrechen begangen habe; gesteht er seine Missethat nicht gleich, so hat man Mittel, ihm den Mund aufzüthun: Daum- schrauben, Spanische Reiter, Schotlische Stiefeln, die venetianische Leiter und wie die Werkzeuge alle heißen, bringen einen verstockten Missethäter schon zum Beichten, denn am Ende ist es leichter, den Tod über sich ergehn zu lassen, als die Folter auszuhalten.
In einer Zwangsverfassung hat Niemand das Recht zu glauben, was er für wahr hält, und Gott anzubeten , wie er es als Gott wohlgefällig erkennt; wer nicht