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Der Velksfreund.
Sobald wir Deutschen eine Nation sind, sind wir die erste.
S e u m e.
Wiesbaden. Sonntag, den 9. April 1848.
Ein Zeugniß Karl Zeuners in Nordamerika,
über
oie Nichtswürdigkeit des heimlichen deutschen Gerichts, mitgetheilt von Wilhelm Schulz.
I. K^H i k
des gerichtlichen Verfahrens gegen Pfarrer Weidig, von Fr. Nöllner, Hofgerichtörath in Gießen.
Man wird es zu entschuldigen wissen, daß ich mit Schlechtem beginne: mit Herrn Dr. Friedrich Nöll- ner und seiner sogenannten Kritik des gerichtlichen Verfahrens gegen Pfarrer Weidig.
In einem seiner bekannten Wahnsinnsanfälle muß wohl der großh. hessische Hosgerichtsrath Georgi seinen neuen unglücklichen College» Nöllner gebissen haben, denn dieser Herr fängt jetzt gleichfalls zu wüthen an. Wehe meinen armen Landsleuten, wenn ein Georgi in der hessischen Justiz weiter um sich fressen sollte: dann wäre kein ehrlicher Mann seines Lebens vor ihr sicher, was freilich auch schon früher gelegentlich der Fall war.
Ein solches heilloses Durcheinander von ohnmäch- cigen Zornaüsbrüchen, von Unsinn, Plattheiten und Geschmacklosigkeiten, wie in der angeblichen „Kritik", mag sich kaum noch auf dem deutschen Büchermärkte gesunden haben, obgleich dieser von Amtswegen mit Dergleichen reichlich genug versorgt zu werden pflegt. Da ist 'oncentrirte Narrheit, womit sich — wenn sie nur gehörig verdünnt würde — unter den schützenden Privilegien deS hohen deutschen Bundes die Irrenhäuser aller acht und dreißig Bundesstaaten Jahrhunderte lang versorgen ließen. *)
In seiner bitteren und gerechten Zerknirschung spuckt Herr Friedrich Nöllner eine erstaunliche Gelehrsamkeit und Belesenheit mit einem Male aus. Macchiavell und Goethe, Ovid und Lessing, Schiller und Mirabeau, Solon und Gutzkow, Luther und Areopag, Chateaubriand und Cato, Thümmel und Seneca, Feuerbach und Jere-
•) Hier nur eine kleine Probe als Beleg, wie weit es auch dieser hessische Hosgerichtsrath im Deliriren gebracht hat: „In diesem durch die Grundsäulen des Staatslexikons befestigten Staate" — so heißt es S. 42 der „Kritik" — „möchte ich alsdann auch einmal die Stellung der Beamten sehen; die Freiheit duldete natürlich keine Gefängnisse, die Diebe und Hochverräter hätten vollauf zu thun, und nur die Inquirenten würden in peinliche Untersuchung genommen ! Die Ankläger treten mit einer Hitze und einem Geschrei aus, als käme Alles aus Phalaris glühendem Ochsen, die Richter hätten die Wuth einer zur Rache gereizten Hornisse, der zur Abkühlung der Erhitzten erforderliche Wind würde in einem Fischernetze gefangen und Deputationen der Fischweiber, der Obstweiber und der Halle beglückwünschten den Regenten am Ende des Jahres ob des segensreichen Elements." In dieser Tonart brüllt Hr. Dr. Friedrich Nöllner. Möge ihn das verehrte Publikum ja nicht mit dem „glühenden Ochsen" verwechseln. Doch das wird sehr schwer halten!
mias, Shakespeare und Herrn von Kamptz, Rabener und die „badische Strafgesetzordnung", Macrobius und die „Göttinger Nebenstunden", Phädus und Professor Hepp, Hegel und Chesterfield, Franz I. und die „Küste von Loango", Thomas Morus und Hosgerichtsrath Georgi, Sancho Pansa und Hr. Nöllner selbst, Dr. Gall und Jupiter — alle diese berühmten heidnischen und nicht heidnischen Schriftsteller werden vom hessischen Hofgerichtsrathe in articulo mortis zu Hilfe gerufen. Auf Seite 109 muß ihm gar noch der selige k. k österreichische Dichter und Lottogefälleadministrationsdirektor Ratschky singen von der „Weisheit Magd." Aber das Alles hilft nichts. Selbst „Ratschky singt" vergebens und Hr. Nöllner hat sich sehr, sehr blamirt.
Nöllner schreibt die Gedanken so vieler Anderen ab und hält es also für überflüssig, selbst Gedanken zu haben. Er schwatzt so viel nicht zur Sache Gehöriges und entbindet sich damit von der Pflicht, auf die Sache, die er zum Aushängschild genommen, irgendwie einzugehen. Seine schwachen Bedenken gegen das Institut des Schwurgerichts waren in der Schrift „geheime Inquisition" in ihrer ganzen Nichtigkeit bloßgestellt worden. Aber dieser Dr. Friedrich, dieser maulaussperrende Renommist der Wissenschaftlichkeit, der sich so wenig Gründe abnöthigen läßt als Fallstaff, da er gelogen hatte, wagt jetzt nicht einmal das Attentat eines Scheingrunds zur Stütze dessen, was er in den Tag hinein gefaselt. Man vergleiche sodann seine leeren Allgemeinheiten (S. 61 u. f.), wodurch er die hessischen Gerichte zu entschuldigen sucht, mit den von Welcker und mir mitgetheilten und beurtheilten Thatsachen; und man wird sich sofort überzeugen, daß es nur dem Blödsinne der geheimen deutschen Justiz möglich war, die Geisteskrankheit des unglücklichen Weidig nicht zu erkennen und den Kranken, der nach dem Züricher Gutachten als Gesunder behandelt und mißhandelt wurde, der Willkühr eines in Säuferwahnsinn verfallenen Todfeinds zu überlassen.
In seinem Irrsinn hat Nöllner die Unverschämtheit, nachdem in der Schrift „geheime Inquisition" die ganze Ungereimtheit einer Vergleichung der hessischen Militärgerichte mit der Jnry nachgewiesen war, darauf abermals zurückzukommen und diese abgebrauchte Sottise zu der feinigelt zu machen. Nebenbei leistet er wiederholt der hessischen Justiz den sehr schlechten Dienst, an das im Jahre 1833 gegen mich erlassene kopflose Urtheil zu erinnern, worüber durch den sreisprechenden Antrag des Untersuchungsrichters und das freisprechende Urtheil des Heidelberger Spruchcollegs schon im voraus 'der Stab gebrochen war. Dieser juristischen Mißgeburt haben sich nur Diejenigen zu schämen, welchen die Vaterschaft zur Last fällt. Daß dabei die militärischen Mitglieder