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No. 21.
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Der Belksfreunr.
Sobald wir Deutschen eine Nation sind, sind wir die e r st e.
Seum e.
Wiesbaden. Sonntag, den 2. April 1848.
Mit dem 1. April beginnt ein nenes Abonnement auf den Volks freund. Derselbe kostet bis 1. Juli d. I. in Wiesbaden fL 1. 30 kr.; in den übrigen Orten des Herzogthums Nassau, wo derselbe durch die Post bezogen wird, sowie iin Großherzogthum Hessen, in Frankfurt, Hessen-Homburg und der Provinz Hanau fl. 2. 5 kr.
Wahlbestechungeu in Gnglanö.
Das entehrendste Gewerbe des Stimmenhandels trieb .chânntlich und treibt theilweise jetzt noch in England und Schottland sein Wesen in großartiger Weise. Die Art, aus welche die schamlosesten Bestechungen betrieben werden, wollen wir hier unsern Lesern mittheilen Will eine reiche Körperschaft, oder sonst irgend ein Verein sich ein Gewinn bringendes Monopol, oder eine andere Vergünstigung verschaffen, so kauft sie nur eine Anzahl von Stimmen, und setzt mit ihnen im Parlament Maßregeln durch, die nur zur Befriedigung ihrer Selbstsucht dienen, das Nationalinteresse aber oft tödtlich verletzen. Jahre lang zuvor bemüht man sich, in den verfaulten Flecken *), oder an den Orten, wo wenige Wahlberechtigte sind, um die Gunst der Wähler, und kein Rang, noch Ehrgefühl hält die Käufer ab, den Gemeinsten zu schmeicheln, und sie zu bestechen. Kommt die Zeit der Wahl, so verwandelt sich das ganze Land in einen Markt, wo oft gegen große Summen die Hülfsmittel ur Unterdrückung der Masse des Volks und die Waffen des schändlichsten Eigennutzes feil geboten werden. Eigene Stimmenmäckler durchziehen die Orte, versichern sich der Stimmenden, und bieten nun die Parlaments- jsitze einzelnen Liebhabern, oder der Regierung an, die sie dann entweder für einträgliche Aemter im Tauschhandel, oder gegen baare Bezahlung ersteht. Hierbei nimmt man oft zu den lächerlichsten Aushülsen seine Zuflucht, um die Gesetze gegen Bestechungen zu umgehen; die ganze Lächerlichkeit und die sinnlose buchstäbliche Auslegung der englischen Gesetze kommt zum Vorschein. So kauft man z. B. von den Stimmhabern ganz unbedeutende Dinge um ungeheure Summen, und es ward oft erlebt, daß ein dürrer Hammel, eine Katze, oder ein Stachelbeerstrauch mit 2—3000 Pf. bezahlt wurde. Die Behörde hatte keine Macht, solchen Käufen zu wehren; denn es steht nirgends geschrieben, daß man eine Katze nicht um 3000 Pf. feil bieten oder kaufen dürfe; und ist gleich Alles überzeugt, daß die Katze das bloße Mittel der schändlichsten Gesetzumgehung ist, so wird doch der Buchstabe des Gesetzes gehandhabt: es darf eine Katze um jeden Preis verkauft werden. Macht nun der Verkäufer dem Käufer mit seiner Stimme ein freiwilliges Geschenk, so ist das wiederum
*) Verfaulte Flecken (rotten boroughs) werden diejenigen Orte genannt, welche einst Städte oder Burgen waren, jetzt aber auf die Trümmer eines einzigen, nur noch des Wahlrechts wegen unterhaltenen Hauses herabgesunken sind.
nicht verboten. Eine der grellsten derartigen Erscheinungen bot einst eine Wahl in der großen Stadt Liverpool dar. Es ward nämlich in der Nähe des Orts der Wahlversammlung eine Mauer errichtet, mit zwei kleinen runden Oeffnungen, über denen ein E und ein D standen. Sobald ein Wähler seine Stimme gegeben hatte, ging er zur Mauer und steckte seine Hand durch eine der Oeffnungen, durch E, wenn er für Ewart, durch D, wenn er für Dcnnison stimmte, und empfing von unsichtbarer Hand die bedungene Summe. Denn es gibt kein Gesetz, das verbietet, eine Hand durch eine Ocffnung in eine Mauer zu stecken, oder Geld in diese Hand zu legen, und da der Geber und der Empfänger schwören können, ,daß sie einander nicht gesehen, noch gesprochen haben, so können sie nicht verurtheilt werden. Diese Wahl Ewarts hatte über 90,000 Pf. gekostet, die theuerste nach der Wahl des Lord Milton in Norkshire 1807, die 130,000 Pf. gekommen war.
Wir haben unsern Lesern in obigem Artikel gezeigt, auf welche Art die Wahlberechtigung in einem freien Lande gemißbraucht wird. Der Hauptgrund, warum dieser schmähliche Mißbrauch so ungestraft getrieben werden kann, liegt einzig in der buchstäbliche n Auslegung und Anwendung der englischen Gesetze, worüb er Sinn und Geist derselben gänzlich unberücksichtigt bleibten. Eine solche buchstäbliche Auslegung der Gesetze gegen Wahlnmtriebe und dadurch bedingte Straflosigkeit der Stimmen-Kâufer und Verkäufer haben wir indessen für Deutschland nicht zu fürchten; die Wahlbcstcchungcn werden daher bei uns auch nicht in so plumper Weise ungestraft ausgeführt werden können. Indessen gibt es — außer den in allen freisinnigen Staaten stattfindenden Wahlbewegungen und öffentlichen und Privatbesprechungen über die Tüchtigkeit dieses oder jenes Mannes zum Wahlmann oder zum Vertreter — noch eine Art von Wahlbeherrschung, die kein Gesetz verbietet und keins bestrafen kann, die aber nichtsdestoweniger von der sich ihrer bedienenden Partei mit größerm Erfolg angewendet wird, als alle Bestechungen durch Geld, Aemter, oder sonstige materielle Vortheile — es ist die Bearbeitung der Gewissen im Namen der Religion! —
Wir fürchten nicht, daß sich eine solche Einwirkung auch in Nassau geltend mache, wie dies seiner Zeit von jesui,ti sch -römisch- katholischer Seite in einigen Kantonen der Schweiz (besonders in Luzern) stattgefunden