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Der Velkstttund.
Sobald wir Deutschen eine Nation sind, sind wir die e r st e.
S e u m e.
Wiesbaden. Freitag, den 24. März 1848.
[] Der neue Wahlgesetzvorschlag.
Parturiunt montes, nascetur ridiculus mus.
Die Deputirten-Kammer hat für die Bearbeitung des ihr aufgetragenen Wahlgesetz Vorschlages so viel Zeit für sich in Anspruch genommen, daß, da dem Vernehmen nach im Lause dieser Woche noch — heute ist Mittwoch — das Gesetz von beiden Kammern vollständig berathen, an die Regierung abgegeben werden soll, diejenigen, welche bei dem Vorschläge etwas zu erinnern finden, wenn ihre Erinnerungen nicht zu spät kommen sollen, sich sehr beeilen müssen, dieselben zur Kenntniß der Kammer zu bringen.
Da wir aber sehr vieles zu erinnern finden, wie sollen nun, was doch gewiß sehr, sehr zu wünschen wäre, diejenigen noch die Möglichkeit sich verschaffen, ihre Erinnerungen zeitig anzubringen, welche jetzt nicht das Glück haben, am Sitze der Volksvertreter-Versammlung zu wohnen.
Je weiter diese Möglichkeit für diese liegt, desto heiligere Pflicht ist es für diejenigen, welche hier wohnen , Alles aufzubieten, um zu verhüten, daß das Opus, genannt Wahlgesetzvorschlag, nicht in ein Wahlgesetz übergeht.
Möge cs uns hierbei nicht ergehen, wie es seiner Zeit Manchem, der nicht das Glück hatte in der Residenz zu wohnen, ergehen mußte, als die Aktien zur Taunus- Eisenbahn gezeichnet wurden. Denn die erst heute erfolgte Veröffentlichung des Wahlgesetzvorschlages durch den Druck in Verbindung mit der Nachricht, daß die ständische Berathung über denselben im Laufe dieser Woche noch beendigt werden solle, erinnert uns unwill- kührlich an jenes saubere Manöver bei der in das Land ergangenen Aufforderung zum Zeichnen der Tau- nuseisenbahnactien. Den Meisten der im Land wohnenden zum Zeichnen Lusttragenden scholl damals schon das in unseren Tagen so verhängnißvoll gewordene c’est trop- tard entgegen. Aber welcher himmelweite Unterschied zwischen damals und jetzt. Der Verlust, welchen die damals von dem c’est trop-tard Angedonnerten zu erleiden hatten, war ein rein materieller! Welcher Verlust droht aber heute den im Lande Wohnenden?
Der uns vorliegende Wahlgefitzvorschlag soll und kann der Natur der Sache nach zwar nur in ein provisorisches Wahlgesetz übergehen. Aber auf den Grund dieses provisorischen Wahlgesetzes soll eine Kammer von Volksvertretern zusammcngerufcn werden, auf deren Wirken und Leistungen nicht nur alle Patrioten des. Herzogthums Nassau, sondern auch, wenn wir auch nicht sagen wollen, ganz Deutschlands, so doch des in diesen Tagen am entschiedensten ausgetretenen Theiles des deutschen Vaterlandes mit der größten Spannung Hinsehen.
Leider, leider, wir müssen es nochmals wiederholen, ist es selbst uns, an fern Sitze der Volksvertreter-Versammlung Wohnenden, vermöge der allzu kurz vergönnten Muße nicht möglich, mehr zu dem Wahlgesctzvor- schlag zu erinnern, als ein eiliges Durchlefin desselben schon Stoff bietet.
Dieser ist, zu unserem großen Bedauern so reichhaltig, daß uns nur Zeit übrig bleibt, ihn im Vorüber- eilcn, nach Anleitung der Folge des Wahlgesetzvorschlagcs, zu besprechen.
Beim Anblick des äußeren Umfangs durchflog uns schon ein Widerstreben, ein Eremplar des Wahlgcsctzvor- schlages in die Hand zu nehmen.
Ein Ländchen, wie das Herzogthum Nassau und für dasselbe ein so blätterreicher Wahlgesetzvorschlag, dachten wir unwiltkührlich. Unser erster Gedanke war, es ist ja natürlich, daß ein Wahlgefitzvorschlag viele Blätter zählen must, an welchem so lange gearbeitet worden ist. Und mit diesem Troste nahmen wir das Eremplar vor uns, hatten uns aber kaum getröstet, als unser Blick ans den dem Wahlgesetzvorschlag vorgedruckten Bericht mit Gutachten fiel. Ein zweiter Blick in diesen Bericht mit Gutachten und wir finden die vollständigste Bestätigung des bekannten:
Qui s’excuse, s’accuse!
Welche Masse von Entschuldigungen, beziehungsweise Anschuldigungen! Was würde bei deren Durchlesen an unserer Stelle ein in dem politischen Bewußtseyn gereif- terer Bürger denken, durchbebte uns Die Erinnerung, daß uns nur eine sehr, sehr kurze Zeit zugemcssen war, den Bedenken Worte zu geben, welche schon uns bei geringerer Ersahrung in so großer Fülle aus dem Wahlgesetzvorschlage entgegen traten, als wir uns in diesen hinein begaben, trieb uns zum Niedcrschreibcn derselben, weil wir es für heilige Pflicht eines jeden Patrioten halten, sein Scherflein zum Wohle des Ganzen und zur Förderung der guten Sache nach Kräften beizutragen, wenner sich auch von einem Mißtrauen in diese nicht lossagen kann. Denn uns leitet stets der Grundsatz des alten Feldherrn des siebenjährigen Krieges, des alten Schwerin: Stellt mich aus den Platz, dann werde ich sehen was zu thun ist.
Mit diesem Gcleitsbriefe übergeben wir unsere nachstehenden Bedenken über den Wahlgesetzvorschlag allen denjenigen, welche es, so wie wir mit dem Fürsten und Volke von Herzen und ohne Selbstsucht wohl meinen, für andere mögen diese Bedenken in einem andern Lichte erscheinen, darnach fragen wir nicht. Bei unserer Anwesenheit bei der bevorstehenden Besprechung des Wahlgesetzvorschlags in der Deputirten-Kammer erwarten wir demnächst über die in unsern Bedenken etwa untergelaufenen Irrthümer und Mißverständnisse Aufklärung und