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sich vorläufig auf zwei Jahre verpflichtet, nur deutsche Waaren zu kaufen, mit Ausnahme solcher Erzeugnisse, die in Deutschland nicht gefertigt werden können. Mochte auch unseren, sowie überhaupt allen deutschen Frauen sehr zur Nachahmung zu empfehlen sein.

Die Volks männer Römer, Duvcrnop, Pfitz er und Goppelt, welche an die Stellen der früheren Minister berufen worden sind, haben dadurch einen Beweis ihrer Uneigennützigkeit gegeben, daß |ic nur die Ernennung zu Staatsräthen mit fl. 4000 Gehalt und nicht zu Ministern mit fl. 10,000 annahmen. Duvernoy wohnt im 3. Stock in einem Mansarden-Logis und Pfizer im 4 Stock in einem kleinen Dachstübchen nach acht repuplikanischer Einfachheit.

Darmstadt, 11. März. Unter dem heutigen Ein­kauf der 2. Kammer befanden sich Anträge des Abge­ordneten Zitz auf Anerkennung der französi­schen Rcpuplik, Lossagung von den Wiener Be­schlüssen, bezüglich der Standesherren, urd Kassirung des mit dem Fürsten von Thurn und Taris abgeschlos­senen Postlehenvertrags. Derselbe Abgeordnete ent­wickelte einen Antrag auf Entfernung des Prinzen Emil und des früheren Kanzlers von Linde aus der 1. Kammer und von allem Einfluß in Staatsangelegen­heiten. Der Antragsteller behauptet, daß trotz der ge­machten Concessionen die Aufregung, namentlich in Rheinhessen, sich nicht legen werde, bis jene beiden Herren, welche Ruhe und Eintracht störten, entfernt würden. Minister v. G a g e r n bemerkte: er finde es bei den jetzigen Umständen natürlich, daß das Volk mißtrauisch sei; aber wenn man annehme, daß die Rathe des Mitregenten nicht Macht hätten, das Rechte und Gute durchzuführen, so müsse er Dieses für ein Miß­trauensvotum halten, und seine Mission als ge­endet ansehen. Er versichert mit Wärme, daß er das vollste Vertrauen des Mitregenten genieße, und daß auch Prinz Emil von der Nothwendigkeit deö neuen Systems vollständig überzeugt und zu dessen Unter­stützung bereit sei. So habe die 1. Kammer auch gleich die vorgelegten drei wichtigen Gesetzentwürfe (Aushebung des Polizeistrafgesetzes und der Censur, freies PetitionS- und Versammlungsrecht) angenommen. Rheinhessen sei der Freiheit, aber auch der Ordnung und Gesetzlichkeit ergeben. Nie werde eine Proskriptionsmaßregel erfolgen, so lange er im Amte sei.

Hamburg. Auch der hiesige Senat hat, dem all­gemeinen Wunsche nachgebend, die Censur sofort auf­gehoben Weitere Concessionen werden folgen.

Wiesbaden. Nach einem Privatschreiben aus Wetzlar sollen die Eisenbahnarbeiten von Gießen nach Frankfurt eingestellt, und die Arbeiter an derselben so­fort entlassen worden sein.

Ein anderes Schreiben meldet: daß die von Wetz­lar nach dem Rheine ausmarschirten preußischen Trup­pen in acht Tagen von da wieder zurückerwartet wer­den sollen.

Die Berliner haben einen wichtigen Fund ge­macht. Bekanntlich hat die provisorische Regierung in

Paris die Gründung von Staatsarbeitsanstalten be­schlossen, in welchen jeder beschäftigungslose Arbeiter Aufnahme findet. Bis diese Anstalten eingerichtet sind, ist die Errichtung von Arbeisnachweisungsanstalten in allen Mairien von Paris angeordnet. Die königlichen Berliner wollen nun nicht hinter den republikanischen Parisern in der Sorge für die arbeitende Klasse zurück­stehen, und so hat denn ein alter Archivar einen längst- vergessenen Paragraphen des Landrechts (Theil 11, Tit. 19 §. 1) hervorgesucht, wonach der Staat ver­pflichtet sei, dem unbeschäftigten Bürger Arbeit zu ge­ben. Durch die Auffindung dieser gesetzlichen Vorschrift haben die Franzosen vor den Preußen in dieser Sache weiter keinen Vorsprung, als den der Ausführung.

An einigen Kasernen in Berlin sollen Maueran­schläge gefunden worden sein, durch welche eine Verstän­digung mit dem Militär versucht wird, ob es bei eintretender Gelegenheit auf das Volk schießen und gegen die Bür­ger die Waffen führen werde, indem eS dabei ausgefor­dert wird, sich nur als dem Bürgerstande angehörig zu betrachten.

Mainz. Hier soll eine Stiftung zur Unterstützung bedrängter Handwerker errichtet werden, welche den Na­men deH Abgeordneten Zitz erhalten wird. Die Unter­zeichnung zu dieser Stiftung ist erst seit einigen Tagen im Gange und soll bereits 24,000 Gulden betragen.

F r ankrei ch.

Paris, 9. März. Ein Dccret der provisorischen Regierung verfügt, daß die Zuweisung der gerichtlichen Anzeigen nicht mehr (wie unter der vorigen Regierung) als Mittel zur Begünstigungergebener Journale" be­nützt werden dürfe, sondern daß die gerichtlichen An­zeigen je nach der Wahl der Betheiligten in den ver­breitetsten Journalen der betreffenden Departemente ver­öffentlicht werden sollen.

Die neuen Wahlen der Offiziere und Unteroffiziere der Nationalgarde in Paris sollen, da die Zählung der Dienstpflichtigen nunmehr beendigt ist, am nächsten 18. März erfolgen.

Paris, 10. März. Ein Decret der provisorischen Regierung verfügt, daß 1) die Krondiamanten, welche der Nation gehören, und von welchen das Königthum nur die Nutznießung hatte, zu dem Preise, welcher von beeidigten Sachverständigen bestimmt werden wird, ver­äußert werden sollen; 2) die Werthgegenstände von Silber und Gold, mit Ausnahme von Kunstsacheii, die sich in allen seitherigen Residenzen finden, sofort in ge­münztes Geld mit dem Gepräge der Republik umzu­wandeln seien.

Nach einem Bericht des jetzigen Finauzministers Garnier-Pages hat das gestürzte Ministerium Guizot in den sieben Jahren seiner Verwaltung die öffentliche Schuld um die unglaubliche Summe von 912,329,328 Franken vermehrt! In gleichem Ver­hältnisse stiegen von Jahr zn Jahr die öffentlichen Aus­gaben.