Dieses Blatt erscheint, Montags ausgenommen, täglich, und kostet jährlich ; fl. Bei allen Postämtern so rote .n der Stein'schen Buchdruckecer zu Wiesbaden werden Bestellungen hierauf angenommen.
No. 3.
Anzeigen aller Art werden in diesem Blatte ausgenommen und kostet die Zeile (Petitschrift) 4 kr. — Grö- stere Schrift wird nach dem Verhältnisse des cinzunehmenden Raumes berechnet.
Der BMssrnmö.
Sobald wir Deutschen eine Nation sind, sind wir die erst e.
Seume.
Wiesbaden. Sonntag, den 12. März 1848.
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Unter obigem Titel und in gegenwärtigem Format, stets einen ganzen Bogen stark, erscheint von heute an täglich, mit Ausnahme des Montags, ein Blatt, welches — hervorgegangen aus der jetzigen Volksbewegung, und gegründet von Männern aus dem Volke — sich zum Ziel gesetzt hat, die Interessen dieses Volkes, soviel in seinen Kräften steht, zu vertreten und zu fördern. Die Herausgeber werden dies in klarer, jedem verständlicher Sprache thun, und fordern hiermit Jeden auf, der Antheil an den jetzigen Zeitereignissen sowie an dem Wohl und Wehe unsers Vaterlandes nimmt, sich durch passende Einsendungen, Vorschläge und Wünsche an unserm wlksthümlichen Unternehmen zu betheiligen.
Eine vollständige Geschichte der Volksbewegung in Wiesbaden vom 1. bis 4. März wird in unserm Blatte, sobald die Materialien hierzu gesammelt sind, den Lesern mitgetheilt werden.
Die Unterzeichner auf unsere Zeitung erhalten, sobald dies nur immer möglich ist, ein
Bildnitz unseres VEsmMttres Hergenhahn
als unentgeldliche Beigabe.
Der Preis unsers Blattes ist für Wiesbaden und die Umgegend, soweit dasselbe durch Boten befördert werden kann, bis zum 1. Juli dieses Jahres 1 fl. 45 kr. Entferntere Abnehmer wollen bei der ihnen zunächst gelegenen Poststelle unterzeichnen.
Alle Einsendungen an die Herausgeber des Volksfreundes werden frei erbeten und müssen nit NamenSunterfchrift versehen sein, widrigenfalls sie keine Berücksichtigung finden können.
Deutsch lan S.
Wiesbaden, 11. März. Um den in den letzten Tagen bei Herzl. Landesregierung immer häufiger vor- gekommenen Beschwerden vieler Landleute gegen ihre Tchultheisen Abhülfe zu leisten, hat dieselbe vorläufig nd bis dahin, wo die beaasichtigte, in Ausarbeitung gegriffene neue Organisation der GemeiudeverwaltungS- Ordnung ins Leben treten wird, bestimmt, daß, in dem Fall, wo Beschwerden gegen die Schullheisen bei Amt orgebracht werden, der Beamte sich sofort an Ort und Stelle zu begeben hat, um die eingetretenen Mißstände ner mündliche n Erörterung zu unterwerfen. Zeigt ch alsdann eine begründete Abneigung gegen die Zchulthcisen, so wird demselben die Nieverlegung seiner Melle angcrathen und dieselbe dem ältesten Feldgerichts- Höffen, als dem gesetzlichen Vertreter des Schullheisen rovisorisch übertragen. Ist dieser Feldgcrichtsschöffe je
doch zu der Versehung nicht geeignet, so soll dieselbe einem andern fähigen Ortseinwohner übertragen werden, vorausgesetzt, daß ihm das zur Bekleidung der Schul- theisenstclle unbedingt erforderliche Vertrauen der Mehrzahl der Ortseinwohner zur Seite steht, über welches sich der Beamte durch eine vorzunehmende Abstimmung zu überzeugen hat.
Somit wäre wohl den allerdringendsten Anforderungen der gegen ihre Schullheisen Beschwerde führenden Gemeinden des HerzogthumS in passendster Weise Genüge geschehen und wird auf dem bevorstehenden neuen Landtage u. A. auch die vollständige Organisation der Gemeindeverwaltungs-Ordnung ihre Erledigung finden.
Bereits sollen in Folge dieser Verfügung in mehreren Orten des HerzogthumS neue Schultheisenwahlen vorgenommen worden seyn. — Auch Wiesbaden dürste aus ihr Nutzen zu ziehen wissen.