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ruh.ân Lasten durch einen Federstrich zu vernichten SrS "uh das Staawvermögen theilweise zu

!T '"^ ei", daß diese Maßregel in vielen Adressen belobt worden sei. Darauf ist fein arokcö a» lear», weil r-l,â «,** g»tj(" Ilmle aus ton Sooiemu» der 8«toti»t<n tu erklären ist. Andere haben Protest ehi^ 5 zwei, von den Vorstehern der katholischen und stantischen Geistlichkeit ausgehend, wegen den darin ent­haltenen Gründen n.cht kurzweg abzuweisen sind

^llt sich folgendes Ergebniß hcrauS^'^^ ^^^ "^ "icht sanktionirten Beschlüsse . Dw noch bestehenden Zehnten sollen (muffen) von den Zehntpfl.chngen abgelöst werden. Damit ist de Rechtoboden verlassen und die mit Fug getadelte Will­kür und Elgenmacht wieder geübt.

Fälle können eintreten, dâß Einzelne oder Mehrere es vorziehen, den Zehnten ferner in Natura r,i ent­richten. Könnten diese zur Ablösung gezwungen wer'- 2 "b"« b*^ "S "( 'h"in Interesse liegt, oder sie solche nicht zu bezahlen im Stande sind? 3

Unbedingt zu billigen ist es, den noch bestehenden Zehnten nach einem geringern Maßstab, als der vorige war, ablosen zu lassen, wenn der zehntbcrechliate Staat auch dadurch eine nicht unbedeutende Summe verlie­ren sollte.

Dieser Verlust kann aber der Geistlichkeit, den Kor­porationen und Privaten nach den Rechtsgrundsätzen der Expropriation nicht zugemuchet werden. Wollte man den Gemeinden die Verbindlichkeit auslegen, den hier­durch erstehenden Verlust zu ersetzen, so würde dieses große Unzufriedenheit, wohl gar Widerstand erregen, roetl DKpt t e n e, sondern eine höhere über diesen stehende Macht lenen Verlust verursachte. Uebernimmt aber der 'Ätnat den Ersatz dieses Verlustes, so entsteht nur neue écpiilb für denselben, die zu kontrahiren er nicht be­rechtigt ist. '

_ Noch weniger war es gerecht, den Beschluß zu tassen, für die mit freier wechselseitiger Einwilligung veltlagsmäßig abgelöSten Zehnten eine Rückvergütung, resp, einen Nachlaß, zu leisten, welchevon allen, folg­lich auch von den nie zehntpflichtig gewesenen Enwoh- nern des Landes getilgt werden soll.

Die Zahl der zehntfreien Bürger des Herzogthums, aus Landwirthen in der Minderheit, größten,Heils aber aus dem Gewerbstand bestehend, beträgt nach einer sichern Berechnung mehr als die Hälfte der Bevölkerung, welche unter den gegenwärtigen Umständen dnrch Kreditlosig-' keit und Stockung der Geschäfte am meisten leidet und welche zur Tilgung einer fremden Schuld ungehalten werden soll. Löblich ist die Absicht, durch Abschaffung des Zehnten den Hauptgrund der Unzufriedenheit des Bauernstandes zu beseitigen. Diese Unzufriedenheit wird aber aus die andere Hälfte der Bevölkerung übertragen, indem man ihr eine Vaft aufbürdet, von der sie vorher frei war.

Unsere Ständekammer, berufen zur Abstellung aller Hindernisse im Fortschritt und zur Begründung eines bessern und sichern socialen Zustandes mitzuwirken, be­sonders durch Einführung größerer Sparsamkeit in allen Zweigen des Staatshaushaltes dem Volk durch Ver­minderung der Abgaben Erleichterung zu verschaffen. hat hier demselben eine neue Vaft auferlegt. War sie dazu berechtigt V

Allen es recht zu machen, d. h. Aller Wünsche zu befriedigen, ist ein Wunder, welches die Gottheit selbst nicht verrichten kann, an die in derselben Stunde Ge­bete um Sonnenschein und Regen gerichtet werden. Dieses Wunder verlangen wir noch weniger von Men­schen. Das Gesammtinteresse ist immer dem Sonder- rnleressc vorzuziehen. Wenn auch hier nicht vom letz- rern im strengsten Sinne die Rede ist, so wird doch Niemand behaupten können, daß es in seiner ganzen Ausdehnung ein Sammtinteresse sei, weil das der Hälfte der Bevölkerung Auferlegte unter diese Kathegorie nicht zu stellen ist.

Jene Beschlüsse waren noch schädlicher als die Auf­hebung des Zehntens in Frankreich ohne Entschädigung der Berechtigten.

Wende man nicht ein, daß diese engherzige Ansicht aus dem privatrechtlichen Gesichtspunkt komme, indem staatsrechtliche und politische Rücksichten hierin allein entscheidend seien. Das letztere muß als richtig aner­kannt werden, aber eben so wahr ist es, daß bei An­wendung derselben daö Recht und die Billigkeit nicht unbeachtet bleiben, noch weniger verletzt werden sollen, wozu die Regierung sich nie berechtigt hielt, wie dies z. B. bei der Güterkonsolidation der Fall war, welche als nützlich und segensreich, doch dem freien Willen der Betheiligten überlassen blieb.

Wie aber Anderes und Besseres einrichten? Lasse man die Ablösung der Zehnten, die zu % vollendet war, bestehen. Sie war freiwillig und vertragsmäßig zu Stande gekommen, die Mehrheit der Zehntpflichtigen war damit zufrieden. Sollten einzelne durch Irrthum oder durch einen falschen Kalkül hierbei verkürzt sein, so beurtheile man diese Reklamationen ohne prozessua- lische Weitläufigkeit nach Recht und Billigkeit. Die Hoffnung, Nachlaß der Schuld oder Rückvergütung zu erlangen, wäre allerdings dadurch getäuscht und wird Unzufriedenheit erregen, aber diese wird sich legen, weil keinem der Betheiligten Unrecht geschehen ist und das Staatsvermögen dadurch nicht verkürzt wird. Wün- schenswcrth und billig wäre es, längere Zahlungster­mine und Nachlaß der Zinsen zu bewilligen. Dieses

würde das Herbe der getäuschten Hoffnung zwar nicht tilgen, aber doch mildern. 3 6 2

®epen die Ablösung des noch bestehenden Viertels der Zehnte» nach einem möglichst billigen Maßstab in einer gerechten progressiven Klassifikation, wobei die Un- beiNittclten frei bleiben , kann mit Bestand nichts er- mnert werden. Möge hier jede schonende Rücksicht statt finden.

Handelt der Staat als zehntberechtigt selbst mit Berlust nach diesen Grundsätzen, so verdient dies Bil- ligung und belobende Anerkennung. Anders verhält es sich mit dem noch abzulösenden Zehnten der Geistlichen und Privaten, welcher will man nicht EigenthumS- redjte verletzen nur durch freie Uebereinkunft abge­löst werden darf, jedoch mit dem Präjudiz, daß nach einer kurzen fruchtlos verstrichenen Frist die Ablösung nach einem vorher bestimmten geringen Maßstab voll­zogen werden müsse.

Wir stehen nicht auf dem Boden der Revolution, sondern sind auf dem Wege der Reform, deren rascher Fortschritt durch den mächtigen Willen des Volkes nicht mehr gehemmt werden kann. Dies sei denen gesagt, die überall Reaktion wittern, wo man sie mit einem Mikroskop nicht entdecken kann. Die den Zehntpflich­tigen durch Minderung der eigentlichen Entschädigungs­summe zugedachte Wohlthat und der hieraus den Zehntberechtigten erwachsende Verlust wird nicht bestehen bleiben. Beides beruht auf Täuschung, weil durch die hierdurch nöthig werdende Erhöhung der Steuern jene vermindert, diese aber vermehrt wird. Meine Ansicht kommt ans Ueberzeugung, ohne alle Nebenabsichten. Sie unterliegt der öffentlichen Kritik. Dixi el salvavi animain meam.

Einiges über die Forftreorganisntion.

W.....Den "29. Sept. 1818.

Unsere Forstverwaltung hat sowie andere politische und sociale Institute ihre 32 Jahre abgehalten und gleich diesen ist auch sie in ihrem äußern Auftreten er­schüttert, auch sie steht morsch und verlassen da, und können ihre gewaltigste Träger (die Oberforstämter) der Zeit nicht mehr Rechnung ablegen.

Dieses jetzt auf die bürcankratische Grundlage fus- sende, mit Actenstaub bis zum Eckel angefüllte schwäch­liche Organ vegetirt noch kümmerlich, schwankend und ohne allen Anhaltspunkt duckt es sich vor den Stür­men der gewaltigen Zeiterscheinungen, und sicht seinem geräuschlosen Einsturz muthlos entgegen.

Die Erlebnisse bot jüngsten Zeit haben uns die unzweideutigsten Beweise hundertfältig geliefert, daß wir ein solides, zeitgemäßes Verwaltungsinstitut, an die Stelle des halbverblichenen setzen müssen.

Suchen wir daher tüchtiges Material zu dessen Aufbau zu erhalten.

Als unsere dermalen noch keuchende Forstorgauisa- tion im Jahre 1816 ins Leben trat, ging man sehr richtig von der Ansicht aus, daß die damals zu Ober­förstern beförderten Verwaltungsbeamten einer strengen Controle unterzogen werden mußten.

Die Ansprüche, die man mit dem Jahre 1816 an die Oberförster machte, geboten dieses deren vorherigen Leistungen gegenüber, und dem Grade ihrer Ausbil­dung im Allgemeinen vollkommen.

Damit die damals anerkannt nothwendige Controle bis ins Kleinlichste erfolgen konnte, ordnete man die jetzt noch bestehenden 8 Oberforstämter an, die dann auch im Ganzen mit großer Gewissenhaftigkeit, bis in die jüngste Zeit, das ihnen obliegende Bevormundungs änlichen mit einer solchen ausdauernden Hingebung vollzogen, die man kaum erwarten dürfte.

Es kann nicht geläugnet werden, daß diese Stel­len öfters mit den tüchtigsten Männern zeitweis auch mit Schwächlingen besetzt wurden, die leider aber in dieser einflußreichen Stellung bald mit einer solchen üppigen egoistischen Gesinnung auftraten, welche den untergebenen Oberförster zum wahren Spielball herabzubringen sich thatkräftigst bemühte. Mancher dieser Oberforstbeamte hielt sich dünkelhafter Weise für unfehlbar, nur er traf den Nagel auf den Kopf und wehe dem Untergeordneten, der seine reiflich überlegten, aber abweichende Pläne, nicht mit der servilsten, alt militärischen Subordinationsformel natürlich verge­bens vorbrachte. Für manchen Oberförster wäre besser gewesen, er hätte Nichts gedacht, und nur dem Befehle des Dictators den strengsten, gehor­samsten Gehorsam geleistet.

Durch die rasche, tüchtigere Ausbildung unserer Oberförster konnte es nicht ausbleiben, daß sie bald zum großen Theile auf derselben Stufe der wissen­schaftlichen Bildung, wie ihr Herr Oberforstbeamte, standen ; die früher nicht selten vorgekommencn rohesten Zurechtweisungen Belehrungen, wie man sich aus­zudrücken beliebte wurden nicht mehr gleichgültig von dem auf der höheren Bildungsstufe stehenden Oberförster angenommen, cs war demselben nicht mehr gleichgültig, daß die nothwendige Achtung der Förster, Holzhauermeister rc. vor seiner Persönlichkeit untergra­ben würde, er ermannte und erlaubte sich sogar, leine Ueberzeugungen wissenschaftlich zu begründen, er beur­kundete auch seinem Obern, daß er sattsam gewandt und fähig sei, das ihm anvertraule Waldland ratiO' nett zu bewirthschaften.

Doch welche Folge zog diese freudige Erscheinung nach sich?

Der Obere, gestützt aus die ihm verfassungsmässig zugestandenen Autorität, zog sich auf sein Oberforst- amtsburcau zurück, und suchte nun von diesem, von da an erfolglosen Institut, sich Geltung und Achtung zu

verschaffen. Er wurde der Berichtsanforderiingen nicht müde, die ^.abellcnweisheit tauchte auf, und auch die Bureaukratie im Forstfach wurde rührig, groß und dünkte sich erhaben. Es kam so weit, daß man sich weniger um den Zustand des Waldes, als um die vollsiäiidigsten Berichtsforincn kümmerte, es war dahin gekommen, daß der gute, schön geschriebene Bericht höher angeschlagen wurde, als die segensreichste wirth- schaftliche Operation, ja wir waren auf dem Culmi- nationspunkt der verderblichen Bureaukratie angelangt, da sogar die Leistungen in dieser nur wahrhaft gewür­digt wurden.

Und was hatte das Volk, wofür der Forstmann Wirthen muß, von aller dieser reichlichen Schreiberei erbeutet? Nothwendig Nichts!

(Forts, folgt.)

Lebende Musterbilder zur Verunsittlichung des Volkes.

Von der Lahn, den 24. September.

3a, ja! der Monat März dieses Jahres, der hat was an sich gehabt! Im Monate März l. I. gab es mehr als einen Amtmann, der nicht wußte, wo ihm der Kopf stand, der mitunter so unklug, so widersprechend gegen früheres Thun handelte, daß man darob staunen muß. Was war der Grund davon? Der, daß man früher Bürger und Bauern in Nichts nöthig zu haben glaubte, sondern an gefügigen Schultheißen und Ortsvorständen zur Genüge hatte, um Alles beliebig durchzuführen. So war es zumal früher bei dem Beamten, von dem wir jetzt etwas erzählen wollen. Aber die Ereignisse vor dem März-Jdus 1848, wie Blitz aus klarem Himmel brechend, zerrissen Seilchen und Netze, und man hörte nicht mehr sagen:meine Meinung ist ohne Zweifel die beste!" was früher gar häufig der Fall war, sondern man fügte sich, ja, man that Wohl noch etwas mehr, als die Bauern haben wollten. Ein Beispiel hiervon, was als ein der Ueberschrist getreues Bild dienen mag, hoffentlich die­nen wird.

Kommt ein Bauer, der bis auf den heutigen Tag ein großer Schalk ist, aus seinem Dorfe in den Amtssitz und geht zu seinem Amtmann. Da anlangend, sagt er gleich- Herr Amtmann! das thut sich mit unserm alten Schult­heißen nicht mehr, wir müssen einen andern haben!" Ei, warum?" sagt der Amtmann, und der Bauer er­wiederte:Ei, es thut's nicht mehr, kurzum wir müssen einen andern haben."Nun gut", sagt der Amtmann, ich komme hinaus."

Nun wurde gleich darauf eine deutsche Riesenkokarde angesteckt und hinausgeritten. Angekommen, wird die Gemeinde zusammengeschellt, und einer fragt den Andern: Warum sind wir denn hier?"

Als der Amtmann erschien, sagte er gleich:Ihr Leute, wollt iyr-"èinen andern Skviiltbeksi Taben ? dann sagt es nur; denn jetzt ist es Zeit, jetzt kann man gleich einen nehmen, und ich bin gerade deßwegen hier." Die Bauern sperren die Mäuler auf und wissen nicht, ob eS etwa mit dem amtmännischen Verstände, oder ob mit ih­rem Gesamintverstande, den man deßwegen anch Gemein­deverstand nennen könnte, nicht recht richtig ist. -AlleS schweigt und der Amtmann hält verschiedene Mal densel­ben Vortrag. Aber auch selbst der lose Schalk, der zu seinem Vergnügen das Stückchen angespielt hatte, verhält sich ganz still, wie es klug von ihm mar. Endlich er­klärt man von Seiten der Gemeinde, daß man mit dem Schultheißen zufrieden sei, an keine Dienstentsetzung des­selben gedacht habe. Nun war die Reihe des Maul­aufsperrens an dem Amtmann, und er ist ohne inwendige große Verwunderniß nicht abgezogen. Schade, daß nicht gerade erster April mar. Der muthwillige Bauer aber blieb ohne Strafe.

War das nicht hübsch? Aber wie wirkt es aufs Volk? Nicht anders, als nachtheilig. Blößen der Art, so ganz alles Fahrgeschirr fallen zu lassen, wo frü­her die Zügel so straff angezogen waren, bringen große Verwirrung in's Fuhrwerk.

Doch genug hiermit. Balo wieder waS Neues, lieh.

Aagesgeschichte.

Deutschland.

Frankfurt, den 1. Oktober. Wie wir aus guter Quelle vernehmen, sind die Arbeiten des Verfassungs- ausschusses der Nationalversammlung jetzt so weit vor­gerückt, daß eine Vorlage ehestens zu erwarten ist und die Beendigung des ganzen Werkes in nicht zu langer Frist in Aussicht steht. Folgendes haben wir darübee erfahren: Die Abschnitte vom Reich und der Reichs- gemalt sind im Ausschusse durchberathen und revidirt und werden dem Hause vorgelegt werden, sobald die Berichterstattung vollendet sein wird, was in einigen Tagen der Fall sein möchte. Berathen ist gleichfalls der Entwurf über das Reichsgesetz, so daß nur noch einige Punkte der formellen Redaktion erledigt zu wer­den brauchen. Ueber den Reichstag Staatenhans und Volkshaus wird von der Vorkominission in we­nigen Tagen eine Vorlage im Ausschuß erwartet wer­den dürfen, so daß dann nur noch die freilich besonders schwierige Frage über die Anordnung der exekutiven Gewalt im Reicye übrig bleibt. Legt nun die Natio­nalversammlung frisch und energisch Hand anS Werk und läßt sich nicht in eine so kleinliche und zeitraubende Diskussion ein, wie cs Anfangs bei den Grundrechten der Fall war, so ist zu hoffen, daß die deutsche Nation