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MffauW -3rifung.

Freiheit, Wahrheit und Recht!

Materielles und geistiges Wohl des deutschen Volkes!

Wiesbaden

Mittwoch, den 4L Dktsber

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tai«.tt:M^Ä^ bl 3- lr0 Oktober bis Dezember wolle man neue Bestellungen auf die »Nassauische ^s^"^ ^^ 'âS^mnnes Kirchen- und Schulblatt" schleunigst machen bei der nächsten Postanstalt des Her-

Uebersichten , Grörternngen und

Aktenstücke.

Amtlicher Theil.

Das Reichsgesetzblatt vom 29. Sept. enthält: Ersetz, betreffend die Verkündigung der Reichsgesetze und der Verfügungen der prov. Centralgewalt.

Der Reichsverweser, in Ausführung des Be­schlusses' der Ncichsversammlung vom 23. September 1848, verkündet als Gesetz:

Art. 1. Die Verkündigung der Reichsgesetze ge­schieht durch den Reichsverweser. Er vollzieht dieselbe durch die Reichsminister.

Art. 2. Der betreffende Minister macht das Gesetz durch Abdruck in dem Reichsgesetzblatte bekannt und theilt es zugleich den Einzelregierungen zum Zweck der örtlichen Veröffentlichung mit.

Art. 3. Die verbindende Kraft eines Gesetzes be­ginnt falls es nicht selbst einen andern Zeitpunkt feftstellt für ganz Deutschland mit dem zwanzigsten Tage nach dem Abläufe desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Frank­furt wird auf dem Blatte angegeben.

Art. 4. Das Reichsgesetzblatt ist auch das amtliche Organ zur Veröffentlichung der Vollziehungsverord- nungen der provisorischen Centralgewalt.

~ F r a n ksurt, 28. Sept. 1848.

Der R e i ch s v e r w e s e r:

Erzherzog Johann.

Die Reichsminister:

S ch m e r l i n g. Peucker, v. Beckerath.

Duckwitz. Mohl.

Verordnung, betreffend die Herausgabe des Reichsgesetzblattes vom 27. September 1848.

Der Reichsverweser verordnet: Das Reichsministe- rium der Justiz ist mit der Herausgabe des Reichsge- setzblattes beauftragt und hat die erforderlichen weitern Anordnungen zu treffen.

Frankfurt, 27. September 1848.

Der Reichsverweser:

Erzherzog Johann.

Der Reichsminister der Justiz:

R. Mohl.

Verfügung

dès Reichsministeriums der Justiz vom 27.-Sept. 1848, betreffend die Herausgabe des- Reichsgesetzblattes.

Zur Ausführung der Verordnung der provisorischen Centralgewalt vom Heutigen, betreffend die Herausgabe des Reichsgesetzblattes, verfügt das Reichsministerium der Justiz, wie folgt:

1. Zur Herausgabe des Reichsgesetzblattes wird eine Expedition des Reichsgesetzblattes" errichtet.

2. Die Expedition des Reichsgesetzblattes hat das­selbe an die Reichsversammlung, die Einzelregierungen und die Behörden der provisorischen Centrälgewalt un- entgeldlich auszugeben.

3. Von Privaten kann dasselbe dahier durch die Expedition des Reichsgesetzblattes und auswärts durch die Postbehörden gegen einen angemessenen Preis be­zogen werden.

Frankfurt, den 27. Sept. 1848.

Das Reichsministerium der Justiz:

R. Mohl.

Dr. Mettenius.

89. Sitzung der constitnirenden National-

Versammlung.

Frankfurt, 2. Oktober. Wahl des Präsidenten und der beiden Vieepeäsidenlcn. Fortsetzung der Be­rathung über Artikel 7 der Grundrechte. Eröffnung der Sitzung um 9 Uhr Vormittags durch den Vor­sitzenden H. v. Gageru. Nach einer Reklamation des Abgeordneten Fuchs gegen das Protokoll wird dasselbe berichtigt und genehmigk. Die Abgeordneten Glück aus München und J. Grimm aus Berlin zeigen ihren Austritt aus der Versammlung an. Der Präsident macht bekannt, daß die Abgeordneten Jordan aus

Marburg, Prettis und Sommaruga ais neu er­wählte Mitglieder in den Ausschuß für politische und internationale Angelegenheiten eintreten und daß die Ergänzungswahl für den Wehrausschuß auf den Ab­geordneten v. Radowitz gefallen ist. Namens des Marineausschusses stellt Jordan aus Berlin, auf Ver­anlassung der Beantwortung einer Interpellation von Reden's durch den Reichsminister der Finanzen, die Verwendung der zum Flottenbau bewilligten 6 Mil­lionen Thaler betreffend, den Antrag, die Nationalver­sammlung wolle das Finanzministerium auffordern, ge­mäß des Beschlusses vom 14. Juui 3 Millionen Thaler zur Verwendung für die deutsche Marine sofort flüssig zu machen. Paur aus Augsburg berichtet Namens des Gesetzgebungsausschusses über den Entwus eines Gesetzes zum Schutze der Mitglieder der deutschen Neichs- dersammlung, Vette aus Berlin Namens des volkö- wirthschaftli'chen Ausschusses über mehrere Petitionen, die Aufhebung der Fendallasten betreffend, und verbindet damit den Antrag, die Nationalversammlung wolle über diesen Gegenstand, in Erwägung, daß derselbe bei Be­rathung über §. 27 der Grundrechte zur Sprache kom­men werde, zur motivirten Tagesordnung übergehen. Reichsminister v. Schmerling. Eine Reihe von In­terpellationen werde ich in der Weise beantworten, wie solche dem Ministerium übergeben worden sind. Zwei Interpellationen des Abgeordneten Zunmermanu aus Spandau über die Verhältnisse Deutschlands zu Dä­nemark und den Inhalt deS Accreditivs des Gesandten der Centralgewalt bei der französischen Republik be- bctreffend, sind bereits am Tage der Anfragestellung erledigt worden. Eine weitere .JuteMKajM>>Mtâ^ Abgeordneten, welche Maßregeln das Ncichsministermm zum Schutze unterdrückter Deutscher in Ungarn getroffen habe, findet in Folgendem ihre Beantwortung. Die Deutschen in Ungarn gehören in eine doppelte Klasse. Seit Jahrhunderten hat sich eine bedeutende Anzahl von Deutschen in Ungarn angesiedelt und das ungarische Staatsbürgerrecht erlangt. Wenn wir auch für diese Deutschen die besten Sympathien hegen, so stehen wir doch in keiner staatsrechtlichen Beziehung zu denselben. S.e sind Angehörige des Königreichs Ungarn und wir haben so wenig ein Recht, ihnen bei ausbrechendem Bürgerkriege Schutz zu gewähren, als wir unter glei­chen Verhältnissen für die Deutschen im Elsaß und in Lothringen Schutz eintrelen lassen können. Jene Deut­schen dagegen, welche nur vorübergehend in Ungarn sich aufhalten, haben allerdings einen Anspruch aus unsern Beistand. Dem Reichsministerium ist aber von dieser Seite noch keine Klage wegen verübter Gewaltthat zu- gekommen. Auch haben weder die in Ungarn wohnen­den Franzosen noch die dortigen Engländer bei ihren Regierungen derartige Klagen erhoben. Sollte dennoch in Zukunft dem Reichsininisterium ein solcher Fall be­kannt werden, so wird es seine Pflicht thun und den betreffenden Deutschen seinen Schutz in vollem Umfange angedeihen lassen. Die weitere Frage des Abgeordneten Zimmermann hinsichtlich der Gesandtenbeschickung für Ungarn ist im Reichsministeriäm selbst noch eine schwe­bende. Dasselbe nimmt in dieser Frage das Vertrauen der Versammlung in Anspruch und wird diesen Punkt später in Erledigung bringen. Zu bemerken ist übri­gens, daß bis jetzt noch keine europäische Regierung mit Ungarn in diplomatischen Verkehr getreten ist. Die Interpellation in Betreff der bei den Juniunruheu zu Paris inhaftirten Deutschen anlangend, so hat der Reichsgesandte.sür Paris schon im Monat August Auf­trag erhalten, hierüber bei der französischen Regierung Nachfrage anzustellen. Eine in Folge dessen von der französischen Regierung gegebene Erklärung geht dahin, daß dieselbe geneigt sei, alle bei jenen Unruhen bethei- ligten und inhafiirten Deutschen, falls solche nicht an­derer Verbreche« wegen in Haft sich befinden, auSlie- fern zu wollen. Zu bemerken ist, daß von Seiten Englands noch keine deßsallsige Reklamation geschehen ist und daß die englische Regierung sich sogar geweigert hat, auf eine solche einzugehen. (Bewegung.) Damit jedoch Alles geschehe, so hat das Reichsininisterium sich veranlaßt gefunden, von dem Erfolge der Bemühungen des Reichsgesandten, in Paris den deutschen Regierun­gen Mittheilung zu machen, da diesen die Erhebung solcher Reklamationen überlassen bleiben muß.

(Schluß folgt.)

Jahns Schwanenrede.

Der alte Jahn hat eine Schwanenrede erscheinen lassen, die wohl beherzigt zu werden verdient.Eine Schwanenrede (sagt er unter anderin) nenne ich meine Zuschrift mit vollem Recht. Weiß ich doch wahrlich nicht ob mir noch je wieder das Wort verstattet wird, da mich schon das wilde, wüthende Heer mit dem Todesreigen nnuanzt hat. Männern mit feindlichen Waffen habe ich gegenübergestanden im offenen, red­lichen Kampf; kriegerischen Schaaren in Gefechten und Treffen, im Befreiungskriege von ausländischer Her­schaft. Da dachte ich nicht anders als ich hatte mich für Freiheit, Vaterland und Ehre gewappnet. Und noch jetzt halte ich meine damalige Meinung nicht für Thorheit und Wahn. Ich bin ihr treu geblieben, gehe geradeaus, mitten hindurch, blicke nicht links, blinzle nicht rechts, bin keiner Genossenschaft höriger Mann. Das wäre Verbrechen? todeswürdiges Verbrechen für die Acht der neuen Vehmschöppen? Ein geistiger Heer­rauch wallt über das deutsche Land, und behält mit giftiger Lobe die zarten Keime der Einheit. Als ich für Abschaffung der Todesstrafe stimmte, habe ich deß­halb so gestimmt, weil nach meiner Ueberzeugung öf­fentliche Hinrichtungen ein Volt verwildern, verölten, verthieren, vertigern. Aber ich habe nicht darum der Gerechtigkeit Richtbeil und Nichtschwert rauben wollen um damit eine Nolte von Dünkrichen des DunkAs zu bewaffnen, die dann als selbstbestellte Kläger, Zeugen, Geschworne, Richter und Scharsrichter willkürliches Bandenrecht vollstrecken. Wer sich zu solchen nächtli- der FreiMs führt die Freiheit im Munde und bringt ärgere Ket­ten als die so wir erst kürzlich abgestreift. Wer frei sein will, muß auch anderer Freiheit achten. Wer seine Meinung für richtig hält, seine Ueberzeugung für wahr und die Vorschrift seines Gewissens für recht, darf abweichende Meinung und Ueberzeugung nicht zum Verbrechen stempeln, nicht den arglosen Anbersmeluer in Acht und Bann thun und ihm den tollen Hund der gräßlichsten Mordbrunst an Leib und Leben hetzen. Wozu wollen wir Preßfreiheit? 'Nicht um Todeour- tel über andersdenkende zu fällen! Nicht um Glaubens­kriege ins Leben zu rufen! Wir wollen sie aber nicht um unschuldige Menschen mißliebig zu machen, sie durch Geschimpf an den Pranger zu stellen, und dann dein edlen freien Gesindel, den Helden von Nebel und Nacht, das chrenwcrlhe freie Nachrichteraml zu empfehlen. Aber Deutschlands Ehre? O armes Deutschland! O armseelige verarmte Ehre! Buben rühmen dich mit ehremlosem Munde, und Schufte der Ehrenlofigkeit wollen deine Ehrensache führen. Wäre diesen (Spreu» schändern doch eher die Zunge verkrümmt, bevor sie das Wort Ehre ausgesprochen. Saubere Ehrcnwäch- Iter von Deutschlands Ehre, die sic an alle Völker ver­kuppeln, die nur sie zu schänden Luft haben. Sagt doch Bamberger, einst Mainzer Zeuungsschreiber und Vorsitzer auf dem Hanauer Turnlage, in einer Druck­schrift :Im Volke wünscht man eine französische Ue* berziehung, die rothen Hosen müssen oap Land fegen." Darum die Wuth gegen Truppen in einer Reichoveste, Die gutwillig die Thore nicht öffnen. Darum Necke­rei, Spott, Hohn bis zu Mord gesteigert, um die Ver­legung der Reichsschirme zu erlangen und beim Wech­sel andere zu bekommen, mit denen man hoffte leichter fertig zu werden. Darum die Wuth über den Waf­fenstillstand von Malmö. Der gelammte kriegerische Norden von Deutschland konnte siw während des Waf­fenstillstandes erholen, kräftigen und verfassungsmäßig begründen. Er ward rückenfrei, und ward nun in den Stand gesetzt noch andern Weltgegenden die Stirn zu bieten. Dao war ein Wettcrschlag aus lichter Wolke. Und so entschloß sich die Verschwörung gegen Deutsch­lands Einheit zum übereilten blutigen Aufruhr. Hier der Plan den sie längst in Malpartus ansgeheckl. Mal- partus ist die Burg des alten Neinecke Fuchs, wo sich von Zeit zu Zeit die Ränker und Stänker, die Wüh­ler und Wiegler versammeln. So neulich. Da ward ausgemacht vor allem den deutschen Reichstag hinzu­halten, auf Nebendinge zu führen, daß er die Haupt­sache aus den Augen verliere, beim Volke mißliebig erscheine, als unfähig und böswillig. Die Presse sollte ihn überall schlecht machen, seine einzelnen. Mitglieder verdächtigen, andere mit dem Volke verhetzen, und die­ses durch jegliches Mittel gegen Weiber und Kinder zu Schrecknissen reizen. So sollten Abgeordnete ver-