Neilage Zu Uv. 185 her Ua^amschen Leitung.
Dienstag, den 3. Oktober ISAS.
Anhang zur 49. Sitzung der Ständekammer vom 27. September.
,-y.ich^ ta K ta tag „l*,
Nach dem Kammerbeschluß werden Pensionen nur bis 500 fl. ansbezahlt, von denjenigen unter 500 werden 10 Prozent abgezogen bis zur Reau ruu» â
I- P e n si 0 n e
1) Altmann, Kutscher . . . .
2) Bachmann, Hofmusikus . .
3) Basse, Kammerdienerswittwe
n.
4) Bickel, Hofpredigerstöchter . .
5) v. Bismark, Obermarschallswittwe
6) Blees, Pedell.....
7) Born, Hofkassier . . . . '
8) v. Breidbach-Bürresheim, Hofdame .........
9) v. Breidbach-Bürresheim, Oberstallmeisterskinder ....
200 fl. — fr 425 - — -
75 - — - 266 - 40 - 786 - 10 - 220 - — - 500 - — -
1500 -
10) v. Dungern, Oberstallmeister: a) in Geld..... 6600 fl.
b) für das in natura zu beziehen habende Holz von 317s Klafter.
2000 - —
630 -
11) Eitel, Hofbüchsenmacher . . .
12) Fetz, Hofgärtner.....
13) Geisler, Hofmusikus . . . .
14) Jost, Hoffrisenr und Holzmagazinsverwalter ......
15) Kilo, Kutscher ......
16) Kilo, Laquai ......
17) Künstler, Gartenkontroleur . .
18) Lavater, Gouvernante . . .
19) Lehr, Hofchirurguswittwe . .
20) Lewalter, Leibkutscher. . . .
21) Ludwig, Reitknecht.....
22) Motz, Kammerjunker . . . .
23) Störzel, Schloßverwalter . .
24) Petsch, Kammerdienerswittwe .
25) Reifn er, Kammerlaquai . . .
26) v. Reineck, Hofdame ....
27) Riehl, Kammerfrau . . . .
28) Ripperger, Hofmusikus . . .
29) Roth, Hausknecht .....
30) Schmidt, Wagenmeister . . .
31) Schnurrer, Lèibarztwittwe . .
32) v. Schwarzkoppen, Hofmarschalls-
7230 -
100 -
500 -
500 -
700 - — - 220 - — - 150 - — - 232 - 30 - 600 - — -
323 - — - 300 - — - 300 - — ,
500 - 250 -
460 , 521 - 600 - 500 - 500 -
168 - 250 -
433 -
30
20
33) 34) al b)
wittwe ........
Stein, Kammerfrau ....
Steinmann, Kammerdienerswittwe :
500
500
67) Fritz, Kutscher ...... 150 ff.
68) Lieser, Hofthierarzt .... 200 -
69) Laur, Kutscher ...... 300 - 70) Brückmann, Reitknecht . . . 200 - 71) Engelmann, Reitknecht . . . 250 - 72) Diener, Hausknecht .... 250 - 73) Heinrich, Hausknecht . ... 250 « 74) Niederhäuser, Hausknecht . . 200 - 75) Opitz, Lakaien Wittwe . . . 120 - 76) Diets, Silberwalter .... 700 - 77) Roth, Sattlermeister - . . . 876 - 78) Zorn, Postillon. ..... 320 - 79) Staab, Heu n'nder ..... 250 * 80) Isselbacher, Tafeldecker . . . 300 - 81) v. Röder, Hofdame .... 600 -
82) v. Schwarzköppen, Hofmarschalls
Wittwe ........ 75 -
83) Philgus, Domänenrath, als gewesener Kassenführer weiland Sr. Durchlaucht des Prinzen Friedrich 250 -
84) Daum, Oberbeiter ..... 24 -
85) Fischer, Garderobier .... 100 - 86) Schneider, Garderobier ... 50 »
87) Schellenberg, Schulrath, als ge
wesener Lehrer weiland Sr. Durchlaucht des Prinzen Friedrich. . 200 - 88) Ziegelwogener, Kutscher . . . 172 - 89) Haala, Bereiter ..... 432 - 90) Scherzet, Laquai.....144 *
91) v. Knobelsdorf, Hoffräuletn . . 1000 - 92) von Syberg, Hofdame .... 1000 - 93) Handel, Hofprediger..... 200 -
94) v. Bibra, O.-Jägermeisters Relicten :
a) für die Wittwe . . 666fl.40kr.
b) für die Söhne Ludwig Alfred, Berthold Albert, geb. 13. Febr. 1827, für die Zeit vom 1. Jan. bis 13. Febr. 1848 aus, jährlicher 333 fL 20 kr......39 fl. 49 kr. 706 -
95) Petmeky, Garderobiere .... 120 -
96) Rampf, Ausläuferin.....40 -
97) Bender, Kammerlakai . . . . 500 =
98) Seilberger, Gartenarbeiter . . . 150 «
99) Schäfer, Holzknecht..... 285 -
TtTOplSrnft, PosiitUon......zuu -
101) Fries, Officedienepä^^, 250 -
102) von Boos-Waldeck, Graf, Ober
stallmeister ........ 4000 -
103) v. Bismark, Graf, Flügeladjutant 200 -
104) von Breidbach-Bürresheim, Kam
merherrn, Töchter. ,
1) Pauline Friederike Marie Anna, geb. den 29. Juli 1836—1854, . .
2) Charlotte Maria Anna Adolphine Eva, geb. 5 Juni 1838— 56
3) Therese Marie Philippine Josephine Eva, geb. 17. Aug. 1842—1860,
20) Normann, Obrist, Gehalt als Kammerherr
21) Velikoff, russischer Sänger, Gehalt . .
400 fl.
1000 -
22) von Reichenau, Obristlieutenant, Pferde- fourage. . .........
200 -
23) von Müller, Hauptmann, desgl. . . .
24) von Breidbach - Bürresheim, Stallmeister, Fourage für 2 Pferde......
25) von Dungern, Minister, Gehaltzulage für
1. Quartal 1848 aus jährlich 4000 fl.
26) von Castel, Graf, auf die Dauer seiner Functionen als Flügeladjudant . . .
200 -
400 --
1000 -
500 -
27) von Nauendorff, Flügeladjudant . . .
28) von Breidbach - Bürresheim, Stallmeister, besondere Remuneration......
29) v. Boose, Flügeladjudant, auf die Dauer dieser Function ........
20) von Nachtrab, Forstmeister, Vergütung für Standesaufwand ......
Summa .
500 -
500 -
500 -
500 - 24,052 fl.
I*. Ueber die Einkommen- und Kapitalsteuer.
an Geld . . . anstatt Frucht in der Höhegebirgspr. .
364 ff. 9 fr.
33 -
35) Stork, Frotteur ....
36) Vogler, D., Leibchirurg . .
37) Wagner, Hoflakai ....
38) Weber, Reitknecht ....
39) v. Zigesar, Kammerherrnwittwe
40) Frank, Beschließerin . . .
41) v. Sturmfelder, Hofdame .
42) Dresler, geh. Hofrathswittwe
43) Künstler, Hofküfer....
44) Pfeiffer, Mundkoch ...
45) Pauly, Kammerlaquai . .
46) Becker, Burgaufseher . . .
47) Koch, Hofmusikus ....
48) Schmidt, Leibkutscher . . .
397
168
200
168
200
300
100
1500
600
241
700
330
500
500
500
9
40
105)
zusammen........
Thom, Stallmeister Wtw. für sich
jährlich 416 fl. 40 kr. und ihre Kinder: 1) Flora Franziska Barbara
1600 - — -
Emilie Johanna, geb. 29. März 1843 — 1861, 2) Arthur Nikolaus Eugen Leopold Otto, geb. 24. März 1845 — 1866, jährlich 416 fl. 40 kr. zusammen..... 833 - 20 -
106) Riehl, Hofkonditor..... 700 - — -
107) v. Wintzingeroda, Oberkammerherr 6000 - — -
108) von Cannstein, Hofmarschall . . 1416 - 40 -
109) v. Boos-Waldeck; Flügeladjudant 1700 - -—- -
110) Huber, Hofgärtner Wwe. . . . 100 - — -
Summa 65,974 - 15 -
49) v. Boose, Hofmarschall , für
die
Zeit vom 4. Januar bis 25. Mai 1848, dem Todestage, aus jähr-
lichen 3844 fl......
50) Wolz, Hofgärtner ....
51) Nebendorff, Schloßverwalters Wittwe .......
1548
. 1200 -
52) Rick, Reitknechts Wittwe . .
53) Schöner, Hofkaplans Wittwe .
55) Ohly, Frau-Inspektor, Garderob-
586 -
57 -
120 ,
40
20
Mädchen . ......
Claudel, Kinderfrau . . . Appelius, Kammerfrau . . Bouche, Laquai ....
Petsch, Kammerdieners Wittwe Weiz, Kinderfrau .... Lorberg, Hofmeister . . . Ressins, Hofmeister . . . Milne, Sprachlehrer . . . Derocle, Kinderfrau . . .
64) Held, Kinderfrau .... 65) Troppe, Küchenmagd . . .
66) Bitzer, Hausknecht . . .
55)
56)
57)
58)
59)
60)
61)
62)
63)
250 - 300 - 400 -'
300 - 100 -
500 - 1800 - 1200 -
700 -
300 -
400 -
40 - 100 -
II. Leibrenten.
1) von Dungern, Freifrau...... 1000 fl.
2) Gerstner, Oberförster...... 10 -
3) von Gilsa, Freifrau....... 1000 -
4) Jbell, Präsidenten Söhne, Lehnrente bis zur vollständigen Ueberweisung der ihnen und ihren männlichen Nachkommen zugedachten Lehen ........ 1442 -
5) von Rettberg, Freifrau...... 2000 -
6) Schmidt, Major........ 700 -
7) von Wintzeringeroda, Freifrau. . . . 2000 -
8) Seebode , Regierungsrath ..... 600 -
9) von Hadeln, Obrist ....... 2600 -
10) Heuschkel, Hofmusiklehrer ..... 1000 -
11) Weisser, Kammerdiener, Logisgeld . . . 100 -
12) Schwing, dito ... 50 =
13) Dietz, Silberverwalter...... 40 -
14) Mollier, Forstmeister.......100 -
15) Mollier, Frau Forstmeister.....150 -
16) Frick, Kammerlaquai, Gehaltszulage . . 120 -
17) Euler, Posaunist, Gehaltszulage, so lange er in seinem jetzigen Dienstverhältnisse verbleibt.......... 240 -
18) von Tiefenbach, Frau Gräfin, auf die
Dauer ihres Wittwenstandes .... 5000 -
19) v. Preen, Generaladjuvant, Tafelgelder . 200 -
Es liegen uns zwei Entwürfe vor, welche die Regierung den Ständen vorzulegen beabsichtigt, wornach wir mit jenen neuen Steuergattungen auf einmal beschenkt werden sollen.
1) Mit einer Kapitalsteuer.
2) Mit einer Einkommensteuer.
Nach dem ersten Gesetzesvorschlagc soll alles reutirende bewegliche Vermögen, verzinsliche Darlehn, Schuldbriefe, Staatsobligationen, Aktien und dergleichen, ohne Unterschied, ob die Kapitalien im Her- zogthum oder außerhalb desselben angelegt sind, der direkten Besteuerung unterworfen werden. Diejenigen Landesangehörigen jedoch, welche ihren Wohnsitz außerhalb des Hcrzogthums haben, sind nur so weit steuerpflichtig, als deren Kapitalien im Herzogthum angelegt sind. Eben so sollen die Eigenthümer anderer deutscher Bundesländer, welche ihren Wohnsitz im Herzogthume baben. das Kavitalvermöaen. welches sie im Aeimathfnnb angelegt, nicht zu versteuern haben. Ausländer dagegen .W^ojenige Kapitalvermögen, welches sie im Herzogthum und andern deutschen Bundesländern angelegt haben, steuerpflichtig sein.
1) Der Besitzer von Kapitalien unter 500 fl., wenn dieserErtrag das einzige Vermögen des Steuerpflichtigen bildet.
2) Wohlthätigkeitsanstalten.
3) Sparkassaanstalten.
4) Staatskasse.
Nach dem zweiten Gesetzesvorschlag soll jedes reine Einkommen, ohne Unterschied, ob dasselbe unter einer der übrigen Steuergattungen bereits angezogen ist oder nicht, ob es in Geld, Gcldeswcrth oder Selbstbemühung besteht, ständig oder unständig ist, einer wachsenden Einkommensteuer unterliegen; auch soll sich die Einkommensteuer selbst auf die Theile des Einkommens erstrecken, welches der Nassauer außerhalb des Hcrzogthums zu beziehen hat.
Die Angehörigen anderer Bundesländer, welche im Herzogthum ihren Wohnsitz haben, sollen nur vom demjenigen Einkommen besteuert werden, welche sie aus dem Herzogthum beziehen, eben so diejenigen Nassauer, welche außerhalb des Hcrzogthums ihren Wohnsitz haben.
Von Entrichtung der Einkommensteuer sollen befreit sein:
1) Diejenigen Familienväter, deren gesammtes reines Einkommen 250 fl. nicht erreicht, oder einzeln stehende Personen, wenn ihr reines Einkommen unter 150 fl. beträgt.
Das steuerbare Einkommen soll nach seinem jährlichen Gesammtbetrag in einer der nachfolgenden Klaffen nach dem beigesctzten Prozentsatz beigezogen werden.:
1. .
Klasse
Einkommen
von
250—500
fl.
Prozt.
2.
ff
über
500—1000
ff
%
ff
3.
ff
ff
1000—1500
ff
1
ff
4.
//
ff
ff
1500—2000
ff
1’4
ff
5.
ff
ff
ff
2000—2500
ff
1%
ff
6.
ff
ff
ff
2500—3000
ff
1SÄ
ff
7.
ff
ff
ff
3000—3500
ff
2
ff
8.
ff
ff
ff
3500—4000
ff
2 7i
ff
9.
ff
ff
ff
4000—4500
ff
2%
tr
10.
ff
ff
ff
4500—5000
ff
271
tr
11.
ff
ff
ff
5000
ff
3
ff
Jeder Steuerpflichtige
soll zu dem
Ende schriftlich
oder mündlich auf Ehre und Gewissen eine Erklärung abgeben, welche den Ertrag seines Einkommens enthalten muß, und zwar aus den verschiedenen Erwerbsarten, die Schätzungsbehörde, welche nach der Größe der Gemeinden aus 4—8 Personen besteht, soll hiernach das Einkommen festsetzen und das hierüber ^anfzustellende Kataster soll nach seiner Vollendung 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht offen liegen.
Nach dem äußern Anscheine und einem trüglichen